Bezahlbares und klimagerechtes Wohnen im Kreis

Die ISB fördert zwei Bauvorhaben in Welschbillig und Kenn / Landrat bedankt sich bei Beteiligten

06.02.2024

Für gleich zwei Bauherren im Landkreis Trier-Saarburg gab es diese Woche einen Grund zur Freude: Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Bauvorhaben in Welschbillig und Kenn mit zwei Darlehen von insgesamt mehr als 7 Millionen Euro. In einer Feierstunde überreichte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen gemeinsam mit ISB-Vorstandsmitglied Sandra Baumbach im Beisein von Landrat Stefan Metzdorf die Förderbescheide an die Bauherren.

In Welschbillig erhielten Helen und Felix Seher ein Darlehen in Höhe von rund 900.000 Euro sowie Tilgungszuschüsse von rund 400.000 Euro für den Neubau von vier Mietwohnungen. „Die Bauherren sind hier in Welschbillig in vorbildlicher Form unterwegs – vor allem, weil sie mit ihrem Projekt ein Angebot für Haushalte mit einem geringeren Einkommen schaffen. Danke für Ihr Engagement, das vor allem auch zur Stärkung unseres ländlichen Bereichs beiträgt“, sagte Landrat Stefan Metzdorf. Auch Verbandsbürgermeister Michael Holstein und Ortsbürgermeister Dieter Bretz freuten sich über die Förderung des Bauvorhabens.

Fokus auf Barrierefreiheit

Ein weiterer Förderbescheid ging im Beisein von Stefan Metzdorf und Ortsbürgermeister Burkhard Apsner an Hakan Yigit, den Vorstand der Wohnpark GbR, die 45 neue klimagerechte und bezahlbare Mietwohnungen in Kenn bauen wird. Insgesamt erhält die Wohnpark GbR ein Darlehen von rund 7,4 Millionen Euro sowie Tilgungszuschüsse von rund 3,1 Millionen Euro.

„Was wir jetzt bauen, wird nicht nur unser Wohnraum, sondern auch der für kommende Generationen sein“, so Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen. „Deshalb sind Bezahlbarkeit und Klimagerechtigkeit in unserer sozialen Wohnraumförderung wichtige Eckpfeiler. Dazu kommt noch die Barrierefreiheit, die beim Bauprojekt in Kenn eine wichtige Rolle spielt und von uns zusätzlich gefördert wird. Alle Wohnungen sind barrierefrei und tragen so ein Stück zur sozialen Teilhabe bei.“

Es freue ihn sehr, dass die ISB das Projekt fördere, äußerte sich Landrat Stefan Metzdorf. „Der Bedarf an erschwinglichen Wohnungen ist groß und entsprechend auch im Kreis Trier-Saarburg in der besonderen Situation durch die Grenzlage zu Luxemburg ein großes Thema“, fügte er hinzu. Die Wohnpark GbR bringe sich mit dem Neubau in Kenn passgenau ein. Das Darlehen der ISB sei ein Anreiz und trage dazu bei, die Wohnungen im ländlichen Raum zu bauen, so der Landrat. „Im Namen des Kreises danke ich allen Beteiligten für ihr Engagement in diesem Bereich.“

Fotos: Gleich zwei Förderbescheide konnten letzte Woche von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an die Bauherren in Welschbillig (oben) und Kenn (unten) vergeben werden. Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen übergab die Bescheide in einer Feierstunde.

Kreisverwaltung: Öffnungszeiten über Fastnacht

05.02.2024

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bleibt an Rosenmontag, 12. Februar, geschlossen. An Weiberdonnerstag und Fastnachtsdienstag ist die Verwaltung bis 12 Uhr geöffnet. Nachmittags bleiben alle Gebäude geschlossen.

Betroffen sind alle Fachabteilungen sowie auch das Bürgerbüro im Haupthaus am Willy-Brandt-Platz, die Nebenstellen in der Metternichstraße sowie außerdem das Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Trier in der Paulinstraße. An allen anderen närrischen Tagen sind das Haus und seine Nebenstellen regulär geöffnet.

