Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist bemüht, ihre Webpräsenz in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften (Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz) zur Umsetzung der Richtlinie RL 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Unsere Webseite bietet folgende Möglichkeiten:
Audio-Reader
Durch den integrierten Audio-Reader ist es möglich, sich Textinhalte der Webseite vorlesen zu lassen. Der Button hierfür befindet sich standardmäßig zwischen Überschrift und Textkörper und ist durch ein „Lautsprecher“-Symbol gekennzeichnet. Über die Einstellungen (drei waagerechte Striche auf der linken Seite des „Vorlesen“-Button“) können weitere Personalisierungen vorgenommen werden.
Navigieren ohne Maus
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tabulatortaste bedienen. Jeder Klick auf die Tabulatortaste bringt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die gewünschte Seite erreicht haben, drücken Sie die Eingabetaste. Zum Scrollen benutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auf jeder Seite auch über die so genannten “Breadcrumbs” (deutsch: Brotkrumen) orientieren. In der Desktopversion finden Sie diese Navigation am linken Bildschirmrand. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Webseite teilweise vereinbar mit
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Derzeit wird an einer neuen Webseite gearbeitet, die mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit vereinbar sein soll. Eine Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
- PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
- Audio-Dateien
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. März 2026 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet. Eine externe Bewertung wird im Zuge der Erneuerung des Webauftritts der Kreisverwaltung erarbeitet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. März 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Büro des Landrates
Willy-Brand-Platz 1
54290 Trier
Telefon: (0651) 715-0
Mail: buero-des-landrats [at] trier-saarburg [dot] de
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Kontakt
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb [at] msagd [dot] rlp [dot] de
https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.
Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.



