Bundesförderprogramm Gigabit

Nachdem die Förderrichtlinien des Bundes bekannt waren, wurde für die Umsetzung eine Förderung der erforderlichen fachtechnischen und juristischen Beratungsleistungen beantragt. Hierzu wurden uns inzwischen Bundesmittel über rund 210.000 Euro bewilligt.

Des Weiteren wurde am 06.12.2021 ein Markterkundungsverfahren (MEV) eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse war vorgesehen, noch im „hellgraue-Flecken-Förderverfahren“ (Aufgreifschwelle 100 Mbit/s) einen Förderantrag zu stellen. Nach erfolgter Auswertung und nachdem alle Unterlagen und Angaben für die Antragstellung vorlagen konnte die Antragstellung nicht mehr durchgeführt werden, weil sehr kurzfristig mit Wirkung zum 17.10.2022 die Beendigung des Förderaufrufes erfolgte. Bis dahin registrierte Anträge wurden noch bearbeitet, wir konnten unseren Antrag jedoch nicht mehr einreichen. In der Folge haben wir in 2023 Branchendialoge mit den Telekommunikationsunternehmen und ein erneutes Markterkundungsverfahren durchgeführt.

Grundlage ist jetzt das sog. „dunkelgraue-Flecken-Programm“ (Gigabitrichtlinie 2.0) bei dem der Ausbau aller Adressen, die nicht über mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download verfügen und nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, gefördert werden kann. Nach Auswertung aller Ergebnisse wurde von unserem fachtechnischen Beratungsbüro eine Adresskulisse sowie eine Kostenschätzung erarbeitet. Danach gelten rund 6.000 Adressen als unterversorgt, deren Ausbau gefördert werden kann. Die Kostenschätzung für den Ausbau dieser Adressen liegt bei rund 100 Mio. Euro. Auf dieser Grundlage wurde innerhalb der diesjährigen Antragsfrist (15.10.2023) ein Antrag auf Bundesförderung gestellt. Der Antrag wurde am 09.10.2023 bei der atene KOM GmbH eingereicht. Im Förderverfahren werde den Bundesländern jährliche Mittelkontingente zugewiesen. Da das Mittelkontingent des Landes Rheinland-Pfalz um mehr als das Zweifache überzeichnet war konnten nicht alle Anträge aus Rheinland-Pfalz berücksichtigt werden. Die Mittelvergabe (Bewilligung) erfolgt nach einem Ranking. Aufgrund der erreichten Punktzahl im Ranking konnte unser Antrag nicht mehr berücksichtigt werden.

Es ist beabsichtigt, in der nächsten “Förderrunde” erneut einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

(Stand: 29. Dezember 2023)