Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger und Bürgerinnen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Antragsvordrucke
Das Ministerium der Finanzen stellt Antragsvordrucke hier zur Verfügung.
Anträge können auch Online gestellt werden:
Mietzuschuss Erstantrag
Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Lastenzuschuss Erstantrag
Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Ansprechpartnerinnen:
Frau Hau (Buchstaben J, L, M)
Frau Kufer (Buchstaben E und S)
Frau Lex (Buchstaben O bis R)
Frau Müller (Buchstaben F, G, H, N)
Frau Voll (Buchstaben D, I, K, T)
Frau Wallrich (Buchstaben U bis Z)
Frau Westhöfer (Buchstaben A bis C)
E-Mail: wohngeld [at] trier-saarburg [dot] de
Die Kreisverwaltung hat eine Hotline eingerichtet, unter deren Nummer Fragen zum Wohngeld und auch zu Wohngeldanträgen gestellt werden können.
Die Hotline-Nummer 0651 715 16789 ist während folgenden Zeiten zu erreichen:
- montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- darüber hinaus montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Persönliche Vorsprachen montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr – nur nach telefonischer Vereinbarung.



