Rettungsdienst

Die Effizienz des Rettungsdienstes beruht auf einer bestmöglichen Zusammenarbeit aller beteiligen Einrichtungen und Kräfte. Deshalb wurden auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes sogenannte Rettungsdienstbereiche gebildet und alle dort vorhandenen Rettungsmittel der verschiedenen Organisationen zusammengefasst.

Das Land Rheinland-Pfalz ist zurzeit in acht Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte ganz oder teilweise umfassen können. In jedem Rettungsdienstbereich gibt es eine Leitstelle. Diese ist mit den notwendigen Fernmeldeeinrichtungen ausgestattet, ständig mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt und erreichbar. Die Leitstelle in Trier regelt den Rettungsdiensteinsatz in der gesamten Region (Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und die Stadt Trier). Zuständig ist der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Zu den Aufgaben der Leitstellen gehören unter anderem die Entgegennahme und Bearbeitung aller Hilfeersuchen, Regelung und Koordinierung der Einsätze aller Rettungsmittel, die Einsatzsteuerung sowie die Führungsunterstützung in der Allgemeinen Hilfe, im Rettungsdienst und im Brand- und Katastrophenschutz. Die Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf und sind über den europaweiten Notruf 112 kostenfrei erreichbar.

Einer Leitstelle sind die einzelnen Rettungswachen so zugeordnet, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist). In den Rettungswachen sind die Rettungsmittel wie Rettungswagen (RTW), Notfallkrankenwagen, Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) und Krankentransportwagen (KTW) mit entsprechend ausgebildetem Personal stationiert.