Fastnacht – Keine Auszeit für den Jugendschutz

05.02.024

Kreisjugendamt appelliert an Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

Die närrische Zeit ist in diesem Jahr wieder mit Feiern im Freundeskreis verbunden. Auch Ortsgemeinden oder Vereine laden mit Umzügen und Fastnachtsveranstaltungen die Besucherinnen und Besucher ein, ausgelassen zu feiern. Das Kreisjugendamt appelliert an alle Erwachsenen, Gewerbetreibenden und Jugendliche trotzdem den Jugendschutz zu gewährleisten. Auch an Fastnacht müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

„Jugendliche“ sind laut Gesetz alle Jungen und Mädchen, die mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 Jahre gelten als Kinder.

Vorgaben für Jugendliche

Jugendliche unter 16 dürfen nicht in die Disco gehen – das gilt auch für eine Karnevalsdisco oder eine öffentliche Karnevalsparty. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der Kunst oder der sogenannten Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Wenn die Eltern bei der Feier dabei sind, dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bis nach Mitternacht feiern. Die Verantwortung tragen dann die Eltern.

Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Eltern bis 24 Uhr Karneval feiern. Was Alkohol betrifft, gilt: Getränke wie Bier, Wein oder Viez sind ab 16 Jahren erlaubt. Branntwein- und branntweinhaltige Getränke oder Alkopops dürfen generell erst ab 18 Jahren getrunken werden. Rauchen – auch von E-Shishas und E-Zigaretten – ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.

Aktiv im Karnevalsverein

Wenn Jugendliche aktiv bei einer Karnevalsveranstaltung mitwirken, gelten Ausnahmen. Hier gibt es eine Sondergenehmigung „aus Brauchtumsgründen“. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Gardeauftritt erst um halb zwölf beginnt, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis zum Ende ihres Auftritts bleiben. Trotzdem sind die Eltern oder die Leitung der Garde dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen anschließend sicher nach Hause kommen. In der Regel achten die Veranstalter darauf, dass Auftritte mit Jugendlichen nicht zu spät stattfinden.

Regeln beim Kneipenbesuch

In Gaststätten gelten die gleichen Regeln und Zeiten wie in Discos oder auf öffentlichen Partys. Unter 16 Jahren ist ein Besuch nur in Begleitung der Eltern erlaubt. Ab 16 und unter 18 dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr bleiben.

Das Kreisjugendamt bittet alle Erziehungsberechtigten und Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen über den Alkoholkonsum zu sprechen. Die Veranstalter und Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Der Appell richtet sich auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst: Es geht darum, auch Verantwortung untereinander zu übernehmen. Daher soll kein Alkohol an Personen weitergegeben werden, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar angetrunken oder gar betrunken sind.

Bei Gesprächs- und Beratungsbedarf rund um den Jugendschutz steht in der Fachstelle Jugendschutz Charlotte Beyer telefonisch unter 0651-715-389 oder per E-Mail an jugendschutz [at] trier-saarburg [dot] de gerne zur Verfügung.

Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützen

02.02.2024

Neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem Caritasverband und den Barmherzigen Brüder Trier geschlossen

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen zu helfen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen – mit dieser Zielsetzung arbeitet der Kreis Trier-Saarburg bereits seit den 90er Jahren mit dem Caritasverband Trier e.V. und der Barmherzigen Brüder Trier gGmbH zusammen. Heute wurde ein neuer Kooperationsvertrag unterschrieben, der die jüngsten landesweiten Gesetzesänderungen und die Veränderungen in der Versorgungslandschaft aufgreift und an die aktuellen Anforderungen einer modernen wohnortnahen gemeindepsychiatrischen Versorgung angepasst ist.

