Förderung privater Dorfenerungsmaßnahmen

Unsere Kulturlandschaft wird unverwechselbar durch das vielfältige Erscheinungsbild der Dörfer geprägt. Die Lebensqualität im ländlichen Raum hängt davon ab, ob es gelingt, historisch Gewachsenes möglichst zu bewahren und gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher Siedlungen Rechnung zu tragen. Dazu sind auf die Situation des einzelnen Dorfes bezogene Konzeptionen und Maßnahmen notwendig. Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung dieser Ziele. Mittels strukturverbessender Maßnahmen trägt sie zur Stabilisiserung und Stärkung der Ortskerne bei.

Der Erhalt privater, ortsbildprägender Gebäude sowie die Wiederherstellung des traditionellen, ortstypischen Charakters alter Gebäude verfolgt das Ziel einer ansprechenden, attraktiven Gestaltung der Ortskerne und dient der Stärkung der regionalen Identität des Dorfes. Die damit einhergehende Werterhaltung fördert die Belebung der alten Ortskerne und wirkt den negativen Einflüssen des demographischen Wandels entgegen. Aus diesem Grund bietet das Förderprogramm der Dorferneuerung auch privaten Eigentümern älterer Gebäude fachliche und finanzielle Unterstützung bei einer bautraditionellen Sanierung ihrer Häuser.

Was kann gefördert werden?

Folgende private Bauvorhaben können aus Dorferneuerungsmitteln bezuschusst werden – sofern sie den Anforderungen der regionaltypischen Bauweise genügen:

  • Erneuerung sowie Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsbildprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude
  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder durch Schließung von Baulücken
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemals landwirtschaftlicher Betriebe
  • bauliche Anpassung von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens
  • bauliche Maßnahmen in der Ortslage zur Erhaltung oder Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung (z.B. Nachbarschaftsläden)
  • die Förderung ist auch für Tourismuseinrichtungen, Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten möglich

Art und Höhe der Förderung

  • Je nach Art, Umfang und Wertigkeit der Maßnahme, kann die Zuwendung bei privaten Vorhaben bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben pro Einzelvorhaben betragen, maximal jedoch 30.000 Euro.
  • Bei Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur beträgt der max. mögliche Zuschuss 20.452 Euro.
  • Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Zuwendung, da die Verfügbarkeit abhängig von der Mittelzuweisung des Landes Rheinland-Pfalz an den Landkreis Trier-Saarburg ist.

Fördervoraussetzung

  • Die Ortsgemeinde, in der sich das Objekt befindet, muss über ein anerkanntes, ganzheitliches Dorferneuerungskonzept verfügen.
  • Es muss sich bei dem Objekt um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude handeln.
  • Das Objekt darf nicht in einem Baugebiet liegen (auch nicht in einem älterem Baugebiet).
  • Der Antragssteller muss Eigentümer des Objektes sein oder ein langfristiges Nutzungsrecht nachweisen.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 7.669 Euro betragen.
  • Für gleiche Maßnahmen oder Kostenpositionen darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen (Verbot der Doppelförderung) beantragt werden (z.B. KfW, BAFA, ISB etc.), außer Förderungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Es darf noch kein Baubeginn erfolgt sein.
  • Die Maßnahme darf sich nicht auf nur ein Gewerk beschränken, das alleine dem Gebäudeunterhalt dient (z.B. nur undichtes Dach erneuern) oder das vorwiegend eine Schönheitsreparatur darstellt (z.B. nur Fassadenanstrich). Es ist also ein Maßnahmenpaket, bestehend aus mehreren Gewerken, erforderlich.
  • Die Gesamtmaßnahme und insbesondere die äußere, regionaltypische Gebäudegestaltung muss vor Antragsstellung mit dem Dorferneuerungsreferat der Kreisverwaltung abgestimmt sein.

Antragsverfahren

Wurde die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme nach eingehender Beratung durch die Dorferneuerungstelle festgestellt, kann ein Antrag auf Förderung bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare werden gerne auf Anfrage des Antragsstellers zugesendet.

Folgende Unterlangen sind zur Beantragung einer Förderung erforderlich:

  • Antragsformular
  • Formular mit der Bestätigung der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde, dass die geplante Maßnahme den Zielsetzungen des örtlichen Dorferneuerungskonzept entspricht (Anlage zum Antrag)
  • Detaillierte Kostenberechnung, aufgelistet nach Gewerken bzw. analog DIN 276 oder entsprechende Unternehmerangebot inkl. Auflistung der sich daraus ergebenden Kosten
  • Bestandsfotos
  • gegebenenfalls abgestimmte Planunterlagen
  • Kopie der Baugenehmigung (erste Seite) bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen
  • Sofern Gründe vorliegen, die einen unverzüglichen Baubeginn erfordern, kann auf Antrag ein förderunschädlicher, vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt werden
  • Wichtig: Eine Auftragsvergabe an die Handwerker bzw. der Baubeginn darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids bzw. nach Erteilung der Genehmigung eines begründeten, vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen! Ein vorheriger Baubeginn wirkt förderschädlich

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