Vogelgrippe kursiert weiterhin

6. Februar 2026

Veterinäramt erlässt Verfügung: Aufstallung wird im Landkreis und der Stadt Trier wieder Pflicht

Die Gefahr der Ausbreitung der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) besteht weiterhin. Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier werden seit Ende Januar wieder vermehrt kranke und verendete Wasservögel (Schwäne, Enten, Haubentaucher) gemeldet, die vom Landesuntersuchungsamt positiv auf das Influenza-Virus mit dem Subtyp H5N1 getestet werden. Zuvor hatte sich die Situation seit Anfang November beruhigt. Um zu verhindern, dass das Virus in Hausgeflügelbestände gelangt, muss das Veterinäramt der Kreisverwaltung wieder die Aufstallungspflicht des Geflügels vorgeben.

Das Veterinäramt, das sowohl für den Landkreis wie auch für die Stadt Trier zuständig ist, wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Aufstallung der Tiere vorschreibt. Diese Verfügung wird in den Kreisnachrichten sowie im Amtsblatt der Stadt Trier veröffentlicht und gilt spätestens ab dem Tag, der auf die öffentliche Bekanntgabe folgt. Die Aufstallungspflicht wird zunächst befristet bis zum 20. März 2026. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung findet sich unter www.trier-saarburg.de/bekanntmachungen

Vor allem am Mattheiser Weiher in Trier scheint der Infektionsdruck momentan hoch zu sein: Aktuell wurden dort vier tote Vögel am oberen Weiher gefunden. Weitere infizierte Tiere gab es in den vergangenen Tagen an der Mosel zwischen Trier und Mehring.

Die Aufstallung bedeutet, dass Geflügelbestände in Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden müssen. Diese Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge geschützten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen.

Im Kreis und in der Stadt gibt es rund 1400 Geflügelhalter – die meisten von ihnen haben kleine Bestände von unter 50 Tieren. „Die Aufstallung des Geflügels sowie die Einhaltung von Biosicherheit in den Geflügelbeständen sind die effektivsten Maßnahmen, um die eigenen Tiere vor einer Ansteckung und Erkrankung, die in der Regel zum Tod führt, zu schützen“, so die Verantwortlichen. Aktuelle Informationen sowie Empfehlungen zu Biosicherheitsmaßnahmen auch für Kleinstgeflügelhalter finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Für den weiteren Schutz empfiehlt das Veterinäramt außerdem folgende Verhaltensmaßnahmen vor allem für Bürger:innen, wenn sie an Gewässern (Seen, Flüssen usw.) unterwegs sind: Wenn tote oder erkrankte wildlebende Wasservögel wie beispielsweise Schwan, Gans, Ente, Kranich oder Reiher gefunden werden, sollten diese nicht berührt werden. So soll verhindert werden, dass Menschen das Virus weitertragen. Auch der Kontakt von Haustieren mit kranken oder toten Wasservögeln sollte unbedingt vermieden werden. Von lebenden Tieren sollte genügend Abstand gehalten werden. Das Füttern von Wildvögeln an Gewässern ist gerade auch wegen der Ansteckungsgefahr verboten. Hunde sollten angeleint und von Ufern ferngehalten werden. Nach Möglichkeit ist zu vermeiden, dass Vogelkot die Schuhe verschmutzt. Wenn dies nicht zu verhindern ist, sollte das Schuhwerk möglichst bald gereinigt werden. Nach einem Aufenthalt im Freien sollten keine Hausgeflügelbestände besucht werden.

Es wird darum gebeten, tote und erkrankt wirkende Tiere beim Veterinäramt zu melden. Dies ist möglich per Mail unter gefluegelpest [at] trier-saarburg [dot] de oder werktags unter Telefon 0651/71516193. Die aufgefundenen Tiere werden zum Landesuntersuchungsamt geschickt.

Außerdem sind nochmals alle Halterinnen und Halter von Geflügel aufgerufen, dem Veterinäramt Ihre Geflügelhaltung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) anzuzeigen. Dies gilt auch für den Fall, dass nur wenige Tiere gehalten werden. Sofern die Anzeige der Geflügelhaltung noch nicht erfolgt ist, sollte dies umgehend nachgeholt werden. Auch wesentliche Veränderungen (Tierart, Anzahl oder auch Aufgabe der Tierhaltung) sind anzuzeigen. Ein Onlinedienst und ein Vordruck für die Anzeige der Tierhaltung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter www.trier-saarburg.de abrufbar.

Laut Friedrich Löffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem Virus belastete Produkte wie Geflügelfleisch oder Eier in den Handel gelangen ist gering. Generell empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung jedoch, Geflügelfleisch gut durchzugaren.