„Mit den Barmherzigen Brüdern Schönfelderhof und dem Caritasverband Trier haben wir seit Jahrzehnten verlässliche Partner an der Seite, die Menschen mit psychischen Erkrankungen möglichst wohnortnah und mit dem nötigen Fachwissen betreuen. Gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger ist unser Ziel. Dazu stärken wir mit diesem neuen Kooperationsvertrag niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“, sagte Landrat Stefan Metzdorf bei der Unterzeichnung. Die neuen gesetzlichen Anforderungen, die insbesondere auf die fachlichen Anforderungen der Einrichtungen ausgelegt sind, könne man mit beiden Partnern vollumfänglich umsetzen, so Metzdorf.

Beide Kooperationspartner führen Betreuungszentren, in denen sie wohnortnah ambulante und teilstationäre Hilfen, besondere Wohnformen sowie Kontakt und Beratung anbieten, die allen Hilfesuchenden offenstehen. Dazu gehören das Robert-Walser-Haus des Caritasverbandes Trier e.V. in Saarburg und die Beratungszentren der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof in Hermeskeil und Schweich. Der Kreis unterstützt die beiden Partner anteilig mit Personalkostenzuschüssen für den Betrieb der Beratungszentren. In diesem Jahr sind rund 75.000 Euro hierfür im Haushalt eingeplant. Mit dem Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung hat sich auch die finanzielle Förderung seitens des Kreises erhöht.

„Wir sind froh, dass die gemeinsame Verantwortung für eine gute Versorgung für Menschen mit einer psychiatrischen Beeinträchtigung im Landkreis Trier-Saarburg auch für die Zukunft fortgeschrieben wird. Somit ist auch weiterhin gewährleistet, dass Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die Hilfen und Teilhabeleistungen erhalten können, die sie benötigen“, so Rainer Klippel, Direktor Teilhabe der Barmherzigen Brüder Schönfelderhof.

„Die gute und bewährte Zusammenarbeit hat die Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Akzeptanz der Hilfeangebote im ländlichen Raum deutlich erhöht hat. Unser Robert-Walser-Haus in Saarburg konnte sich als verlässlicher Kooperationspartner etablieren, der psychisch erkrankten Menschen Hilfen innerhalb eines Netzwerkes erschließt und darüber hinaus durch seine Versorgungsverpflichtung Verantwortung für die sozialräumlich orientierte und individuelle Hilfe nach Maß übernimmt“, sagte Dr. Bernd Kettern, Caritasdirektor.

Mit dem 1995 in Kraft getretenem Landesgesetz für psychisch kranke Personen wurden erstmals Vorgaben für die Entwicklung der Gemeindepsychiatrie gemacht und Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen im Land Rheinland-Pfalz geregelt. Das Land übertrug die Verantwortung für die Planung und Koordination der psychiatrischen Hilfen auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Kreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen. Es wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet und unter anderem der gemeinsame Psychiatriebeirat des Kreises und der Stadt Trier vom Kreistag berufen. Dieser berät beide Kommunen seitdem in Fragen der Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.

Verdacht auf Gefährdung von Kindern umfassend klären

Fachtag des Netzwerkes Kinderschutz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Erstmals seit 2019 konnte der seit mehr als zehn Jahren fest etablierte Fachtag zum Kinderschutz in Schulen wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden. Dabei erhielten Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen umfassende und konkrete Hinweise, wie mit einer solchen Krise umzugehen ist, bei der das Wohl des Kindes oberste Priorität hat.

Auf Einladung der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Trier-Saarburg erfuhren rund 30 Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter im Rathaussaal in Trier anhand eines Handleitfadens, was bei dem Verfahren zum Kinderschutz im Detail zu beachten ist. Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) war durch Schulreferentin Julia Koch vertreten. Sie benannte das zentrale Anliegen: „Kinder sind immer die Verletzlichsten und bedürfen eines besonderen Schutzes. Deshalb ist es wichtig, dass Schulen ihrem ganz konkreten und gesetzlichen verankerten Schutzauftrag nachkommen.“

Neben Koch und den Kinderschutz-Netzwerkkoordinatorinnen Elke Burchert (Stadtverwaltung) und Lena Loch (Landkreis) kümmerten sich die sogenannten „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (InsoFa), Beate Walgenbach-Anheier (Kinderschutzbund) und Annebärbel Neurohr-Marquenie (Caritas-Beratungsstelle), um die Organisation und Vorbereitung des Fachtags. Zudem standen die Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter, Volker Werner (Kreisverwaltung) und Stefan Zawar-Schlegel (Stadt), als Experten den Teilnehmenden Rede und Antwort.

