Veterinäramt informiert: Blauzungenkrankheit

28.03.2024

Informationen zur aktuellen Seuchenlage und die Möglichkeit einer Impfung

Das Veterinäramt Trier-Saarburg möchte die Rinder- und v.a. Schaf- und Ziegenhalter über die aktuelle Lage bezüglich der Ausbreitung des Blauzungenvirus und der Möglichkeit zur Impfung ihrer Tiere informieren.

Das Blauzungenvirus wird durch blutsaugende Mücken übertragen und tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst auf. Im September 2023 trat erstmals das Blauzungenvirus des Serotyps 3 8BTV-3 bei Schafen in den Niederlanden auf. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, starben über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden.

Anschließend fand eine schnelle Ausbreitung des Virus über das ganze Land statt und im Oktober 2023 wurde das Virus erstmals bei Schafen in Deutschland (NRW) festgestellt. Zurzeit sind in Deutschland bisher NRW, Niedersachsen und Bremen Blauzungensperrgebiet. Durch die nun wärmer werdenden Tage ist davon auszugehen, dass sich das Virus weiter innerhalb Deutschlands verbreitet.

Impfung

Ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 ist zurzeit noch nicht verfügbar. Es besteht nun jedoch die Möglichkeit der Anwendung eines autogenen Impfstoffs (ähnlich dem früheren „bestandsspezifischem Impfstoff“). Autogene Impfstoffe müssen für die jeweils zu impfenden Tiere eines Betriebs bestellt und abgefüllt werden. Von der Verschreibung durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt bis zur Impfung der Tiere vergehen etwa sechs bis acht Wochen. Die Herstellungserlaubnis eines Herstellers in Niedersachsen liegt nunmehr vor, sodass tierärztliche Verschreibungen an die Herstellungsfirma gesendet werden können.

Dokumentation der Impfung in HI-Tier

Um die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, sollen die Impfungen in der HI-Tier-Datenbank (www.hi-tier.de) von der verschreibenden bzw. impfenden Tierarztpraxis eingetragen werden. Der vom Land Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährte Impfzuschuss kann nur bei in HIT eingetragenen Impfungen bearbeitet und gewährt werden (Beihilfekatalog Tierseuchenkasse (tierseuchenkasse-rlp.de).

Verbringungen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von autogenen Impfstoffen keine Möglichkeit eröffnet, BTV-3 empfängliche Tiere ohne vorherige PCR-Untersuchung und Behandlung mit Repellentien in freie Zonen (d.h. außerhalb des Blauzungensperrgebietes) zu verbringen. Entsprechende Handelserleichterungen sind demnach nicht zu erwarten.

Aktuell ist Rheinland-Pfalz aber noch kein Sperrgebiet, sodass die Verbringungen noch ohne Untersuchung und Behandlung möglich sind.

Im Vordergrund für den Einsatz eines autogenen Impfstoffes steht der Schutz der empfänglichen Tiere vor ernsthaften Erkrankungen und dem Tod (v.a. Schaf und Ziege).

Eine Impfung BTV-3-empfänglicher Tiere ist rechtlich nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sobald ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, darf der autogene Impfstoff nicht mehr zum Einsatz kommen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Amtstierärzte gerne zur Verfügung:
Tel.: 0651/715-585 oder -584, E-Mail: veternaeramt [at] trier-saarburg [dot] de

Weitere Infos auch unter Blauzungenkrankheit – Landkreis Trier-Saarburg

Veterinäramt informiert: Blauzungenkrankheit