Ziel der kommunalen Altenhilfe ist es, den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Trier-Saarburg ein gutes Leben im Alter, damit verbunden eine möglichst lange selbständige und selbstbestimmte Lebensführung sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und dabei auch deren Selbsthilfe zu stärken.
Neben der Daseinsvorsorge im Allgemeinen ist diese kommunale Aufgabe im Besonderen in § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuches unter dem Titel „Altenhilfe“ festgeschrieben. Demnach gilt es, die Bedingungen vor Ort in Hinblick auf Strukturen, Leistungen und Angebote in der Versorgung, Prävention und Teilhabe genau zu analysieren, die Bedarfe zu ermitteln und entsprechend weiterzuentwickeln.
Informationen zu Angeboten der kommunalen Altenhilfe im Landkreis Trier-Saarburg finden Sie hier:
Verbandsgemeinde Hermeskeil und Ruwer
Seniorenbeirat – Landkreis Trier-Saarburg
Bei Fragen zur kommunalen Altenhilfe im Landkreis Trier-Saarburg wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sozialplanung.