Rechtliche Fragen

Bei der Erläuterung des Verfahrens ging es vor allem um die Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die InsoFa sowie rechtliche Fragen. Beate Walgenbach-Anheier, die durch ihre Tätigkeit beim Kinderschutzbund über viel Erfahrung verfügt, ging vor allem auf die Besonderheiten beim Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ein. Annebaerbel Neurohr-Marquenie gab den Teilnehmenden viel Raum, eigene Beispiele für Verdachtsmomente einzubringen, um in der Gruppe zu diskutieren, wann welches Vorgehen erforderlich ist. Lara Jakobs und Christina Flink brachten die Perspektive des Allgemeinen Sozialen Dienstes für eine Kooperation mit den Schulen ein.

Nicht nur Lehrkräfte, sondern alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz einen Anspruch auf eine InsoFa-Beratung. Anlaufpunkte sind der Kinderschutzbund Trier, die Lebensberatungen Trier, Saarburg und Hermeskeil, die Sucht- Ehe- Familien und Lebensberatung des Diakonischen Werkes Trier und Simmern-Trabach, die Ehe-, Familien- und Lebensberatungen des Bürgerhauses Trier-Nord und der Trierer Caritas, der Sozialdienst Katholischer Frauen sowie die Caritas-Sozialberatung in Konz. Neben einer fachkundigen Beratung zur Einschätzung einer möglichen Kindesgefährdung finden Familien hier Unterstützung. Im Kreis bieten zudem die Sozialraumzentren Begleitung, Unterstützung und Beratung an.

Vertrauliche Gespräche

In dem besonderen Fall eines Verdachts des sexuellen Missbrauchs können sich Fachkräfte neben der Beratung durch InsoFa zusätzlich durch den Kinderschutzbund als Fachstelle unterstützen lassen. Erfahrene Mitarbeitende können in Schulen oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen kommen, um mit betroffenen Kindern vertrauliche Gespräche zu führen. Der anfängliche Verdacht der Lehrkräfte kann über die vertrauensvolle Arbeit der Fachkräfte mit den Kindern entkräftet oder bestätigt werden. Erhärtet sich die schreckliche Vermutung, bietet die Fachstelle eine emotionale Begleitung für das Kind an, da die Offenbarung des Missbrauchs immense Belastungen zur Folge hat. Der Handlungsleitfaden steht auf der Seite der ADD zur Verfügung: https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/schulorganisation/kinderschutz

Bürgerbüro Kreisverwaltung: Betrieb läuft wieder reibungslos

29.01.2024

Im Kreishaus am Willy-Brandt-Platz werden in den nächsten Monaten das Erdgeschoss und der Eingangsbereich renoviert und neugestaltet. Daher ist das Bürgerbüro, in dem u.a. alle Führerscheinangelegenheiten, aber auch weitere Dienstleistungen abgewickelt werden, am vergangenen Freitag in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung umgezogen.

Nach nur einem Tag Umzug lief der Bürgerdienst heute bereits wieder reibungslos. „Die Wartezone vor dem neuen Großraumbüro im Sitzungssaal war zeitweise vollbesetzt. Aber alles hat gut funktioniert und wir können unseren Kunden wieder alle Bürgerdienste anbieten“, zeigt sich Hans Christian Peters vom Team des Bürgerbüros zufrieden.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt er sich vorab einen Termin zu reservieren. Unter www.trier-saarburg.de/buergerbuero gelangt man zu Online-Terminvergabe.

Foto: Im Sitzungssaal, wo sonst die Kreisgremien tagen, sind Kundenarbeitsplätze des Bürgerbüros entstanden.