Schulplätze: Lösungen mit allen Beteiligten finden

Herausforderungen für den Kreis Trier-Saarburg

Die Situation um Kapazitäten in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen im Umfeld der Stadt Trier sorgt für Diskussionen und beschäftigt viele Familien im Übergang Grundschule zur weiterführenden Schule. In der Tat zeigen sich hinsichtlich der Standorte der Schulen Engpässe auf, die sich vor allem auf die künftigen Schuljahre beziehen. Um hier verlässliche Lösungen zu finden, arbeiten die Verwaltungen von Kreis und Stadt konstruktiv zusammen.

Hinsichtlich der Schulplätze gibt es seit langem Verflechtung zwischen dem Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Kinder aus dem Landkreis besuchen Schulen in der Stadt Trier wie auch umgekehrt. Die Situation stellt sich heterogen dar: So besuchen rund 900 Schüler:innen (alle Klassenstufen in den Sekundarstufen I und II) aus der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land Schulen in der Stadt Trier, aus der VG Ruwer sind dies mehr als 700 Kinder und Jugendliche. Dagegen pendeln aus der VG Hermeskeil weniger als 20 Schüler:innen in die Bildungseinrichtungen in der Stadt. Dem gegenüber gibt es rund 250 Schüler:innen aus Trier, die Schulen im Kreis besuchen – vor allem die Einrichtungen in Schweich und Waldrach.

Der Blick auf die 4. Klassen der Grundschulen zeigt, dass es seit jeher im Kreis eine höhere Schülerzahl als Aufnahmekapazitäten der Schulen gibt. Dagegen verfügt die Stadt Trier über mehr Schulplätze als Bedarf von Schüler:innen aus der Stadt besteht. Daher war die Situation bislang ausgeglichen, weil der Mehrbedarf des Kreises dadurch gelöst werden konnte, dass Schüler:innen aus dem Kreis die Schulen in der Stadt besuchen konnten, welche die Kapazitäten hatten. Seit dem vergangenen Jahr wächst jedoch die Zahl der Kinder sowohl im Kreis wie auch in der Stadt. Das führt dazu, dass der Bedarf an Schulplätzen im Kreis steigt, gleichzeitig wird die „Lücke“ an den Trierer Schulen kleiner, da die Schulplätze für Stadtkinder benötigt werden. Aus Sicht des Kreises beschränkt sich das Problem nicht allein auf die Gymnasien. Betroffen sind auch die Realschulen plus im Kreis.

Zumutbare Entfernung zum Wohnort

Es ist daher notwendig, Lösungen zu finden, um weitere Schulplätze zu schaffen. Dabei ist die Kreisverwaltung mit allen Beteiligten im Austausch. Eine Herausforderung liegt auch darin, dass es im Flächenkreis Trier-Saarburg entscheidend ist, dass die Schulplätze in zumutbarer Entfernung zum Wohnort der Kinder erreichbar sind. In Zusammenhang mit dem Thema kommt immer wieder die Forderung auf, im Kreis eine weitere Schule zu bauen. Der Bedarf an Schulplätzen wird aber dadurch allein nicht zu bewältigen sein, da die Nachfrage nach Schulplätzen im Kreis räumlich unterschiedlich ist und durch die Schülerbeförderung nicht aufgefangen werden kann. Hinzu kommen die langen Zeiträume, die die Realisierung von Schulbauprojekten in Anspruch nehmen. Für die kurz- und mittelfristig Bedarfe ist eine neue Schule daher keine Lösung. Außerdem hat sich gezeigt, dass durch die langen Zeitabläufe die Schulneubauten bei Fertigstellung häufig schon nicht mehr den tatsächlichen Kapazitäten entsprechen. Da die Probleme bekannt sind, schaffen die Schulträger Kreis und Stadt bereits seit zwei Jahren – im Rahmen der Möglichkeiten – zusätzliche Schulplätze: durch mehr Klassenzüge, durch größere Klassen, durch Schaffung weiteren Schulraumes über mobile Klassen. So sind im eigentlich vierzügigen Gymnasium Konz bereits zum Schuljahr 2024/25 sechs fünfte Klassen gebildet worden. Am Schulstandort Schweich ist die schulartübergreifende Orientierungsstufe mit der Realschule plus von neun auf zehn Eingangsklassen aufgestockt worden. Bereits im Zuge der Errichtung hatte der Kreis erfolglos für eine Zügigkeit oberhalb von neun Zügen gekämpft und so ist diese lediglich der Realität der Entwicklung der Schülerzahlen angepasst worden. Die benötigten Räume fehlen aber nach wie vor. Für das kommende Schuljahr werden in Schweich daher zunächst weitere mobile Klassen errichtet. Weiterhin sollen die Planungen für die noch fehlende Sporthalle aufgenommen werden, da auch der Mangel dieser Halle Druck auf die Raumsituation ausübt. An der dreizügigen Realschule plus in Kell am See sind ebenfalls vier Eingangsklassen gebildet worden.

