6. Februar 2026
Veterinäramt erlässt Verfügung: Aufstallung wird im Landkreis und der Stadt Trier wieder Pflicht
Die Gefahr der Ausbreitung der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) besteht weiterhin. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier werden seit Ende Januar wieder vermehrt kranke und verendete Wasservögel (Schwäne, Enten, Haubentaucher) gemeldet, die vom Landesuntersuchungsamt positiv auf das Influenza-Virus mit dem Subtyp H5N1 getestet werden. Zuvor hatte sich die Situation seit Anfang November beruhigt. Um zu verhindern, dass das Virus in Hausgeflügelbestände gelangt, muss das Veterinäramt der Kreisverwaltung wieder die Aufstallungspflicht des Geflügels vorgeben.
Das Veterinäramt, das sowohl für den Landkreis wie auch für die Stadt Trier zuständig ist, wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Aufstallung der Tiere vorschreibt. Diese Verfügung wird in den Kreisnachrichten sowie im Amtsblatt der Stadt Trier veröffentlicht und gilt spätestens ab dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt. Die Aufstallungspflicht wird zunächst befristet bis zum 20. März 2026. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung findet sich unter www.trier-saarburg.de/bekanntmachungen
Vor allem am Mattheiser Weiher in Trier scheint der Infektionsdruck momentan hoch zu sein: Aktuell wurden dort vier tote Vögel am oberen Weiher gefunden. Weitere infizierte Tiere gab es in den vergangenen Tagen an der Mosel zwischen Trier und Mehring.
Die Aufstallung bedeutet, dass Geflügelbestände in Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden müssen. Diese Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge geschützten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen.
Im Kreis und in der Stadt gibt es rund 1400 Geflügelhalter – die meisten von ihnen haben kleine Bestände von unter 50 Tieren. „Die Aufstallung des Geflügels sowie die Einhaltung von Biosicherheit in den Geflügelbeständen sind die effektivsten Maßnahmen, um die eigenen Tiere vor einer Ansteckung und Erkrankung, die in der Regel zum Tod führt, zu schützen“, so die Verantwortlichen. Aktuelle Informationen sowie Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen auch für Kleinstgeflügelhalter finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Für den weiteren Schutz empfiehlt das Veterinäramt außerdem folgende Verhaltensmaßnahmen vor allem für Bürger:innen, wenn sie an Gewässern (Seen, Flüssen usw.) unterwegs sind: Wenn tote oder erkrankte wildlebende Wasservögel wie beispielsweise Schwan, Gans, Ente, Kranich oder Reiher gefunden werden, sollten diese nicht berührt werden. So soll verhindert werden, dass Menschen das Virus weitertragen. Auch der Kontakt von Haustieren mit kranken oder toten Wasservögeln sollte unbedingt vermieden werden. Von lebenden Tieren sollte genügend Abstand gehalten werden. Das Füttern von Wildvögeln an Gewässern ist gerade auch wegen der Ansteckungsgefahr verboten. Hunde sollten angeleint und von Ufern ferngehalten werden. Nach Möglichkeit ist zu vermeiden, dass Vogelkot die Schuhe verschmutzt. Wenn dies nicht zu verhindern ist, sollte das Schuhwerk möglichst bald gereinigt werden. Nach einem Aufenthalt im Freien sollten keine Hausgeflügelbestände besucht werden.
Es wird darum gebeten, tote und erkrankt wirkende Tiere beim Veterinäramt zu melden. Dies ist möglich per Mail unter gefluegelpest [at] trier-saarburg [dot] de oder werktags unter Telefon 0651/71516193. Die aufgefundenen Tiere werden zum Landesuntersuchungsamt geschickt.
Außerdem sind nochmals alle Halterinnen und Halter von Geflügel aufgerufen, dem Veterinäramt Ihre Geflügelhaltung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) anzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall, dass nur wenige Tiere gehalten werden. Sofern die Anzeige der Geflügelhaltung noch nicht erfolgt ist, sollte dies umgehend nachgeholt werden. Auch wesentliche Veränderungen (Tierart, Anzahl oder auch Aufgabe der Tierhaltung) sind anzuzeigen. Ein Onlinedienst und ein Vordruck für die Anzeige der Tierhaltung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter www.trier-saarburg.de abrufbar.
Laut Friedrich Löffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Virus belastete Produkte wie Geflügelfleisch oder Eier in den Handel gelangen ist gering. Generell empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung jedoch, Geflügelfleisch gut durchzugaren.



