Derzeit läuft die Bewerbungsfrist für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028.
Das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin ist ein Ehrenamt. Deren Aufgabe ist es, zwischen Justiz und Bevölkerung zu vermitteln. Ein Jugendschöffe / eine Jugendschöffin soll aufgrund eigener Erfahrungen und des gesunden Menschenverstandes Recht erkennen und im Rahmen der in den Gesetzen vorgegebenen Entscheidungsspielräume dieses sachgerecht anwenden.
Die Ausübung dieses Ehrenamtes ist unter anderem an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Deutsche Staatsangehörigkeit (und der deutschen Sprache mächtig)
- Alter zwischen 25 und 69 Jahren
- Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste
- Besondere Befähigung und Erfahrung in der Erziehung junger Menschen
Eine juristische Vor- bzw. Ausbildung ist für die Übernahme und Ausübung des Ehrenamtes nicht erforderlich. Die Jugendschöffen / Jugendschöffinnen sind wie Richter:innen. Sie nehmen während eines Jahres in ca. 12 Sitzungen an den Verhandlungen teil. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Jugendschöffen / Jugendschöffinnen erhalten für ihre Tätigkeit einen Ausgleich für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Sie sind gesetzlich davor geschützt, dass ihnen durch die Ausübung ihres Ehrenamtes ein Nachteil, zum Beispiel durch die Kündigung des Arbeitsplatzes, entsteht.
Die vom Landkreis Trier-Saarburg aufzustellende Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Das verantwortungsvolle Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Interessierte Personen können sich ab sofort schriftlich bewerben.
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