Im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention (leichte Sprache) verabschiedet, die in Deutschland im Jahr 2009 Gesetzeskraft erlangte.
Deren Ziel ist, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen, zu fördern und weiterzuentwickeln und ihnen in den grundlegenden Lebensbereichen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Inklusionsgedankens zu ermöglichen.
Danach haben auch Kommunen den Auftrag, einen lokalen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zu erstellen.
Der Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg hat die Verwaltung beauftragt, einen lokalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Trier-Saarburg zur Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. Ziel dieses Plans ist es, Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die wichtigsten Lebensbereiche einzubinden und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – ganz im Sinne des Inklusionsgedankens.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, unabhängig von ihren individuellen Unterschieden oder spezifischen Bedürfnissen.
Im Erarbeitungsprozess haben wir daher zunächst den Fokus auf die Themen „Mobilität und Barrierefreiheit“, „Wohnen“ sowie „Bildung und Erziehung“ gelegt. Die hierzu gegründeten Arbeitsgemeinschaften – AG Bildung und Erziehung, AG Mobilität und Barrierefreiheit sowie AG Wohnen – haben mittlerweile mehrfach getagt und entsprechende Leitziele, Handlungsziele und Maßnahmen erarbeitet.
Nach dem Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2025 befinden wir uns nun in der finalen Phase der Erstellung des Aktionsplans. Derzeit wird dieser auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen überarbeitet und ergänzt. Die Veröffentlichung ist für das Jahr 2026 geplant.
Bei Fragen zum Lokalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Trier-Saarburg wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sozialplanung.