Breitbandprojekt zum Glasfaserausbau für Gewerbegebiete abgeschlossen

25.01.2024

Weitere 79 Betriebe haben Gigabit-Verbindungen erhalten

Gute Nachrichten für die Gewerbetriebe im Landkreis Trier-Saarburg: Die Bauarbeiten für den geförderten Breitbandausbau in den Gewerbegebieten in Kell am See, Konz, Bekond, Schweich und Longuich sind technisch abgeschlossen. Somit sind es die ersten Ausbauarbeiten in Gewerbegebieten des entsprechenden Förderprogramms landesweit, die fertiggestellt werden konnten. Damit stehen nun schnelle Internetverbindungen für die insgesamt 79 Betriebe zur Verfügung. Mit dem Ausbau sind die Unternehmen zukunftssicher aufgestellt: Das neue Glasfasernetz bietet Übertragungsraten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde und bei Bedarf auch mehr.

Anlässlich der Fertigstellung des Ausbauprojektes kamen Vertreter:innen aus der Verwaltung, den Kommunen, den Fördermittelgebern sowie von Westconnect in Kell am See zusammen, um die neue Breitbandnetze symbolisch in Betrieb zu nehmen.

„Breitbandversorgung ist eine wesentliche Investition in die zukunftsfähige, digitale Infrastruktur im gesamten Kreisgebiet. Gerade die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität unserer Region werden damit enorm gestärkt. Daher geht der Breitbandausbau im Landkreis Trier-Saarburg seit einigen Jahren und über vielfältige Förderprojekte voran“, erklärte Landrat Stefan Metzdorf bei der kleinen Feier zur symbolischen Inbetriebnahme.

Im Einzelnen wurden 79 Adressen mit Glasfaseranschlüssen ausgebaut, davon 15 in Bekond, 25 in Kell am See, acht in Konz, 25 in Longuich und sechs in Schweich. Von den rund 700.000 Euro übernimmt der Bund rund 50 Prozent. Von Seiten des Landes wird eine endgültige Förderzusage von weiteren 40 Prozent erwartet.

Auch für die kommenden Jahre sind weitere Ausbauprojekte im Kreis geplant. Dazu wurden im Kreishaushalt 2024 bereits 4,3 Millionen Euro eingestellt.

Mit dem flächendeckend geförderten Breitbandausbau bringt Westconnect gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg und den Verbandsgemeinden das schnelle Internet bereits seit 2018 im Rahmen verschiedener Ausbauprojekte in die Region. Der flächendeckende Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Kreis wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.

Kreishaushalt knackt die 300-Millionen-Marke

Steigende Ausgaben aufgrund stetig steigender Pflichtaufgaben – 54 Mio. Euro Investitionen

Am Ende herrschte große Einigkeit im Kreistag: bei einer Enthaltung wurde der Kreishaushalt 2024 einstimmig verabschiedet. Einig waren sich Rednerinnen und Redner aller Fraktionen auch in der Bewertung der Kreisfinanzen. Immer mehr Aufgaben von Bund und Land führen zu stetig steigenden Ausgaben und einem wachsenden Personalbestand, während die Gestaltungsmöglichkeiten geringer werden. Landrat Stefan Metzdorf fasste es in seiner Haushaltsrede zusammen: „Bund und Land übertragen uns immer mehr Aufgaben, ohne dass wir die dafür nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen.“

Immer schwierigere Bedingungen

Nicht nur der Landrat monierte eine immer schwierigere Gesamtlage, die eine Aufstellung eines Haushaltsplanes erschwere. „Die Forderung, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen ist vor diesem Hintergrund kaum noch leistbar. Gleichwohl sei man stolz, einen Plan mit einem geringfügigen Überschuss von 260.000 Euro vorlegen zu können. Jedoch habe man hierzu nicht nur vorab viele Einsparungen vornehmen müssen, sondern auch den Verkauf von Anteilen des Pensionsfonds eingerechnet,“ so Metzdorf. Man hoffe jedoch wie in den Vorjahren auf Haushaltsverbesserungen im laufenden Betrieb, so dass man nicht auf dieses „Tafelsilber“ zurückgreifen müsse. Zudem verwies er auf zahlreiche Haushaltsrisiken wie die Neuregelung der Kita-Finanzen, die Entwicklung der Flüchtlingszahlen oder steigende Energie- und Personalkosten.