Fastnacht – Keine Auszeit für den Jugendschutz

05.02.024

Kreisjugendamt appelliert an Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

Die närrische Zeit ist in diesem Jahr wieder mit Feiern im Freundeskreis verbunden. Auch Ortsgemeinden oder Vereine laden mit Umzügen und Fastnachtsveranstaltungen die Besucherinnen und Besucher ein, ausgelassen zu feiern. Das Kreisjugendamt appelliert an alle Erwachsenen, Gewerbetreibenden und Jugendliche trotzdem den Jugendschutz zu gewährleisten. Auch an Fastnacht müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

„Jugendliche“ sind laut Gesetz alle Jungen und Mädchen, die mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 Jahre gelten als Kinder.

Vorgaben für Jugendliche

Jugendliche unter 16 dürfen nicht in die Disco gehen – das gilt auch für eine Karnevalsdisco oder eine öffentliche Karnevalsparty. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der Kunst oder der sogenannten Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Wenn die Eltern bei der Feier dabei sind, dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bis nach Mitternacht feiern. Die Verantwortung tragen dann die Eltern.

Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Eltern bis 24 Uhr Karneval feiern. Was Alkohol betrifft, gilt: Getränke wie Bier, Wein oder Viez sind ab 16 Jahren erlaubt. Branntwein- und branntweinhaltige Getränke oder Alkopops dürfen generell erst ab 18 Jahren getrunken werden. Rauchen – auch von E-Shishas und E-Zigaretten – ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.

Aktiv im Karnevalsverein

Wenn Jugendliche aktiv bei einer Karnevalsveranstaltung mitwirken, gelten Ausnahmen. Hier gibt es eine Sondergenehmigung „aus Brauchtumsgründen“. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Gardeauftritt erst um halb zwölf beginnt, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis zum Ende ihres Auftritts bleiben. Trotzdem sind die Eltern oder die Leitung der Garde dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen anschließend sicher nach Hause kommen. In der Regel achten die Veranstalter darauf, dass Auftritte mit Jugendlichen nicht zu spät stattfinden.

Regeln beim Kneipenbesuch

In Gaststätten gelten die gleichen Regeln und Zeiten wie in Discos oder auf öffentlichen Partys. Unter 16 Jahren ist ein Besuch nur in Begleitung der Eltern erlaubt. Ab 16 und unter 18 dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr bleiben.

Das Kreisjugendamt bittet alle Erziehungsberechtigten und Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen über den Alkoholkonsum zu sprechen. Die Veranstalter und Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Der Appell richtet sich auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst: Es geht darum, auch Verantwortung untereinander zu übernehmen. Daher soll kein Alkohol an Personen weitergegeben werden, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar angetrunken oder gar betrunken sind.

Bei Gesprächs- und Beratungsbedarf rund um den Jugendschutz steht in der Fachstelle Jugendschutz Charlotte Beyer telefonisch unter 0651-715-389 oder per E-Mail an jugendschutz [at] trier-saarburg [dot] de gerne zur Verfügung.

Workshop: Frauen in Führungspositionen

01.02.2024

Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier laden weibliche Führungskräfte und erwerbstätige Frauen auf dem Weg zu einer Führungsposition (auch Solo-Selbständige, Mitarbeitende in Familienbetrieben und Geringfügig Beschäftigte) mit Wohn- oder Arbeitsort in den Landkreisen Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm oder der Stadt Trier ein zu einem Workshop in der Reihe „Frauen auf ihrem Weg“.

Für den beruflichen Alltag benötigt man den wachen Blick auf sich selbst – die Fähigkeit sich zu fokussieren und den Mut mit Klarheit Themen und Ideen umzusetzen. Mit dem Workshop soll den Frauen ein Rahmen geboten werden, sich mit ihren Potentialen, ihrer Motivation und Vision sowie den Ideen und ihrer Entwicklung zu befassen. Die Veranstaltung findet statt am 19. Februar von 10 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung in Trier, Willy-Brandt-Platz. Der Workshop ist für die Teilnehmerinnen kostenlos. Anmeldungen sind möglich bis zum 7. Februar hier.

