28.05.2024
Neun Listen für den Kreistag / Hinweise zur Briefwahl / Wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist
Am 9. Juni ist Wahltag: Mit der Wahl des Europäischen Parlaments und den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz sind die Menschen aufgerufen, ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten zu bestimmen. Die Kreisverwaltung nimmt hierbei verschiedene organisatorische Aufgaben wahr.
Europawahl erstmals ab 16 Jahren möglich
Die Europawahl findet wie die Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt. Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In diesem Jahr werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Es werden geschlossene Listen genutzt, das heißt Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.
Erstmals können in diesem Jahr junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben. Weitere Informationen finden sich unter https://elections.europa.eu/de/
50 Kreistagsmitglieder werden neu gewählt
Die Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Durchführung der Wahl zum Kreistag. Dieser besteht aus 50 Sitzen und wird ebenfalls am 9. Juni neu gewählt.
Folgende Parteien und Wählergruppen werden für den Kreistag zur Wahl stehen (gesetzlich vorgegebene Reihenfolge auf den Stimmzetteln):
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Bündnis 90/Die Grünen
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Freie Wähler
- Freie Wählergruppe Trier-Saarburg e.V. (FWG)
- Die Linke
- Bürger für Bürger e.V. (BfB)
Die Wahlunterlagen wurden bereits durch die Verbandsgemeinden versendet. Dort finden sich Informationen zum jeweiligen Wahlbüro sowie der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Wer Briefwahl beantragt, sollte nach Erhalt der Unterlagen die beigefügten Anleitungen genau beachten. Der Stimmzettel und die eidesstattliche Erklärung dürfen nicht gemeinsam in einen Umschlag gesteckt werden. Dies verletzt das Wahlgeheimnis und führt dazu, dass die Stimmabgabe ungültig ist. Der Wahlbrief muss rechtzeitig zurückgesendet werden.
Außerdem ist es wichtig die Unterlagen zu den Kommunalwahlen in dem orangenen Briefumschlag zu versenden und die der Europawahl in dem dafür vorgesehenen roten Umschlag.
Aktuelle Informationen auf der Internetseite der Kreisverwaltung
Wer sich über Zwischenergebnisse zur Kreistagswahl informieren möchte, findet diese am Tag nach der Wahl (Montag,10. Juni) ab dem Nachmittag im Internet unter www. trier-saarburg.de Die vorläufigen Endergebnisse werden voraussichtlich am Dienstag (11. Juni) vorliegen. Daneben informiert die Kreisverwaltung schon am Wahltag über aktuelle Entwicklungen auf ihrem X-Profil unter @LKTrierSaarburg und auf der Internetseite.