Handlungsziel 1) Der Landkreis Trier-Saarburg hat die Unterstützung für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit und durch Informationsveranstaltungen ausgebaut.
a) Der Landkreis stellt Informationen zum barrierefreien Bauen und Wohnen auf der eigenen Homepage zur Verfügung.
b) Der Landkreis veröffentlicht regelmäßig die Informationstermine der Landesberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“.
c) Der Landkreis stellt im Rahmen der Bebauungsplanung der Ortsgemeinden Informationen zum barrierefreien Bauen und Wohnen zur Verfügung.
d) Der Landkreis organisiert in Kooperation mit den Fachberatungsstellen jährliche öffentliche Informationsveranstaltungen zum barrierefreien Bauen und Wohnen.
Handlungsziel 2) Der Landkreis Trier-Saarburg hat sein Förderprogramm zum barrierefreien Umbau von Privatwohnungen ausgeweitet und bekannt gemacht.
a) Der Landkreis schreibt das kreiseigene Zuschussprogramm zur Förderung von baulichen Maßnahmen, die ein alten- bzw. behindertengerechtes Wohnen ermöglichen bzw. nachhaltig erleichtern fort und befasst die Kreisgremien damit.
b) Der Landkreis bewirbt das fortgeschriebene Zuschussprogramm ebenso wie die Fördermöglichkeiten der Investitions- und Strukturbank und anderer Institutionen über die Medien.
Handlungsziel 3) Der Landkreis Trier-Saarburg kennt den tatsächlichen Bedarf an Wohnangeboten für den Personenkreis der Eingliederungshilfe.
a) Der Landkreis wirkt darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Zuständigkeit als Träger der Eingliederungshilfe einen Bedarfsplan für die Region Trier/Trier-Saarburg erstellt.
b) Der Landkreis entwickelt – möglichst in Kooperation mit den regionalen Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe und dem zuständigen Landesamt – ein Instrument zur datenschutzkonformen systematischen Erfassung und Priorisierung des Bedarfs an besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe. Der Landkreis informiert die Betroffenen über das dann zur Verfügung stehende Instrument.
c) Der Landkreis organisiert mindestens jährliche Treffen der Träger von besonderen Wohnformen in der Eingliederungshilfe im Landkreis Trier-Saarburg.
Handlungsziel 4) Der Landkreis Trier-Saarburg hat die Beratung und Unterstützung für Privatinitiativen und Investoren, die barrierefreien Wohnraum schaffen möchten, ausgebaut.
1) Der Landkreis stellt für interessierte Bauherren eine Ansprechperson zur Verfügung.
2) Der Landkreis legt in seiner Beratung einen besonderen Schwerpunkt auf die Einhaltung des § 51 Landesbauordnung RLP*¹.
*¹Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind so herzustellen und instand zu halten, dass von den ersten drei Wohnungen eine und von jeweils acht weiteren Wohnungen zusätzlich eine Wohnung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Bei Gebäuden mit mehr als einer nach Satz 1 herzustellenden Wohnung genügt es, wenn von jeweils bis zu drei weiteren dieser Wohnungen die erste Wohnung barrierefrei nutzbar ist. Notwendige Stellplätze von Wohnungen, die nach Satz 1 oder Satz 2 barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein.