Erweiterungen von Gebäuden

Um das Kapazitätsproblem auf Dauer zu lösen, gibt es im Kreis an mehreren Schulstandorten Bautätigkeiten beziehungsweise Planungen, die neben der Sanierung die Erweiterung der Schulgebäude zum Ziel haben – so die Maßnahmen am Schulzentrum Konz und die Erweiterung der Realschule plus in Kell am See. Außerdem sind Neubau-Vorhaben zu nennen, wie bei der Ruwertalschule Waldrach. An all diesen Standorten zeigt sich auch bereits die Problematik der langen Zeitabläufe. Die Schule in Kell musste im Planungsprozess bereits angepasst werden, weitere Ergänzungen werden vermutlich notwendig. Die weitere Sanierung für das Schulzentrum in Konz wird diese Entwicklung berücksichtigen müssen und auch im Zuge des Neubauprojekts in Waldrach wird sich zeigen, inwiefern der Raumbedarf ausreichend sein wird. Im Neubau des Integrativen Schulprojektes in Schweich fehlen bereits jetzt Räume. Es geht auch darum, die richtigen Schlüsse aus den Zahlen zu ziehen und die baulichen Bedarfe daran auszurichten. Seit Etablierung des Bildungsbüros in der Kreisverwaltung hat sich die Datengrundlage auf Seiten des Kreises verbessert. Die Prognosen der letzten Jahre haben sich in hohem Maße in der Realität gezeigt und es ist für den Kreis von Vorteil, wenn diese Zahlen auch Bestätigung in der Anerkennung von Flächen im Rahmen des Schulbaus finden können.

Planungswissen generieren

Darüber hinaus wird geschaut, wie durch eine Veränderung des Schülerverkehrs Verbesserungen erzielt werden können, um die Standorte erreichbar zu machen. Dies gestaltet sich allerdings ebenso schwierig, da neben der Frage der Organisation der Schülerbeförderung auch langjährige räumliche Orientierungen eine Rolle spielen. Außerdem sind schulorganisatorische Entscheidungen zu hinterfragen. Eine Veränderung der Zügigkeit von Integrierten Gesamtschulen könnte einen Beitrag im weiterführenden Schulsystem insgesamt leisten. Mit den Schulen im Kreis werden nun Standortgespräche unter der Federführung des Bildungsbüros geführt, um Lösungswege für die steigenden Schulplatzbedarfe zu finden. Einen laufenden Abstimmungsprozess gibt es darüber hinaus mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulaufsichtsbehörde. Viel Wert legt der Kreis auf den Austausch mit der Stadt Trier. Zwischen dem Schulamt  und dem Bildungsmonitoring der Stadt sowie dem Bildungsbüro des Kreises gibt es eine intensive Zusammenarbeit. Ziel ist es, Planungswissen zu generieren, das nur bei einer gemeinsamen Betrachtung des Bildungsraumes gewonnen werden kann.  Dies entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag, die Schulentwicklungsplanung abzustimmen. So kam auch seitens des Landkreises die Anregung zu einer gemeinsamen Sitzung der Schulträgerausschüsse von Stadt und Kreis. Diese ist im April vorgesehen. Sie wird als weiterer Baustein in der Abstimmung der Schulentwicklung gesehen im Sinne einer gemeinsamen Bildungsregion Kreis Trier-Saarburg und Stadt Trier.

Ein Ehrungsabend für die Kreiseinheiten

26.01.2026

Landrat Metzdorf bedankte sich für langjähriges Engagement / Verabschiedungen und Ernennungen

Im Katastrophenschutz müssen verschiedene Bereiche Hand in Hand arbeiten – darunter Feuerwehr, Rettungswesen und Verwaltung. Diese Vernetzung zeigt sich auch am offiziellen Ehrungsabend der Führungskräfte aus den Kreiseinheiten, der in der vergangenen Woche in der Kreisverwaltung stattfand. Im Fokus standen die Leitenden Notärzte, die Kreisausbildung sowie der Kreisfeuerwehrverband. „Es ist ein Abend, der guttut: Denn heute stehen Menschen im Vordergrund, die sich verlässlich über viele Jahre im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst engagiert haben. Wir setzen heute ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung“, so Landrat Stefan Metzdorf.