Kontakt: Edda Bauer, Arbeit und Leben Tel. 0631/35 77 60 51, Angelika Mohr, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Trier-Saarburg, Tel. 0651/715 253.

Schleichfahrt morgen von Hermeskeil nach Föhren

31.01.2024

Am morgigen Donnerstag, 1. Februar, findet eine angemeldete Schleichfahrt – ein Demonstrationszug im langsamen Tempo –  von Landwirten mit Start in Hermeskeil und Ziel in Föhren statt. Dort soll anschließend eine Kundgebung sein.

Um 11 Uhr starten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Hermeskeil. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde sowie der Polizei und den Veranstaltern der Versammlung wurde folgende Route festgelegt:

  • Fahrt über die L151 Richtung Trier, evtl. Aufnahme weiterer Teilnehmer unterwegs
  • Höhe Mertesdorf Abbiegen auf die K77 in Richtung Fell
  • weiter nach Fastrau, Longuich
  • über die L150 nach Schweich Ortsdurchfahrt Schweich (Brückenstraße, Richtstraße, Oberstiftstraße)
  • L141 Richtung Industriepark Föhren

Auf der Strecke kann es zu massiven Verkehrsbehinderungen kommen. Das Veranstaltungsende ist um 18 Uhr geplant.

KSI Trier: Neustrukturierung abgeschlossen

Das Kommunale Studieninstitut (KSI) Trier ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung für kommunale Behörden des gesamten ehemaligen Regierungsbezirks Trier und bietet Verwaltungslehrgänge für Beschäftigte. Nach entsprechenden Beschlüssen der Gremien wird das KSI Trier künftig von der Stadtverwaltung Trier gemanagt. Mit der Eingliederung in die Stadtverwaltung ist eine solide Grundlage für die künftige Organisation des Studienangebotes gesichert, die allen Beteiligten zugute kommt.

Nach den Beschlüssen aller Kreistage sowie des Stadtrates Trier trafen sich Vertreter aller Landkreise der Region Trier – darunter auch Landrat Stefan Metzdorf – um mit der Stadt Trier die neue Zweckvereinbarung des Kommunalen Studieninstituts (KSI) zu unterzeichnen „Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist für uns als kommunaler Arbeitgeber die Grundlage für die Sicherung des Personalbedarfs künftiger Jahre“, so Metzdorf.

Kreistag beschließt Klimaschutzmaßnahmen

29.01.2024

Katalog für Fördertopf zusammengestellt – Standortsuche für das Gesundheitsamt

Der Kreistag hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) angemeldet und nach Bewilligung zügig umgesetzt werden sollen. Insgesamt stehen dem Landkreis aus dem Fördertopf rund 2,2 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Alle Maßnahmen müssen bis Mitte 2026 umgesetzt worden sein.

Energiesparende Projekte

Nach eingehender Vorberatung verständigte man sich darauf, eine mehrere Punkte umfassende Liste zur Förderung einzureichen. Im Einzelnen sind vorgesehen: mehrere energiesparende Maßnahmen in kreiseigenen Schulen (rund 850.000 Euro), die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Kreishaus in Trier und an einzelnen Schulgebäuden mit Batteriespeicher (600.000 Euro), Umstellung der Dienstfahrzeuge auf Elektrofahrzeuge inklusive Ladestationen (600.000 Euro), Ersatz- und Neupflanzungen an Schulgebäuden (100.000 Euro), Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie Beschaffungen zur Digitalisierung (275.000 Euro). Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig oder umsetzbar sein, will man alternativ Balkonkraftwerke und die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED fördern.

Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg ist aktuell in Trier in Räumen in der Paulinstraße 60 untergebracht. Der Kreistag hat nun beschlossen, für das Gesundheitsamt im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs einen neuen Standort zu finden.

Der Eigentümer der Immobilie des Gesundheitsamtes, der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), hat für die durch den Kreis genutzten Räume einen Eigenbedarf geltend gemacht. Zudem ist eine Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitsamtes in den bisherigen Räumen nur begrenzt möglich.

