Lebensmittelzeugnis

Lebensmittelzeugnis; Belehrung gem. § 43 IfSG

Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden.

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe wird eine Erstbelehrung und als Belehrungsnachweis eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes benötigt („Lebensmittelzeugnis“). Diese Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. Alle zwei Jahre muss zudem eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Das Gesundheitsamt Trier bietet seit 2023 eine Belehrung im Onlineverfahren an. Die Online-Belehrung ist in vielen Sprachen verfügbar, kostet 30,- Euro und dauert etwa 45 Minuten.
Sie können den Nachweis vormittags ohne Voranmeldung und nachmittags nach telefonischer Absprache im Gesundheitsamt Trier-Saarburg abholen.

Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, steht Ihnen hier das Vollmacht-Dokument zum Download bereit. Die Online-Belehrung kostet 30 Euro, die bei Abholung des Nachweises zu zahlen sind. Bestimmte Personengruppen wie Schüler:innen können von der Gebühr befreit werden. Hierzu ist ein Nachweis auf der Plattform hochzuladen.

Die Online-Belehrung können Sie unter dem Link digital durchführen. Wenn Sie auf den hierunter angegebenen Link klicken, werden Sie auf die Seite des Serviceportals von Niedersachsen weitergeleitet. Bitte den Antrag „ohne Registrierung starten” verwenden.

Serviceportal online-Belehrung

Sollten Sie im Ausnahmefall die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz nicht im Onlineverfahren durchführen können oder keine entsprechende Technik besitzen, können Sie die Belehrung nach Rücksprache und Terminvereinbarung auch in den Räumen des Gesundheitsamtes Trier absolvieren. Die Präsenzbelehrung kostet ebenfalls 30,- Euro und dauert etwa eine Stunde.

Terminvereinbarungen für die Präsenzbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können bequem über folgenden Link vereinbart werden: Online-Terminvereinbarungen

Merkblätter

Anschrift:

Gesundheitsamt der Kreisverwaltung

Trier-Saarburg

Paulinstraße 60

54292 Trier

Kontakt:

Ansprechpartnerin: Emely Steglich

Telefonnummer: 0651 715 570

E-Mail: Umwelthygiene [at] trier-saarburg [dot] de