Ausgaben von rund 310 Mio. Euro

Die ordentlichen Ausgaben des Haushaltes 2024 bestehen zum ganz überwiegenden Teil aus Pflichtausgaben und belaufen sich auf rund 310 Millionen Euro. Größte Einzelpositionen sind der Anteil des Kreises an den Personalkosten der Kitas, Sozialhilfe- und Jugendhilfeausgaben. Es folgen Kosten für Brand- und Katastrophenschutz, Unterhaltungskosten der kreiseigenen Gebäude und Schulen sowie Personalkosten. Die Summe sogenannter „freiwilliger Leistungen“, die nicht auf gesetzliche Verpflichtungen zurückzuführen sind, beträgt gerade einmal 12 Mio. Euro.

Landrat: Viel wurde bisher erreicht

Trotz der schwierigen Finanzlage hob Landrat Metzdorf in seiner Haushaltsrede positive Aspekte hervor: die Kreisumlage habe man im Interesse der Gemeinden stabil halten können und viele Projekte wurden angepackt. So gehe zum Beispiel das neue Frida-Kahlo-Schulzentrum in diesem Jahr in Betrieb. Große Sorgen bereiten ihm die Kosten im Kita-Bereich. „Bei den Betreuungsplätzen sind wir landesweit spitze. Aber die Neuregelung der Kostenverteilung und der weitgehende Rückzug freier Kita-Träger führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in der nahen Zukunft. Hier muss das Land den Kreisen helfen,“ fordert Metzdorf.

Bernd Henter (CDU) sprach von einem schwierigen Haushalt, der eine Mehrbelastung der Gemeinden vermeide. Große Sorge bereitet ihm die Entwicklung der Kita-Kosten und die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land.

Auch Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) teilt den sorgenvollen Blick in die Zukunft, trotz eines gelungenen Haushaltsausgleichs. Sie plädierte dafür, die Verwaltung mit ausreichend Personal auszustatten, damit sie ihre Aufgaben erfüllen könne.

Alfred Wirtz (Bündnis 90/Die Grünen) forderte ein nachhaltigeres Wirtschaften bei den kreiseigenen Gebäuden und Investitionen in die Zukunftsthemen Bildung und Klimaschutz.

Michael Holstein (FWG) sieht angesichts eines spürbaren Frusts in den Kommunen aufgrund der Finanzlage Handlungsbedarf und sprach davon, dass die Haushaltsvorgaben des Landes nicht mehr zeitgemäß seien.

Claus Piedmont (FDP) stellte fest, dass man nicht in der Lage sei, die Pflichtaufgaben seriös zu finanzieren und die Finanzausstattung des Bundes und des Landes zu wünschen übriglasse.

Kathrin Meß (Die Linke) plädierte für neue kommunale Trägerstrukturen bei den Kitas.

Joachim Trösch (BfB) sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, neue Lösungswege zu beschreiten.

Einig waren sich alle Redner, dass man beim Kreiskrankenhaus Saarburg mit der neuen Geschäftsführung auf einem guten Weg in die Zukunft sei.

Info:

Investitionen:  54 Millionen Euro (Gesamt)

davon entfallen auf

Schulen:                                                 14 Mio. Euro (+ Bauunterhalt 4,5 Mio. Euro)

Breitbandausbau:                                                 4,3 Mio. Euro

Katastrophenschutz und Rettungsdienst:      6,2 Mio. Euro

Kreisstraßenbau:                                                  6,0 Mio. Euro

Kindertagesstättenförderung:                           1,3 Mio. Euro

Sportstättenförderung:                                       0,8 Mio. Euro

Menschen zu mehr Selbstständigkeit verhelfen

22.01.2024

Angela Krämer stellt ihre Arbeit als Berufsbetreuerin vor / Zusammenarbeit mit dem Kreis