Leitende Notärzte erfüllen wichtige Aufgaben für die medizinische Versorgung im Einsatzfall. Sie erkunden und beurteilen die Situation aus medizinischer Sicht – insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Verletzten oder Folgegefährdungen. Oberstes Ziel ist unter den gegebenen Umständen möglichst vielen Verletzen die jeweils geeignete Versorgung zukommen zu lassen.

Mit Horst van Hees und Ludwig Carl wurden an diesem Abend zwei Leitende Notärzte verabschiedet. „Sie müssen im Ernstfall Prioritäten setzen und dabei Verantwortung übernehmen. Dies haben Sie beide über viele Jahre geleistet. Dafür danke ich Ihnen“, so der Landrat. Horst van Hees war seit 2006 als Leitender Notarzt tätig, Ludwig Carl nahm diese Aufgabe seit mehr als 15 Jahren wahr.

Kreisausbildung als Fundament

„Nur durch Menschen, die ihr Wissen weitergeben, wird aus Motivation und Können echte Handlungssicherheit im Einsatzfall. Die Kreisausbildung ist das Fundament, auf dem die Feuerwehren tätig werden können“, sagte Metzdorf. Am Ehrungsabend konnte der Landrat einen neuen Kreisausbilder ernennen und zwei langjährige Kreisausbilder verabschieden.

Mit Markus Scheuern unterstützt ein erfahrener Feuerwehrmann die Kreisausbildung. Er ist seit Mitte der 90er Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Newel. Bereits 2023 wurde er kommissarisch zum Kreisausbilder in den Bereichen Truppmann 1, Truppführer und Sprechfunker ernannt.

Dominik Fisseni ist seit 1991 Mitglied der Feuerwehr Freudenburg. Seit rund 20 Jahren ist er in der Kreisausbildung unter anderem in den Bereich Atemschutz und Chemikalienschutzausrüstung aktiv. Im Jahr 1995 trat Christian Porten der Feuerwehr Klüsserath bei. Seit 2013 engagiert er sich bei der Feuerwehr Saarburg im Löschzug Beurig. In der Kreisausbildung brachte er sich seit dem Jahr 2008 in den Bereichen Truppmann 1, Atemschutzgeräteträger und Brandhaus ein.

Beiden Kreisausbildern dankte der Landrat bei deren Verabschiedung für das besondere Engagement über viele Jahre.

Wichtige Rolle im Kreisfeuerwehrverband

Von 2014 bis 2025 hat Matthias Liesch den Vorsitz des Kreisfeuerwehrverbandes inne. Gemeinsam mit dem neuen Vorsitzenden Pascal Michalsky ehrte Landrat Stefan Metzdorf ihn nun für sein außergewöhnliches Engagement. „Die Förderung der Jugend war Ihnen immer ein wichtiges Anliegen. Über 30 Bambinifeuerwehren gibt es mittlerweile im Kreis“, lobte Metzdorf. Zudem habe Liesch eine wichtige Rolle bei der Gründung einer Partnerschaft mit dem Kreisfeuerwehrverband Saale-Schwarze gespielt.

Als Würdigung erhielt Liesch außerdem die höchste Auszeichnung des Deutschen Feuerwehrverbandes – das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold.

Weitere Infos zum Kreisfeuerwehrverband finden sich online unter www.kfv-tr-sab.de .

Ohne Gestaltungsspielraum verlieren alle

19.01.2026

Kreishaushalt Trier-Saarburg mit 39 Millionen Defizit verabschiedet / Fraktionen sprechen von „struktureller Unterfinanzierung“

„Wenn der Landkreis nicht mehr gestalten kann, verlieren wir alle“, stellte Landrat Stefan Metzdorf bei der Haushaltssitzung des Kreistages fest. Der Kreishaushalt 2026 wurde mit einem Rekorddefizit von 39 Millionen Euro verabschiedet. Dabei fanden die Kreistagsfraktionen kritische Worte für die grundsätzliche Finanzierungsstruktur der Kommunen.

Bernhard Henter (CDU) sprach von einer „katastrophalen Haushaltslage“ bei der keine Besserung in Sicht sei. „Bund und Land ändern ihre Gesetze ohne die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen“, kritisierte Henter. Er forderte eine höhere Landesbeteiligung und eine grundlegende Änderung bei der Finanzierung der Landkreise.

