Wälder leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, indem sie Kohlenstoffdioxid (CO2) im Rahmen der Photosynthese aufnehmen, Sauerstoff wieder freisetzen und Kohlenstoff u.a. zum Aufbau der Biomasse verwenden. Klimatische Umweltveränderungen führen jedoch zur Veränderung unserer Wälder, die auf Grund ihrer langen Lebensdauer besonders betroffen sind. Im Landkreis Trier-Saarburg sind 44 % der Fläche mit Wald bedeckt, so dass die Auswirkungen sehr schnell sichtbar werden.
Deutschlandweit laufen derzeit verschiedene Projekte zur Beurteilung der Baumarteneignung im Zuge der klimatischen Veränderungen. Die daraus resultierenden Empfehlungen zur Anpflanzung sog. klimaresilienter Baumarten unterliegen einem dynamischen Prozess. Daneben sollten altbewährte, einheimische Baumarten ohne derzeitige Empfehlungen weiterhin zur Anpflanzung in Betracht gezogen werden.
Um einen Beitrag zum Klimaschutz durch Kohlenstoffbindung in Biomasse und somit auch zur CO2-Reduktion zu leisten, sollen in diesem Projekt 150.000 Bäume neu gepflanzt werden.
Mit Unterstützung unserer 100 Gemeinden und 4 Städte im Kreis sowie der drei Forstämter Trier, Saarburg und Hochwald soll die Umsetzung im Landkreis Trier-Saarburg durch Erstaufforstungen bzw. Einzelbaumpflanzungen im Offenland realisiert werden.
- alle Städte und Gemeinden des Landkreises Trier-Saarburg
- erste Phase: 01. August bis 02. November 2023; für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Trier-Saarburg
- zweite Phase: 01. August bis 02. November 2024; für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Trier-Saarburg
Flächen, die in diesem Projekt gefördert werden sollen, müssen zur Einzelbaumpflanzung (Hochstamm) im Offenland sowie zur Erstaufforstung folgende Kriterien erfüllen:
- vor Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist durch die zuständige Verbandsgemeinde zu bestätigen, dass die auf den Flächen geplante Pflanzmaßnahme nicht bauleitplanerischen Belangen entgegenstehen (siehe Antrag „Bescheinigung der Verbandsgemeinde“);
- Flächen zur Einzelbaumpflanzung im Offenland müssen sich im Eigentum der jeweiligen Städte oder Gemeinde befinden;
- Flächen zur Erstaufforstung können im Eigentum der jeweiligen Städte oder Gemeinden sein; private Flächen mit einer Mindestgröße von 0,2 ha und einer Mindestbreite von 10 m (vgl. LWaldG RLP § 3 Abs. 1) werden zugelassen, wenn sie sich angrenzend zum Wald befinden, eine Dienstbarkeit von 30 Jahren eingetragen wird und die Fläche alle aufgelisteten Kriterien erfüllt (siehe Antrag „Einverständniserklärung zur Erstaufforstung“);
- die Flächen dürfen keinerlei naturschutzrechtlichen Verpflichtungen (wie Ausgleichs oder Kompensationsmaßnahme) unterliegen; ausgenommen ergänzende Maßnahmen wie z. B. Einzelbaumpflanzungen zu einem bereits bestehenden Bestand;
- die gepflanzten Bäume dürfen nicht als Ersatz- oder Ausgleichspflanzungen verwendet werden; sollte sich dies bei einer Überprüfung bestätigen, müssen bereits geleistete Kosten zurückerstattet werden;
- es ist keine Doppel- oder Mehrfachförderung möglich; es findet eine Überprüfung bei anderen Förderern - soweit wie möglich – statt;
- § 40 BNatSchG ist zu beachten; zur Einzelbaumpflanzung müssen gebietseigene, einheimische Bäume gepflanzt werden; diese können der beigefügten Excel Liste entnommen werden; Nadelbäume (Excel Liste) dürfen nur gepflanzt werden, wenn sie als Laub-Mischwald zur Ergänzung von Waldrandstrukturen dienen sollen.
- die Bereitschaft, die gepflanzten Einzelbäume im Offenland nach der FLL-Pflanzempfehlung zu gießen und dauerhaft zu pflegen; bei Erstaufforstungen wird die Pflege vom Forst übernommen
- ein vollständig ausgefülltes Formular
Zum Download:
- Infoblatt
- Musterantrag
- Excel-Tabelle mit den möglichen Baumarten (kann auf Anfrage per E-Mail zugeschickt werden)
Rückfragen beantwortet:
Dr. Cornelia Pfabel
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
Tel: (0651) 715-16676
baumpflanzung [at] trier-saarburg [dot] de
www.trier-saarburg.de
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