Anträge bei Behörden, Gesundheitsentscheidungen, Finanzen regeln – das sind nur einige der Aufgaben, die Angela Krämer als selbstständige Berufsbetreuerin übernehmen kann. Rund 60 Menschen betreut sie, wobei alle Hilfestellungen in unterschiedlichen Bereichen brauchen. In einem Pressetermin gemeinsam mit Simone Busch von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung wurde das Berufsfeld genauer vorgestellt.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer kann nicht einfach festgelegt werden. Zunächst muss beispielsweise von einem Angehörigen, Nachbarn oder einem Krankenhaus ein Betreuungsantrag beim Gericht gestellt werden. Dieses beauftragt dann die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung den Fall zu prüfen. Die Mitarbeitenden fahren zu der betroffenen Person, sprechen mit ihr und schauen sich deren Lebenssituation an. Es folgt ein ausführlicher Sozialbericht an das Amtsgericht. Erst danach trifft dieses eine Entscheidung.

Keine Vormundschaft

„Eine Betreuungssituation ist keine Vormundschaft“, erklärt Simone Busch. „Oft wird die Entscheidung mit der Vorstellung verbunden, man dürfe nichts mehr selber entscheiden. Das stimmt aber nicht. Die zu Betreuenden können und sollen, soweit sie dazu in der Lage sind, selbst Entscheidungen treffen. Hierbei ist eine enge Absprache zwischen den Betreuten und den Betreuer:innen von Vorteil. Berufsbetreuer:innen können auch nur für einen bestimmten Bereich zuständig sein wie beispielsweise Unterstützungsanträge bei Behörden stellen.“ Dann könnten die Betreuten alle anderen Angelegenheiten wie zum Beispiel Gesundheitsfragen oder Aufenthaltsbestimmung selbst entscheiden.

Auch Angela Krämer bestätigt: „Meine Aufgabe ist nicht Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Es geht darum, sie dabei unterstützen, Entscheidungen für sich selbst zu treffen und ihre Rechte und Bedürfnisse im Blick zu haben“. Ihr Ziel sei es, den Menschen zu mehr Selbstständigkeit zu verhelfen.

Interessierte gesucht

Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung sucht weitere Menschen, die sich in diesem verantwortungsvollen Beruf selbstständig machen wollen.

Das Berufsfeld bietet viele abwechslungsreiche Aufgaben. Dabei können die Arbeitszeit und der Arbeitsumfang selbst bestimmt werden. Einige sind nebenberuflich oder in Teilzeit als Betreuer:in tätig.

Die Betreuertätigkeit bietet einen großen Spielraum, um verschiedene Menschen und Berufsgruppen kennenzulernen und mit ihnen zu interagieren.

Interessierte können sich gerne von den Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde des Kreises Trier-Saarburg beraten lassen. Termine können unter den Rufnummern 0651/715-254 (-418 oder -110) oder per E-Mail an betreuungsbehoerde [at] trier-saarburg [dot] de vereinbart werden.

Foto: Heike Berger hat ihre Betreuerin Angela Krämer und die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde des Kreises, Simone Busch, (v.l.) zu sich nach Hause eingeladen.

Bürgerfreundlicher und funktional: Eingangsbereich der Kreisverwaltung wird modernisiert

19.01.2024

Eingangsbereich der Kreisverwaltung wird modernisiert

Wer zurzeit in das Kreishaus nach Trier kommt, muss nicht selten an der provisorischen Empfangstheke im Eingangsbereich warten, wo es vor dem Bürgerbüro und der Ausländerbehörde schon mal eng werden kann.

Das alles soll bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 25. Januar starten im Eingangsbereich im Erdgeschoss des Kreishauses am Willy-Brandt-Platz Umbau- und Renovierungsarbeiten, die bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein sollen. „Bis dahin zieht das Bürgerbüro in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung um, damit auch während der Bauphase die Bürgerdienste wie gewohnt angeboten werden können“, so Landrat Stefan Metzdorf.