Lothar Rommelfanger von der SPD-Fraktion wies zurück, dass die Ursache des Defizits pauschal bei der Landesregierung zu suchen sei. „Der Landkreis erhält 2025 und 2026 jeweils 11,5 Millionen Euro als Sonderzahlung aus dem Regionalbudget des Landes“, erklärte Rommelfanger. Gleichwohl sei die Lage unter anderem durch enorme Preissteigerungen für die Landkreise prekär.

Für die FWG/BfB-Fraktion forderte Michael Holstein ein Umdenken: „Bund und Länder brauchen mehr Vertrauen in die kommunale Ebene.“ Es sei wünschenswert, dass die finanziellen Mittel anstatt über Förderungen zweckunabhängig an die Kommunen ausgezahlt würden, so Holstein. Boris Bulitta (Bündnis 90/Die Grünen) fasst es wie folgt zusammen: „Wir geben mehr Geld aus als wir haben.“ Trotz der „strukturellen Unterfinanzierung“ warb er dafür, im eigenen Haushalt nach Sparmöglichkeiten zu suchen.

Im Namen der Fraktion der Freien Wähler forderte Rudolf Müller eine Reform des Sozialstaates. Dieser sei – ebenso wie illegale Migration – ursächlich für die Defizite. Er vermisse Sparvorschläge seitens der Verwaltung. Marcel Phillips (AfD) spricht von einem Haushalt der von „Ideologie getrieben“ sei und „wirtschaftliche Vernunft“ missachte. Als Beispiel nannte er Klimaschutz und das Radverkehrskonzept.

Für die FDP-Fraktion stellte Claus Piedmont fest, dass Streitpunkte und damit auch Alternativen in den Haushaltsberatungen verloren gegangen seien. Die vorgeschlagenen Investitionen halte er für realistisch. Fraktionsübergreifend wurde den Mitarbeitenden der Verwaltung für das Erstellen des Haushalts und die gute Zusammenarbeit gedankt.

Signal an die Aufsichtsbehörde

Die Kreistagsfraktionen CDU, FWG/BfB, Freie Wähler und die FDP hatten außerdem beantragt auf die im Verwaltungsvorschlag geplante Erhöhung der Kreisumlage um zwei Punkte zu verzichten. Dies sei „ein Signal an die Genehmigungsbehörde, dass es ohne strukturelle Änderungen in der Finanzierung der Landkreise nicht mehr geht“. Eine Umlageerhöhung hätte den Haushalt nicht ausgeglichen, belaste aber die Kommunen stark.

„Der Haushalt ist ein Spiegelbild unserer Prioritäten und Werte. Trotz hohem Defizit planen wir auch in diesem Jahr wichtige Zukunftsinvestitionen unter anderem in Schulen, Katastrophenschutz und Kreisstraßen“, betonte Landrat Stefan Metzdorf.

Der Bericht zu den Haushaltseckdaten ist in der letzten Ausgabe der Kreisnachrichten erschienen. Dieser findet sich auch online unter www.trier-saarburg.de

Zustimmung der ADD abwarten

Nach dem Beschluss durch den Kreistag muss nun die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über die Genehmigung des Kreishaushalts 2026 entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr geschehen. Sollte keine Genehmigung erteilt werden, muss sich der Kreistag im Laufe des Jahres erneut mit dem Haushaltsplan befassen.

Kreis plant im Jahr 2026 mit neuem Rekorddefizit

12.01.2026

Haushalt wurde vom Kreistag verabschiedet / Fast 75 Millionen Euro für Investitionen

Die finanzielle Situation der Kommunen ist angespannt – das wird auch bei dem am vergangenen Freitag vom Kreistag mehrheitlich verabschiedeten Kreishaushalt 2026 deutlich. Geplant wird mit einem Defizit von rund 39 Millionen Euro. Damit ist der Kreis Trier-Saarburg im zweiten Jahr in Folge weit von einem ausgeglichenen Haushalt entfernt – und muss 2026 ein Rekorddefizit verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.  

Insgesamt betragen die Aufwendungen des Kreises 392 Millionen Euro. Im Vergleich zum vergangenen Jahr steigen diese um 20 Millionen Euro an. Massive Kostensteigerungen konnten in den letzten Jahren in den Bereichen der Jugend- und Sozialhilfe verzeichnet werden, die rund 70 Prozent des Gesamthaushaltsvolumens ausmachen. Sowohl steigende Fallzahlen, gesetzliche Neuerungen sowie höhere Sach- und Personalkosten haben dazu geführt, dass sich die Aufwendungen beider Bereiche innerhalb von zwei Jahren um rund 63 Millionen Euro gesteigert haben.

