NGA-Ausbau: 6. Förderaufruf

Dieses Projekt hat einen holprigen und langwierigen Werdegang. Der Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe über 2,1 Mio. Euro (= 60 % der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von 3,5 Mio. Euro) wurde am 03.05.2021 ausgefertigt. Der Antrag auf Landesförderung wurde mit Bescheid vom 03. September 2021 (bei der Kreisverwaltung eingegangen am 01. Oktober 2021) beschieden. Es wurde eine Zuwendung des Landes in vorläufiger Höhe von 1,05 Mio. Euro (= 30 % der Wirtschaftlichkeitslücke von 3,5 Mio. Euro) bewilligt. Anschließend wurden die Aufträge für technische und juristische Beratungsleistungen vergeben.

Die ursprüngliche Adresskulisse wurde nochmals mit einigen geplanten bzw. angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen der Telekommunikationsunternehmen und den Ergebnissen des im Jahr 2022 durchgeführten Markterkundungsverfahrens für das „Graue-Flecken-Programm“ abgeglichen sowie final mit den Verbandsgemeinden abgestimmt. Von ursprünglich über 400 Adressen blieben für das verbindliche Angebot noch knapp 160 Adressen übrig. Die Zuschlagserteilung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Wirtschaftlichkeitslücke liegt bei rund 5,5 Mio. Euro. Mit den Fördermittelgebern wurde geklärt, dass auch bei dieser Höhe für das Projekt Fördermittel für die Jahre 2024 und 2025 bewilligt werden können. Aktuell wurden die Anträge auf Bewilligung der Bundes- und Landesförderung in endgültiger Höhe gestellt. Wir gehen davon aus, dass Anfang kommenden Jahres die Fördermittel bewilligt werden. Aktuell erfolgt die Abstimmung eines Termins zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt dann voraussichtlich bis Ende 2025.

(Stand: 22. März 2024)