Dienstleistungen räumlich bündeln

Der wettbewerbliche Dialog ist eine spezielle Vergabeform von öffentlichen Aufträgen. Das Verfahren ermöglicht im Dialog mit den Bietern passgenaue Lösungen zu finden. Insgesamt ist es das Ziel, so Landrat Stefan Metzdorf, über den Weg dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungen der Kreisverwaltung zukünftig an wenigen Standorten in einem möglichst engen räumlichen Umfeld zu bündeln und so auch die internen Abläufe zu verbessern. Angestrebt wird ein Umzug des Gesundheitsamtes in neue Räumlichkeiten bis Ende 2027.

Bürgerbüro im Kreishaus zieht um

22.01.2024

Mitarbeitende am 26. Januar nicht erreichbar

Aufgrund der anstehenden Umbauarbeiten im Eingangsbereich des Kreishauses am Willy-Brandt-Platz muss das Bürgerbüro vorübergehend in den Sitzungssaal (ebenfalls Willy-Brandt-Platz) ziehen.

Der Umzug ist für den kommenden Freitag (26. Januar) geplant. Aus diesem Grund bleibt das Bürgerbüro an diesem Tag geschlossen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen gerne an die Servicenummer 115 wenden. Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros sind am Umzugstag allerdings nur eingeschränkt erreichbar. Ab Montag, (29. Januar) können die Bürgerdienste wieder wie gewohnt angeboten werden. Nach wie vor erfolgt der Zugang zum Bürgerbüro durch den Haupteingang des Kreishauses. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden sich online auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de/footer/oeffnungszeiten/

Bei den Umbauarbeiten soll eine Servicetheke sowie ein neuer, moderner Wartebereich entstehen. Die Arbeiten sollen bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein.

Kreisausschuss: Beratung zum Haushalt

17.01.2024

In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses stand die Beratung über den Kreishaushalt 2024 auf der Tagesordnung. Im Dezember letzten Jahres wurde bereits mit der Beratung des Entwurfs begonnen. Die Mitglieder des Kreisausschusses hatten die Gelegenheit, Fragen an die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter zu stellen und sich über die einzelnen Teilhaushalte informieren zu lassen. Der Haushalt für das Jahr 2024 soll am kommenden Montag (22. Januar) im Kreistag beschlossen werden.

Unterstützung von S.I.E.

Neben der Haushaltsberatung wurden noch weitere Beschlüsse im Gremium gefasst. Nachdem der Frauennotruf und die Interventionsstelle des Vereins S.I.E. e.V. ihre Arbeit im September letzten Jahres vorgestellt hatten, wurde nun die Förderung durch den Kreis beschlossen. Bislang unterstützte der Kreis den Verein mit 10.000 Euro pro Jahr. Nun wurde eine deutliche Erhöhung der Förderung beschlossen, so dass der jährliche Zuschuss sich für die kommenden drei Jahre auf jeweils 19.000 Euro beläuft.

Beratung über die Schulsozialarbeit

Auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stand außerdem die Beratung über die Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis. Zum einen wurde beschlossen, die Fachstellen an den Grundschulen aufzustocken. Außerdem soll nun auch an Förderschulen und Gymnasien Soziale Arbeit eingerichtet werden.

Bürgerbeauftragte lädt ein: Anmeldung zur Sprechstunde

17.01.2024

Barbara Schleicher-Rothmund ist die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Beauftragte für die Landespolizei. Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Trier-Saarburg ihre Anliegen und Probleme mit ihr persönlich zu besprechen, besteht am 20. Februar (Dienstag) in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Schleicher-Rothmund im Umgang mit Verwaltungen und Behörden. Das Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Problemen zu finden.

Als Beauftragte für die Landespolizei ist sie außerdem Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger:innen, die Probleme mit der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und -beamte sich mit Anliegen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an die Beauftragte wenden.

Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten telefonisch unter 06131-2899999, (Frau Schüttler), auf der Homepage www.diebuergerbeauftragte.rlp.de oder an poststelle [at] diebuergerbeauftragte [dot] rlp [dot] de bis zum 6. Februar entgegen.

Weitere Informationen über die Arbeit der Bürgerbeauftragten finden sich im Internet unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de.