19.09.2025
Kreis Trier-Saarburg hat Programm aufgelegt / Digitale Antragstellung ab Montag möglich
Wer interessiert ist, im privaten Bereich ein Balkonkraftwerk anzuschaffen und zu installieren, kann mit einer Förderung rechnen. Der Landkreis Trier-Saarburg hat ein entsprechendes Programm auf den Weg gebracht. Finanziert wird dieses Förderprogramm mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes – kurz KIPKI. Pro Anlage ist ein pauschaler Zuschuss von 150 Euro vorgesehen. Das Förderprogramm startet am kommenden Montag (22. September). Anträge können ab diesem Tag gestellt werden.
Der Zeitraum für die Antragstellung läuft bis zum 1. Juni 2026 beziehungsweise bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Insgesamt werden aus KIPKI 90.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Förderung von 600 Balkonkraftwerken. Wer sich also für eine Förderung interessiert, sollte daher zeitnah einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist möglich mit einem digitalen Formular, das ab Montag auf der Webseite der Kreises unter https://trier-saarburg.de/balkonkraftwerke/ verfügbar ist. Dort finden sich auch die Förderrichtlinien.
Die Förderung der Balkonkraftwerke erfolgt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes des Kreises, das in diesem Jahr veröffentlicht worden ist und nun Schritt für Schritt in die Umsetzung geht. Für den Landkreis sind über dieses Konzept 40 Maßnahmen aufgestellt worden, um die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Eine davon ist die lokale Klimaschutzförderung, die klimafreundliche Vorhaben im Kreis unterstützen soll. Mit dem Förderprogramm für die Balkonkraftwerke wird dies nun erstmals realisiert.
Dies ist möglich über das Investitionsprogramm des Landes, bei dem jede Kommune in Rheinland-Pfalz einen bestimmten Betrag für Investitionen in den Klimaschutz erhält. Der Kreis stehen über KIPKI insgesamt 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden nun 90.000 Euro für das Förderprogramm für die Balkonkraftwerke verwendet. Ziel dabei ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebiet des Kreises und die Möglichkeit für Bürger:innen, sich direkt daran zu beteiligen.
Gefördert werden Anlagen, die zum Beispiel am Balkon, aber auch auf Flachdächern, im Garten oder an der Hauswand installiert werden können. Je Wohneinheit wird maximal eine Anlage gefördert. Entscheidend für die Förderung ist zum einen, dass die Balkonkraftwerke ab dem 22. September und somit mit dem Start des Förderprogramms neu gekauft werden. Zum anderen kann die Förderung erst dann erfolgen, wenn die Anlage auch tatsächlich installiert ist. Entscheidend ist das Kauf- oder Rechnungsdatum, außerdem ist ein Foto von der montierten Anlage notwendig. Unterstützt mit 150 Euro werden die Anlagen inklusive aller Komponenten mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt, mit maximal vier Modulen mit einer maximalen Nennleistung von in Summe 2000 Watt. Die Antragstellung ist ausschließlich für Privatpersonen möglich.
Dem Antrag in digitaler Form sind folgende Unterlagen beizufügen: Rechnung des Balkonkraftwerks, das Foto des installierten Balkonkraftwerks, eine Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bei Mieter:innen ist eine schriftliche Zustimmung der Vermieter:innen und bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Weitere Infos und eine genaue Anleitung zur Antragsstellung finden sich ebenfalls auf der Webseite des Kreises. Bei Fragen steht das Klimaschutzmanagement der Kreisverwaltung (Mira Hansch / Paul Lippl, klimaschutz [at] trier-saarburg [dot] de, Tel. 0651 715-16112 oder -16113) zur Verfügung.