Das Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg ist nur für Personen zuständig, die auf dem Gebiet des Landkreises wohnen. Bewohner der Stadt Trier wenden sich bitte an das städtische Jugendamt. Die Aufgaben des Jugendamtes sind:
- Durchführung des SGB VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Vermittlung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG
- Unterhaltsvorschussgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)