Seit dem 01.04.2025 besteht die Verpflichtung nach der E-Rechnungsverordnung RLP (ERechVORP), dass ausschließlich elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen in Rheinland-Pfalz über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden müssen. Rechnungen an die Kreisverwaltung sind daher nur noch im Format XRechnung (mit eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumenten und/oder Rechnungsabbild) oder ZUGFeRD über den ZRE zu versenden. Zur Nutzung des ZRE ist eine Registrierung erforderlich. Alle dazu erforderlichen Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz zur elektronischen Rechnung. Eine kurze Übersicht über die einzelnen Ausführungsschritte ist hier dargestellt:

Alternativ kann auch der Übertragungskanal Peppol genutzt werden, der keine Registrierung für Rechnungssteller erfordert. Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter einreichen, kann dieser Ihnen ggf. bei Fragen zu Peppol weiterhelfen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes.
Hier finden Sie die für die Rechnungsstellung an die Kreisverwaltung erforderlichen Angaben:
| Rechnungsformat: | XRechnung, ZUGFeRD |
| Mailadresse (zur Nutzung ist die Registrierung am ZRE erforderlich): | ZRE-rlp [at] Poststelle [dot] rlp [dot] de |
| Leitweg-ID: | 072350000000-001-58 |
| Peppol-ID: | 0204:072350000000-001-58 |
| USt-IdNr.: | DE 149 877 832 |
| Rechnungsadresse: | Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Zuständige Stelle ergänzen – Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier |
Bei der Übermittlung einer E-Rechnung ist auf Folgendes zu achten:
Hinweise des Landes
- Vor der Einreichung hat eine vollständig durchgeführte Registrierung zu erfolgen.
- Die Rechnung ist in der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung (*.XML oder ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) ausgestellt und das Format wurde nicht verändert.
- Andere Formate (wie z. B. eine reine PDF) werden nicht unterstützt und akzeptiert.
- Die Größe der Rechnung und der Anlage beträgt maximal 20 MB.
- Die Anlagen sind in einem der folgenden Formate ausgestellt: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS – andere Formate werden nicht unterstützt und akzeptiert.
- Bei Mailversand müssen Sie die rechnungsbegründenden Anlagen in der E-Rechnung (XML-Datei) Base64 codiert einbetten.
- Alle Rechnungsangaben gemäß § 14 UStG und § 7 E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) sind in der E-Rechnung enthalten.
- Die E-Rechnung entspricht ebenfalls den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP (siehe: Einreichung E-Rechnung: Was ist zu beachten).
Hilfreiche Informationsseiten des Landes Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen zum Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)
Registrierung für Rechnungssteller
Login Zentraler E-Rechnungseingang RLP
FAQ-Übersicht



