Das Wasserrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltrechtes. Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen, ist daher die Zielsetzung bzw. der Zweck der wasserrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz). Zur Umsetzung und Kontrolle der Regelungen des Wasserrechts ist die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ansprechpartner für:
- Gewässerbenutzungen oder Entnahme von Wasser oder Stoffen aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser oder Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser
- Errichtung oder Anlegen von Anlagen am Gewässer
- Unterhaltung oder Ausbau von Gewässern
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:
- Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil / Schweich / Ruwer: Stephan Denis
- Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell / Konz / Trier-Land: Edeltrud Gasper
- Erdwärmesonden / Tankanlagen: Serjoscha Dern
Kontakt – Untere Wasserbehörde
- Frau Edeltrud Gasper
- 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
- (0651) 715-316
- E-Mail: edeltrud [dot] gasper [at] trier-saarburg [dot] de
- Raum: 158
- Herr Stephan Denis
- 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
- (0651) 715-310
- E-Mail: stephan [dot] denis [at] trier-saarburg [dot] de
- Raum: 155
- Herr Serjoscha Dern
- 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
- (0651) 715-311
- E-Mail: serjoscha [dot] dern [at] trier-saarburg [dot] de
- Raum: 155