Förderung kommunaler Vorhaben

Die Dorferneuerung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Gemeinden, die sich der Aufgabe zur Erhaltung, Belebung und Verschönerung ihres Dorfes stellen.

Ziel der Unterstützung

Wesentliches Ziel der Dorferneuerung ist die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht. Das Dorf soll also als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden, wobei der individuelle Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild bewahrt bleiben soll. Zu den Schwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die zur Stärkung der Ortskerne beitragen, wie zum Beispiel:

  • Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation
  • Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Sicherung bzw. Wiederherstellung der bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung
  • Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und
    Siedlungsstrukturen
  • Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes

Fördervoraussetzung

Vorhaben in der öffentlichen/ kommunalen Dorferneuerung können in döflich/ ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern gefördert werden. Dabei hat die Förderung in Ortskernen grundsätzlich Vorrang. Eine mögliche Förderung setzt ein ganzheitliches – ggfls. fortgeschriebenes – Dorferneuerungs-/ Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus.

Förderfähige Maßnahmen

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-,
    Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie
    Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und
    landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder
    Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
    umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die
    Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von
    Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder
    Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit,
    insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere
    Bürgerinnen und Bürger;
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert.

Die vollständige Aufzählung kann der Verwaltungsvorschrift Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf) entnommen werden.

Antragsstellung

Der Antrag für eine Förderung für kommunale/ öffentliche Vorhaben über die Dorferneuerung kann jedes Jahr bis zum 01. August bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg eingereicht werden. Es muss sich dabei um bewilligungsreife Anträge handeln, das heißt um vollständige und prüffähige Antragsunterlagen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen:

  • Vordruck Antrag (Abrufbar auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), hier verlinkt: Vordruck Antrag)
  • Übersicht der Haushalts- und Finanzlage (Vordruck abrufbar auf der Homepage der ADD, hier verlinkt: Vordruck Übersicht Haushalts- und Finanzlage)
  • Beschreibung der Bestandssituation und der Maßnahme (gerne auch mit Fotos unterlegt)
  • Lageplan im Maßstab 1:1000
  • Pläne Maßstab 1:100 in denen die entsprechende Maßnahme mit den Ausführungsdetails erkennbar ist (bei Umbau auch einen entsprechenden Bestandsplan beifügen)
  • Kostenaufstellung der Maßnahme nach DIN 276
  • Ratsbeschluss zur Maßnahme
  • vorgesehene Eigenleistungen (siehe hierzu auch Vordruck Eigenleistung, abrufbar auf der Homepage der ADD, hier verlinkt: Vordruck Aufstellung Eigenleistung)
  • vorgesehene Zuwendungen Dritter (Bspw. Stiftung)
  • bei Grunderwerb der gefördert werden soll ist ein Verkehrswertgutachten beizufügen

Die Antragsunterlagen sind einmal in Papierform (3 Exemplare) und einmal digital bei der Kreisverwaltung einzureichen. Die Papierausfertigungen sind zu richten an

Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Dorferneuerungsbeauftagte/ Julia Bieck
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier

die digitale Ausfertigung bitte an julia [dot] bieck [at] trier-saarburg [dot] de senden.

weitere Informationen und Unterlagen

Weitere Informationen sowie auch die Verwaltungsvorschrift VV-Dorf finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter folgendem Link: ADD RLP – Dorferneuerung.