Häufig gestellte Fragen
„Weiße NGA-Flecken“ sind Gebiete, in denen es gegenwärtig noch keine NGA-Netze gibt und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch keine NGA-Netze errichtet werden.
Als „graue NGA-Flecken“ sind Gebiete zu betrachten, in denen in den kommenden drei Jahren lediglich ein NGA-Netz verfügbar sein oder ausgebaut werden wird und kein anderer Betreiber den Ausbau eines weiteren NGA-Netzes in diesem Zeitraum plant. Betreibt ein und dasselbe Unternehmen in einem Gebiet sowohl ein leitungsgebundenes als auch ein drahtloses NGA-Netz, so ändert dies nichts an der („Farb-“)Kategorie des Gebiets.
Schwarze NGA-Flecken“ sind Gebiete, in denen mindestens zwei NGA-Netze unterschiedlicher Betreiber existieren oder in den kommenden drei Jahren ausgebaut werden.
Über die Ausschreibung haben wir für die Privathaushalte eine nahezu flächendeckende Zielbandbreite von 50 Mbit/s gefordert. Das eingesetzte VDSL2-Vectoring Verfahren ermöglicht sogar Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s. Die jeweils erreichbare Bandbreite hängt jedoch von der Entfernung des Gebäudes zum Multifunktionsgehäuse und der Art und Güte des Kupferkabels ab. Für die Gewerbegebiete im Projekt werden symmetrische Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s zur Verfügung stehen. Die Entfernungen spielen hier keine Rolle, da die Anbindung bis ins Gebäude mit Glasfaser erfolgt.
Leider kann ein genauer Termin nicht angegeben werden, sondern nur ein ungefährer Zeitrahmen. Weitere Infos finden Sie unter dem Menu Termine. Um von der höheren Bandbreite zu profitieren müssen Sie mit dem TK-Unternehmen einen neuen Vertrag abschließen, da es keine automatische Anpassung der Bandbreite gibt.
Über die Ausschreibung haben wir für die Privathaushalte eine nahezu flächendeckende Zielbandbreite von 50 Mbit/s gefordert. Das eingesetzte VDSL2-Vectoring Verfahren ermöglicht sogar Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s. Die jeweils erreichbare Bandbreite hängt jedoch von der Entfernung des Gebäudes zum Multifunktionsgehäuse und der Art und Güte des Kupferkabels ab.
Nach Ausbau der Privathaushalte liegt der Versorgungsgrad in Ortslagen bei:
- 100% mindestens 30 Mbit/s
- 99% mindestens 50 Mbit/s
- 95% mindestens 100 Mbit/s
- 24% erhalten einen Glasfaserhausanschluss mit bis zu 300 Mbit/s.
Für die Gewerbegebiete im Projekt werden symmetrische Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s zur Verfügung stehen. Die Entfernungen spielen hier keine Rolle, da die Anbindung bis ins Gebäude mit Glasfaser erfolgt.
Die genauen Kosten sind abhängig von der gebuchten Leistung und werden vom TK-Unternehmen mit dem Sie den Vertrag schließen festgelegt.
Wegen der Förderung des Breitbandausbaus mit öffentlichen Mitteln, ist allen Marktteilnehmern ein diskriminierungsfreier Zugang zu gewähren, das heißt, andere TK-Unternehmen haben einen Anspruch auf Zugang zur neu geschaffenen Infrastruktur. Erforderlich ist allerdings, dass das ausbauende Unternehmen und ein weiterer Anbieter einen Vertrag über die Nutzung des Netzes schließt.
Wenn Sie außerhalb des Ortes (Landwirtschaftliche Einzellage) wohnen kann es sein, dass die Bandbreite nicht bis zu Ihnen reicht. Die ankommende Bandbreite ist abhängig von der Leitungslänge, da die Kupferleitung das Signal dämpft. Fragen Sie nach möglichen Alternativen wie LTE oder Internet via Satellit.
Eventuell kann auch eine Störung vorliegen – besonders wenn Sie mitten im Ort wohnen. Wenden Sie sich dann an die Störungsstelle der Ihres TK-Unternehmen da dort die Möglichkeit der Leitungsprüfung besteht.
Dies kann daran liegen, dass der Landkreis aus rechtlichen Gründen den Ausbau nicht vornehmen darf, weil ein Telekommunikationsunternehmen erklärt hat auf eigene Kosten den Ausbau vorzunehmen oder weil an Ihrer Adresse bereits eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Bandbreite durch ein anderes Telekommunikationsunternehmen, als das bei dem Sie Ihren Anschluss gebucht haben, zur Verfügung gestellt werden kann.
Pläne hierzu dürfen wir leider nicht veröffentlichen. Sie können den Standort allerdings über unser Kontaktformular erfragen.
Passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leer- und Leitungskanäle, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle.
Nein, einen Anspruch wie beispielsweise für einen Stromanschluss gibt es nicht.
Bei dem FTTC-Ausbau im Projekt nutzen wir die bestehenden Kupferanbindungen (Telefonleitung) zwischen den Kabelverzweigern des TK-Unternehmens und den Wohnhäusern.
Daher ist es nicht notwendig das Gebäude direkt mit Glasfaser anzuschließen.
Bei dem FTTB-Ausbau im Projekt erfolgt allerdings der Anschluss für die Unternehmen und die Schulen durch die Verlegung von Glasfaser bis in die Gebäude.
Die Herstellung einer Hauseinführung ist daher erforderlich. Vorhandene Hauseinführungen können gegebenenfalls mitgenutzt werden.