Die zweite Amtszeit von Landrat Günther Schartz endet am 31.12.2021. Die erneute Wahl einer Landrätin/eines Landrates fand auf Beschluss des Kreistages vom 26.04.2021 gemeinsam mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt. Die Stichwahl findet am 10. Oktober statt.
Die Bekanntmachung des Wahltermins finden Sie hier.
Stichwahl am Sonntag, 10. Oktober – Auch Briefwahl möglich
Briefwahlunterlagen können beantragt werden – Merkblatt zur Briefwahl
Nachdem im ersten Wahlgang vergangenen Sonntag, 26. September, keiner der fünf Bewerberinnen und Bewerber um das Landratsamt für den Kreis Trier-Saarburg die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, wird es zu einer Stichwahl am Sonntag, 10. Oktober kommen. Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen werden dann erneut gegeneinander antreten. Es sind Stefan Metzdorf (SPD), der den ersten Wahlgang mit 32,37 Prozent gewann und Amtsinhaber Landrat Günther Schartz (CDU), der knapp dahinter bei 31,30 Prozent der Stimmen landete.
Bei der Stichwahl ist neben der Stimmabgabe in den Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr wiederum auch eine Briefwahl möglich. Wer mit der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl am 26. September neben der Bundestags- und Landratswahl auch für die mögliche Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten Antrag die Briefwahlunterlagen zugesendet.
Die Briefwahlunterlagen können außerdem noch bis Freitag, den 8. Oktober 2021, 18 Uhr, bei den Verbandsgemeinden beantragt werden.
Kontakt der Verbandsgemeinden:
Hermeskeil
Anschrift: 54411 Hermeskeil, Langer Markt 17
Tel./Fax: 06503-809-0/-200
Konz
Anschrift: 54329 Konz, Am Markt 11
Tel./Fax: 06501-83-0/-107
Ruwer
Anschrift: 54320 Waldrach, Untere Kirchstraße 1
Tel./Fax: 06500-918-000/-100
Saarburg-Kell
Anschrift: 54439 Saarburg, Schloßberg 6
Tel./Fax: 06581-81-0/-220
Schweich an der Römischen Weinstraße
Anschrift: 54338 Schweich, Brückenstraße 26
Tel./Fax: 06502-407-0/-180
Trier-Land
Anschrift: 54295 Trier, Gartenfeldstraße 12
Tel./Fax: 0651-9798-0/-342
Wer Briefwahl beantragt, sollte nach Erhalt der Unterlagen die beigefügten Anleitungen genau beachten. Der Stimmzettel und die eidesstattliche Erklärung dürfen nicht gemeinsam in einen Umschlag gesteckt werden. Dies verletzt das Wahlgeheimnis und führt dazu, dass die Stimmabgabe ungültig ist. Der Wahlbrief muss rechtzeitig zurückgesendet werden. Alternativ kann er auch am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden. Näheres ist im Merkblatt zur Briefwahl beschrieben.
Weitere Informationen geben die Mitarbeitenden des Referates Kommunalaufsicht unter wahlen [at] trier-saarburg [dot] de.