Wenige Anpassungsmöglichkeiten bei den Einnahmen

Auf der Einnahmenseite hat die Kreisverwaltung dagegen nur wenige Handlungsmöglichkeiten. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen die Kreisumlage von 45 auf 47 Prozent zu erhöhen. Diese Umlage gibt an, wie viel Geld von den Ortsgemeinden und Städten an den Kreis gezahlt werden muss, um die von ihm erbrachten öffentlichen Leistungen zu finanzieren. Mit der Umlageerhöhung läge das Haushaltsdefizit des Kreises bei 35 Millionen Euro.

Doch die Kreistagsfraktionen CDU, FWG/BfB, Freie Wähler und die FDP hatten beantragt auf eine solche Erhöhung zu verzichten. „Es ist ein Signal an die Genehmigungsbehörde, dass es ohne strukturelle Änderungen in der Finanzierung der Landkreise nicht mehr geht. Eine Umlageerhöhung gleicht den Haushalt nicht aus, belastet aber die Kommunen stark“, so der Tenor. Der Antrag wurde einstimmig vom Kreistag angenommen.

Landesweite Herausforderung

Der Landkreis Trier-Saarburg ist in dieser Situation nicht allein:  In den 24 Landkreises landesweit liegt das geplante Haushaltsdefizit bei insgesamt knapp 540 Millionen Euro. Zuletzt wendete sich der Landkreistag – der kommunale Spitzenverband – an die Landesregierung mit Forderungen, um der finanziellen Schieflage der Kommunen zu begegnen (Bericht in der Ausgabe 02/2026 der Kreisnachrichten). „Der vorliegende Haushaltsplan ist nicht bequem, aber ehrlich und transparent. Wir wollen trotz der schwierigen finanziellen Situation an wichtigen Zukunftsinvestitionen festhalten“, erklärte Landrat Stefan Metzdorf.

Wichtige Projekte stehen an

Trotz des Defizits wird der Kreis auch 2026 rund 75 Millionen Euro investieren. Rund 18 Millionen Euro fließen dabei in die Sanierung und Modernisierung der Schulzentren in Waldrach, Kell am See, Schweich und Konz.

In den Brand- und Katastrophenschutz werden insgesamt 25 Millionen Euro investiert, zum Beispiel für den Neubau der Integrierten Leitstelle und zwei neue Rettungswachen in Saarburg und Welschbillig. Zudem sollen verschiedene Kreisstraßen saniert und der Breitbandausbau weiter vorangetrieben werden.

Alle Kreistagsfraktionen betonten in ihren Haushaltsreden die Herausforderungen, denen sich der Kreis in den kommenden Monaten zu stellen habe. Hierzu folgt ein zweiter Bericht im Laufe der Woche.

Tollwut-Monitoring wird 2026 unverändert fortgeführt

11.01.2026

Das Veterinäramt Trier-Saarburg informiert

Tollwut ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit. Deutschland gilt als frei von der sogenannten „terrestrischer Tollwut“. Um diese Tollwut-Freiheit nachzuweisen und ein mögliches Wiederauftreten der Krankheit schnell erkennen zu können, wurde deutschlandweit ein Tollwut-Monitoring durchgeführt. Das Monitoring der letzten Jahre wird im Jahr 2026 unverändert fortgeführt.

Demnach sind alle Jagdausübungsberechtigten in ganz Rheinland-Pfalz verpflichtet, alle sogenannten Indikatortiere zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden. Zu den Indikatortieren gehören wildlebende Füchse, Waschbären oder Marderhunde jeden Alters, die:

  • verendet aufgefunden wurden oder
  • aufgrund eines Unfalls verendet sind oder
  • krank, verhaltensgestört, abgekommen oder sonst auffällig erlegt wurden.

Sie sind der für den Fundort zuständigen Veterinärbehörde oder direkt dem Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz zuzusenden. Mit dem sorgfältig vorschriftsmäßig verpackten gesamten Tierkörper sind die notwendigen Angaben auf dem Probenbegleitschein „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ mitzuteilen. Diesen finden sich im Internet auf der Homepage des LUA unter https://lua.rlp.de/service/downloads/tierseuchen-tiergesundheit

Der Einsender wird über das Untersuchungsergebnis informiert. Die Kosten hierfür trägt das Land. Für den Aufwand des Einsammelns, des Verpackens, des Ausfüllens des Probenbegleitscheins und des Versendens/Transportierens eines Tierkörpers wird dem Jagdausübungsberechtigten eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Wird ein Indikatortier im befriedeten Gebiet gefunden (z.B. ein toter Fuchs im Garten), so kann auch für die Person, die etwa als Grundstückseigentümer den Tierkörper samt Probenbegleitschein an das Landesuntersuchungsamt einsendet, die Entschädigung gezahlt werden.

