Pflegestrukturplanung

Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) wurde in Rheinland-Pfalz die kommunale Pflegestrukturplanung gesetzlich verankert. Damit wurde die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotslandschaft zur Pflichtaufgabe der Kommunen.
Der Landkreis Trier-Saarburg arbeitet in der Pflegestrukturplanung eng mit den Trägern der Dienste und Einrichtungen im Vor- und Umfeld der Pflege, den Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern zusammen. Im Bereich der komplementären Angebotsstruktur kommt der Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements eine besondere Bedeutung zu.
Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, die der Pflege bedürfen, auf eine leistungsfähige Angebotsstruktur in der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege sowie auf ergänzende Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege zurückgreifen können.

Informationen zur Pflegestrukturplanung im Landkreis Trier-Saarburg finden Sie hier:

Datenreport: Daten und Fakten zur Pflegestruktur im Landkreis Trier-Saarburg
Eine zielgerichtete Planung und Bedarfsanalyse der kommunalen Pflegestruktur basiert u.a. auf der Analyse der Daten von Bevölkerungs- und Pflegestatistiken.
Der aktuelle Datenreport bietet hierzu eine fundierte Grundlage. Dieser wurde im Rahmen des Landesprojektes „Pflegestrukturplanung als Partizipativer Prozess in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. Der Landkreis Trier-Saarburg war Modellkommune.

Weitere Informationen zur Pflegestrukturplanung finden Sie hier.

Bei Fragen zur Pflegestrukturplanung im Landkreis Trier-Saarburg wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sozialplanung,
Nadja Adams und Michaela Pauly-Gauss. 

Kontakt – Stabsstelle Sozialplanung

  • Stabsstelle Sozialplanung, Nadja Adams und Michaela Pauly-Gauss
  • 54292 Trier, Metternichstraße 33a
  • (0651) 715-468
  • E-Mail