Sicherer und bequemer

Vor allem im Eingangsbereich soll das 70-jährige Kreisgebäude neu gestaltet werden. „Eine ansprechende Servicetheke, wo Kunden empfangen werden, ein geräumiger Wartebereich im Vorfeld der eigentlichen Bürgerbüros sowie weitere funktionale Räume, wo Bürgerinnen und Bürger bequem und datensicher ihre Anliegen erledigen können, sind geplant“, so Metzdorf.

Auch die Büroräume selbst, die teilweise noch aus den 1950er Jahren stammen, bedürfen dringend einer Sanierung und technischer Anpassung. Dies gilt im Übrigen auch für den Sitzungssaal, der nach vielen Jahrzehnten für eine zunehmende digitale Gremienarbeit umgestaltet werden muss.

Während der Bauzeit kann es naturgemäß zu Beeinträchtigungen kommen. „Am Ende jedoch erwartet die Bürgerinnen und Bürger eine kundenfreundliche, funktionale und einladende Verwaltung“, verspricht Landrat Metzdorf.

Foto: Statt Warten im Eingangsbereich der Kreisverwaltung: Künftig wird man an einer modernen Empfangstheke begrüßt und ein geräumiger Wartebereich steht bereit.

Qualifizierungskurse für angehende Tageseltern starten im Februar

18.01.2024

Die Kindertagespflege stellt als familiennahe und flexible Betreuungsform ein ergänzendes Angebot zur institutionellen Kindertagesbetreuung dar. Um dieses Angebot weiter auszubauen, finden Ende Februar in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Trier Qualifizierungskurse in der Katholischen Familienbildungsstätte Trier statt. Die Interessierten sind herzlich eingeladen, sich anzumelden.

Der Lehrplan umfasst insgesamt 300 Stunden und orientiert sich am Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege. Ein Praktikum von jeweils 40 Stunden in der Kindertagespflege und in einer Kindertagesstätte ist ebenfalls Bestandteil des Lehrplans.

Kursinhalte sind unter anderem Erziehung und Förderung von Kindern, gesunde Ernährung, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, rechtliche Rahmenbedingungen sowie arbeitsrechtliche Themen.

Der Kurs schließt mit einem bundesweit anerkannten Zertifikat ab und wird vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium gefördert.

Voraussetzungen für die Kursteilnahme sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2) sowie die Bereitschaft, das Bewerbungsverfahren des Jugendamtes für die Kursteilnahme zu durchlaufen. Die Kosten betragen 240 Euro und werden bei Arbeitsaufnahme nach erfolgreichem Abschluss zur Hälfte erstattet.

Die Anmeldung erfolgt über die Fachberaterinnen des Kreisjugendamtes Cindy Marzinkowski, Tel. 0651 715-156 oder Janine Louis, Tel. 0651 715 -374, per E-Mail zu erreichen unter kindertagespflege [at] trier-saarburg [dot] de.

Bürgerbeauftragte lädt ein: Anmeldung zur Sprechstunde

17.01.2024

Barbara Schleicher-Rothmund ist die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Beauftragte für die Landespolizei. Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Trier-Saarburg ihre Anliegen und Probleme mit ihr persönlich zu besprechen, besteht am 20. Februar (Dienstag) in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Schleicher-Rothmund im Umgang mit Verwaltungen und Behörden. Das Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Problemen zu finden.

Als Beauftragte für die Landespolizei ist sie außerdem Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger:innen, die Probleme mit der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz haben. Ebenso können Polizeibeamtinnen und -beamte sich mit Anliegen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an die Beauftragte wenden.

Anmeldungen nimmt das Büro der Bürgerbeauftragten telefonisch unter 06131-2899999, (Frau Schüttler), auf der Homepage www.diebuergerbeauftragte.rlp.de oder an poststelle [at] diebuergerbeauftragte [dot] rlp [dot] de bis zum 6. Februar entgegen.

Weitere Informationen über die Arbeit der Bürgerbeauftragten finden sich im Internet unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de.