Aufgaben

Der Kreistag Trier-Saarburg besteht aus 50 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Trier-Saarburg gewählt – zuletzt bei der Kommunalwahl am 09.06.2024. Er ist die politische Vertretung und neben dem Landrat ein Organ des Landkreises.

Der Kreistag trifft die politischen Entscheidungen, die von der Kreisverwaltung als kommunale Behörde umgesetzt werden. Das Gremium trifft sich zu öffentlichen Sitzungen, in denen beispielsweise über den Kreishaushalt, Genehmigung von Ausschreibungen oder von Vergaben öffentlicher Aufträge im Bereich Kreisstraßen oder Schulbauangelegenheiten entschieden werden. In nichtöffentlichen Beratungen werden die Mitglieder des Kreistages zum Beispiel über Vertragsdetails informiert oder entscheiden über Personalangelegenheiten der Kreisverwaltung. Rechtliche Grundlage hierzu ist insbesondere die Landkreisordnung (LKO).

Um der Vielzahl an Aufgaben gerecht zu werden, setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die die Entscheidungen vorberaten oder zum Teil selbst beschließen können. Die Anzahl und die Aufgaben der Ausschüsse ist in der Hauptsatzung des Landkreises Trier-Saarburg geregelt.