Jugendamt

Das Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg ist nur für Personen zuständig, die auf dem Gebiet des Landkreises wohnen. Bewohner der Stadt Trier wenden sich bitte an das städtische Jugendamt. Die Aufgaben des Jugendamtes sind:

  • Durchführung des SGB VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Vermittlung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)