Wasser

Das Wasserrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltrechtes. Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen, ist daher die Zielsetzung bzw. der Zweck der wasserrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz). Zur Umsetzung und Kontrolle der Regelungen des Wasserrechts ist die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ansprechpartner für:

  • Gewässerbenutzungen oder Entnahme von Wasser oder Stoffen aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser oder Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser
  • Errichtung oder Anlegen von Anlagen am Gewässer
  • Unterhaltung oder Ausbau von Gewässern
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:

  • Allgemeines Wasserrecht für die Verbandsgemeinden Hermeskeil / Schweich / Ruwer: Stephan Denis
  • Allgemeines Wasserrecht für die Verbandsgemeinden Saarburg-Kell / Konz / Trier-Land: Edeltrud Gasper
  • Erdwärmesonden / Tankanlagen: N.N.
  • Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung / digitales Gewässerkataster / Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG in den Verbandsgemeinden Schweich, Ruwer, Hermeskeil und Trier-Land / Bodenschutz: Dr. Thomas Iserloh
  • Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung / Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG in den Verbandsgemeinden Konz und Saarburg-Kell / Bodenschutz: Luca Wüstefeld

Kontakt – Untere Wasserbehörde