Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums  (Lastenzuschuss) erhalten.

Antragsvordrucke

Das Ministerium der Finanzen stellt Antragsvordrucke hier zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen:
Frau Dörte Westhöfer (Buchstaben A bis G)
Frau Ilse Lex (Buchstaben H bis I)
Frau Christiane Voll (Buchstaben J bis L)
Frau Isabel Hau (Buchstaben M bis O)
N.N. (Buchstaben P bis V)
Frau Martina Wallrich (Buchstaben W – Z)
E-Mail:           wohngeld [at] trier-saarburg [dot] de

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline eingerichtet, unter deren Nummer Fragen zum Wohngeld und auch zu Wohngeldanträgen gestellt werden können.

Die Hotline-Nummer 0651 715 16789 ist während folgenden Zeiten zu erreichen:

  • montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr
  • darüber hinaus dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr.