Im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention (leichte Sprache) verabschiedet, die in Deutschland im Jahr 2009 Gesetzeskraft erlangte.
Deren Ziel ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, zu fördern und weiterzuentwickeln und ihnen in den grundlegenden Lebensbereichen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Inklusionsgedankens zu ermöglichen.
Danach haben auch Kommunen den Auftrag, einen lokalen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Im Juli 2021 hat der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg entsprechend beauftragt.
Gemeinsam mit Betroffenen, Leistungserbringern und Bildungseinrichtungen sowie den jeweils zuständigen Abteilungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg werden in mehreren Arbeitsgruppen die Themen „Bildung & Erziehung“, „Wohnen“ und „Barrierefreiheit & Mobilität“ konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeitet.
Die Stabsstelle Sozialplanung gestaltet diesen Prozess federführend.
Weitere Infos: Teilhabe und Inklusion . Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bei Fragen zum Lokalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Trier-Saarburg wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sozialplanung.