Für weitere Informationen wenden sich Interessierte bitte an das Veterinäramt, Trier-Saarburg unter 0651/715-582.

Austauschmöglichkeit für pflegende Angehörige

10.01.2026

Die Pflege eines nahen Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich. In einem regelmäßigen Austausch mit anderen Pflegenden können Interessierte sich gegenseitig unterstützen, Alltagsfragen teilen oder einfach eine schöne gemeinsame Zeit verbringen.

Die Treffen finden an jedem ersten Montag im Monat von 13:30 bis 16 Uhr im Mehrgenerationenhaus Hermeskeil (Martinusstraße 5A) statt.

Beim Treffen im Dezember wurde ein kleines Adventsfest gestaltet. Die Teilnehmerinnen konnten sich bei Kaffee und Plätzchen über ihren Alltag austauschen.

Vortrag geplant

Im neuen Jahr steht ein Vortrag auf dem Programm: Am 2. Februar wird es im Rahmen des Treffens um das Thema „Veränderungen im Alter“ gehen. Alle interessierten pflegenden Angehörigen können ohne vorherige Anmeldung jederzeit bei einem der Treffen vorbeikommen. Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot.

A.R.T. beschließt Neuerungen zum Jahreswechsel

08.01.2025

Änderungen der Abfallsatzung / Wirtschaftsplan sichert Investitionen in den kommenden Jahren

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat im Dezember 2025 Änderungen der Abfall- und der Gebührensatzung beschlossen. Die neuen Regelungen traten zum 1. Januar in Kraft. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan 2026 verabschiedet, der wichtige Investitionen absichert.

Neue 60-Liter-Restabfalltonne

Für viele Menschen in der Region ist es eine gute Nachricht, dass der A.R.T. künftig auch eine deutlich kleinere Restabfalltonne mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern anbietet. Sie richtet sich vor allem an Haushalte mit einer bis drei Personen, die im Alltag nur geringe Mengen Restabfall produzieren. Bisher war die 80-Liter-Tonne der kleinstmögliche Behälter. Mit der Einführung der 60-Liter-Tonne erhält diese Nutzergruppe nun eine passende Option, die ab Januar 2026 im gesamten Verbandsgebiet zur Verfügung steht.

Sperrabfall zur Selbstanlieferung

Eine weitere Änderung betrifft die Entsorgung von Sperrabfall. Neben der weiterhin möglichen Abholung auf Abruf können künftig jährlich bis zu zwei Sperrabfallaufträge zur gebührenfreien Selbstanlieferung genutzt werden. Nach vorheriger Online-Terminbuchung kann der Sperrabfall an den Entsorgungsstandorten des A.R.T. abgegeben werden.

Mit der Einführung eines gemeinsamen Gebührenhaushalts zum 1. Januar 2026 stellt der A.R.T. die Jahresgrundgebühren erstmals auf eine einheitliche Grundlage. Die verbandsweit kalkulierte einheitliche Basisgebühr – als Referenzgröße für einen typischen Vierpersonenhaushalt mit einem 80-Liter-Behälter – liegt bei 99,29 Euro jährlich. Dass die tatsächliche Jahresgrundgebühr je Landkreis bzw. in der Stadt Trier noch voneinander abweicht, hängt ausschließlich mit der Übergangsphase der Eigenkapitalangleichung zusammen. Diese Phase läuft voraussichtlich bis Ende 2028 aus.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Anlieferung an den Wertstoffhöfen und Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ). Der A.R.T. weitet das bereits in Trier-Nord erfolgreich eingesetzte System der volumenbezogenen Abrechnung auf alle Standorte aus. Ab dem 1. Januar 2026 wird daher bis zu einem Anlieferungsvolumen von 3 Kubikmetern an allen Standorten volumenbezogen abgerechnet.

Wirtschaftsplan 2026 beschlossen

Mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 schafft der A.R.T. die finanzielle Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in der gesamten Region. Er sieht Erträge von rund 83,3 Millionen Euro und Aufwendungen von knapp 82 Millionen Euro vor, sodass für das kommende Jahr ein moderater Überschuss eingeplant ist.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Investitionen in die Infrastruktur – darunter Maßnahmen in den Entsorgungs- und Verwertungszentren, dem Ausbau von Wertstoffhöfen in Wittlich, Konz und Morbach, dem Neubau und die Sanierung betrieblicher Anlagen sowie weiterer Projekte im Bereich nachhaltiger Energiegewinnung. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro vorgesehen; bis zum Jahr 2030 plant der Verband mit einem Gesamtvolumen von über 133 Millionen Euro.

