Afrikanische Schweinepest

Tagesaktuelle Informationen zur Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes

Erste Nachweise von ASP jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Nachdem am 15. Juni 2024 in Hessen die ersten Fälle von afrikanischer Schweinepest (ASP) bestätigt wurden, hat die ASP am 6. Juli 2024 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Auf Grund der ASP-Fälle wurde eine Sperrzone von rund 15 Kilometern um die Fundorte der positiv beprobten Wildschweine ausgewiesen. In dieser wird verstärkt nach Wildschweinkadavern gesucht. Auch gelten dort bestimmte Restriktionen, die mittels Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden. Zielsetzung ist hierbei zu verhindern, dass sich die Tierseuche weiter ausbreitet.
 
Sowohl im Landkreis Alzey-Worms als auch im Landkreis Mainz-Bingen wurden im Rahmen der Suche nach erkrankten Wildschweinen in der Sperrzone seuchenverdächtige Wildschweine gefunden und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt (LUA) gesandt. Nach einem positiven ASP-Befund von Seiten des LUA, wird eine Probe grundsätzlich zur Bestätigung an das Nationale Referenzlabor für ASP, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gesandt.

Weitere Internetseiten:

Afrikanische Schweinepest (ASP) . Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de

Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
ADD Veterinärprüfdienst – Registrierung und Kennzeichnung von Schweinen

Wichtige Rechtsvorschriften:

Schweinehaltungshygieneverordnung
Viehverkehrsverordnung
Schweinepest-Monitoring-Verordnung
Tierseuchenrechtliche Anordnung LUA zum Monitoring Schweinepest

Merkblätter, Informationsblätter etc.:

Merkblatt für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger
Merkblatt zur Schweinehaltungshygieneverordnung
Merkblätter für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen: Ungarisch Russisch Bulgarisch
Informationen für Saisonarbeitskräfte in verschiedenen Sprachen: Englisch Rumänisch Tschechisch Polnisch
Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände 2017/2018

Tierseuchen-Newsletter für Jagdausübungsberechtigte:

Probenbegleitschein Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische und ggf. Afrikanische Schweinepest

Zuständige Personen:

Frau Dr. Ute Marx54292 Trier, Wasserweg 7-9Raum: 1422Tel. (0651) 715-585
Herr Nicolas Kirch (TA)54292 Trier, Wasserweg 7-9Raum: 1420Tel. (0651) 715-584
Frau Kerstin Hauprich54292 Trier, Wasserweg 7-9Raum: 1424Tel. (0651) 715-574
E-Mail:veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de