Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter tragen dazu bei, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen oder familiären Situation gleiche Bildungschancen erhalten. Zudem ermöglichen sie es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Mit dem “Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter” (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert.
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der ersten Klassenstufe. Mit den folgenden Schuljahren weitet sich der Rechtsanspruch jeweils um eine Klassenstufe aus, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ganztägig Förderung besteht.
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Während der Schulferien kann auf Landesebene eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festgelegt werden.
Downloads: