Brand- und Katastrophenschutz

Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz ist mehrstufig aufgebaut. Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden (d.h. der Verbandsgemeinden). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die Gemeinden in der Regel die örtlichen Feuerwehreinheiten als gemeindliche Einrichtungen ein. Die überörtliche Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz sind dem Landkreis als Pflichtaufgabe zugewiesen.

Dem Landkreis stehen zur Aufgabenerfüllung keine eigenen Kräfte zur Verfügung. Ihm unterstehen jedoch ab der sogenannten Alarmstufe 4 („Katastrophenschwelle“) alle örtlichen Einsatzkräfte. Daneben wirken auf der Landkreisebene das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk im Katastrophenschutz mit.

Aber auch die umfassendste öffentliche Organisation der Gefahrenabwehr erreicht irgendwann einmal ihre Leistungsgrenze. Unverzichtbares und tragendes Element der Gefahrenabwehr sind deshalb die eigenverantwortlichen Selbstschutzmaßnahmen jedes Einzelnen. Den folgenden Schlagworten wird hierbei jedoch leider oftmals zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt:
• Kenntnis der Notrufnummern
• Auffrischung der Kenntnisse in Erster Hilfe
• Vorhaltung von Verbandskästen, Feuerlöschern und Installation von Rauchmeldern
• Vorhaltung von Sandsäcken und Pumpen in hochwassergefährdeten Gebieten
• Anlegen von Notvorräten und Notgepäck
• Sicherstellung stromnetzunabhängiger Informations- und Lichtquellen (Radio und Taschenlampe) sowie alternativer Koch- und Heizmöglichkeiten

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat umfassende Informationen, Broschüren, Faltblätter etc. zu diesem und weiteren wichtigen Selbstschutzthemen zusammengestellt, die dort auch kostenfrei angefordert werden können. Besonders der Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen gibt einen umfangreichen Überblick über die notwendigen und sinnvollen Vorsorgemaßnahmen.

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