Lebensmittelzeugnis; Belehrung gem. § 43 IfSG
Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden.
Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe wird eine Erstbelehrung und als Belehrungsnachweis eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes benötigt („Lebensmittelzeugnis“). Diese Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. Alle zwei Jahre muss zudem eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber erfolgen.
Das Gesundheitsamt Trier bietet seit 2023 die Belehrung im Onlineverfahren an. Die Online-Belehrung ist in vielen Sprachen verfügbar, kostet 30,- Euro und dauert etwa 45 Minuten. Personen, die kein entsprechendes Endgerät besitzen, können die Belehrung online in den Räumen des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg durchführen. Hier werden dann gegen Vorlage des Personalausweises die entsprechenden technischen Geräte zur Verfügung gestellt.
Sie können den Nachweis vormittags ohne Voranmeldung und nachmittags nach telefonischer Absprache im Gesundheitsamt Trier-Saarburg abholen.
Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, steht Ihnen hier das Vollmacht-Dokument zum Download bereit. Die Online-Belehrung kostet 30 Euro, die bei Abholung des Nachweises zu zahlen sind. Bestimmte Personengruppen wie z.B. Schüler:innen, die ein Praktikum absolvieren, können von der Gebühr befreit werden. Hierzu ist ein Nachweis auf der Plattform hochzuladen.
Die Online-Belehrung können Sie unter dem unten angegebenen Link digital durchführen. Sie werden hierzu auf die Seite des Serviceportals von Niedersachsen weitergeleitet. Bitte den Antrag „ohne Registrierung starten” verwenden.
Serviceportal online-Belehrung
Merkblätter
- BfR-Merkblatt: „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“
- „Händehygiene im Berufsfeld Lebensmittel“
- BfR-Merkblatt: „Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt“
- „Händehygiene im Privathaushalt“
- „Sieben Hauptregeln zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln“
Anschrift:
Gesundheitsamt der Kreisverwaltung
Trier-Saarburg
Paulinstraße 60
54292 Trier
Kontakt:
Telefonnummer: 0651 715 500