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2026

08.01.2026

Seit dem 2. Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026.

Diese Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 2. Februar 2026 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2026 zum Download bereit.

Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates sichern

07.01.2026

Landkreistag Rheinland-Pfalz legt Forderungspapier an neue Landesregierung vor

Die 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz haben ein Forderungspapier an die neue Landesregierung vorgelegt, mit dem sie eine verlässliche Stärkung der kommunalen Finanzen und der staatlichen Handlungsfähigkeit einfordern. Angesichts stark steigender Sozialausgaben, hoher Defizite und wachsender Belastungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) warnen sie vor einem weiteren Verlust kommunaler Gestaltungsspielräume und damit vor einem Vertrauensverlust in den Staat.

Haushaltsdefizite

„Die Landkreise verzeichnen nie dagewesene Haushaltsdefizite. In zentralen Bereichen wie Sozialleistungen, Kitas und Mobilität laufen Einnahmen und Ausgaben seit Jahren auseinander“, erklärt Landrat Achim Schwickert, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz. „Wenn wir notwendige Investitionen in Schulen, Kitas und den öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr leisten können, trifft das die Menschen direkt in ihrer Lebensqualität vor Ort.“

Ein besonderer Fokus des Forderungspapiers liegt auf der kommunalen Finanzausstattung und dem Konnexitätsprinzip. „Kommunale Handlungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie – ohne starke Kreise und Gemeinden verliert der Staat vor Ort seine Glaubwürdigkeit“, betont Landrat Stefan Metzdorf, Landkreis Trier-Saarburg. „Wer die kommunale Ebene mit immer neuen Standards und Aufgaben belegt, muss diese auch vollständig finanzieren. Konnexität ist kein politisches Entgegenkommen, sondern Verfassungsrecht und muss auch auf qualitative Standarderhöhungen konsequent ausgeweitet werden.“

Die neue Landesregierung müsse ihre Verantwortung für die kommunale Familie in Rheinland-Pfalz ernst nehmen und gleichzeitig die Bundesebene stärker in die Pflicht nehmen – vom Ganztagsförderungsgesetz bis hin zu Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes.

Besondere Dramatik sieht der Landkreistag in der Entwicklung der Sozialausgaben. „Die Sozialausgaben der Landkreise steigen seit Jahren in einer nie dagewesenen Dynamik, insbesondere in der Jugend- und Eingliederungshilfe – ohne grundlegende Änderungen gibt es keine finanzielle Stabilisierung“, sagt Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz. „Allein 2024 sind die saldierten Ausgaben für Sozial- und Jugendhilfe um rund 170 Millionen Euro gestiegen; die Kosten für Sozialhilfe werden spätestens 2025 die Marke von einer Milliarde Euro überschreiten.“

Konnexitätsprüfung

Der Landkreistag fordert daher eine verpflichtende Konnexitätsprüfung bei jeder Reform im Sozial- und Jugendhilferecht, eine deutlich stärkere Landesbeteiligung an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe sowie einen klaren Kurs hin zu mehr Prävention, weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe und realistisch umsetzbaren Ganztagsangeboten, damit die Sozialhaushalte nicht weiter aus dem Ruder laufen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers ist der Öffentliche Personennahverkehr. „Im ÖPNV kommen zu den allgemeinen Kostensteigerungen zusätzliche Lasten durch Tarifabschlüsse, Qualitätsvorgaben, Klimaschutzanforderungen und das Deutschlandticket hinzu“, so Schwickert. „Wer neue Standards bestellt, muss sie auch finanzieren – deshalb brauchen die Landkreise eine kostendeckende Erstattung und eine verlässliche, dynamische Finanzierung des Nahverkehrs.“

Finanzierung des ÖPNV

Die Landkreise fordern eine landesweite, zukunftsfähige ÖPNV-Finanzierungsstrategie, die dauerhaft Planungssicherheit bietet und das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ konsequent umsetzt. Ohne eine verlässliche, dynamische und kostendeckende Finanzierung droht der ÖPNV in der Fläche zum politischen Versprechen ohne Umsetzung zu werden.

Das Forderungspapier bündelt diese Anliegen in der klaren Erwartung an die neue Landesregierung, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ehrlich neu zu ordnen. Nur mit einer auskömmlichen, verlässlichen Finanzierung, weniger bürokratischen Förderstrukturen und mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung bleibt der Staat in der Fläche handlungsfähig – und nur so lässt sich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen dauerhaft sichern.