Afrikanische Schweinepest

Tagesaktuelle Informationen zur Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes

Fall von Afrikanischer Schweinepest in Belgien

In Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien, etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, wurde am 13.09.2018 bei zwei Wildschweinen der Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen. Möglicherweise haben sich die Tiere über unachtsam entsorgte Schweine-fleischerzeugnisse angesteckt.

Jetzt ist es von höchster Wichtigkeit, dass alle Halter von Schweinen die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, insbesondere die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordung (s. hierzu auch das Merkblatt zur Schweinehaltungshygieneverordnung weiter unten).

Weiterhin sollten keine Erzeugnisse aus Schweinefleisch unachtsam entsorgt werden, so dass diese von Wildschweinen gefressen werden können. Jagdausübungsberechtigte sind jetzt mehr denn je gefordert sicherzustellen, dass von allen verendet aufgefundenen, verunfallten und krank erlegten Wildschweinen Proben an das Landesuntersuchungsamt zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest eingesandt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht im ständigen Austausch mit den belgischen Behörden und der EU-Kommission. Da die Afrikanische Schweinepest bereits seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung darstellt laufen die Vorbereitungen der zuständigen Behörden bereits für den Krisenfall.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine durch einen Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen meist tödlich verläuft. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

Weitere Internetseiten:

Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
ADD Veterinärprüfdienst – Registrierung und Kennzeichnung von Schweinen

Wichtige Rechtsvorschriften:

Schweinehaltungshygieneverordnung
Viehverkehrsverordnung
Schweinepest-Monitoring-Verordnung
Tierseuchenrechtliche Anordnung LUA zum Monitoring Schweinepest

Merkblätter, Informationsblätter etc.:

Merkblatt für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger
Merkblatt zur Schweinehaltungshygieneverordnung
Merkblätter für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen: Ungarisch Russisch Bulgarisch
Informationen für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen: Englisch Rumänisch Tschechisch Polnisch
Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände 2017/2018

Tierseuchen-Newsletter für Jagdausübungsberechtigte:

Probenbegleitschein Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische und ggf. Afrikanische Schweinepest

Zuständige Personen:

Frau Dr. Ute Marx54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 8Tel. (0651) 715-585
Herr Dr. Dirk Lühnenschloß54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 Raum: 10Tel. (0651) 715-584
Frau Astrid Keil 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 7 Tel. (0651) 715-587
Frau Kerstin Hauprich54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 Raum: 13Tel. (0651) 715-574
E-Mail:veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de