Kommunalaufsicht und Finanzen

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht ist als Rechtsaufsichtsbehörde für die vier kreisangehörigen Städte und 100 Gemeinden, die sechs Verbandsgemeinden, die Zweckverbände und rechtlich selbständige Stiftungen im Landkreis zuständig. Hauptaufgabe ist die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in Selbstverwaltungsangelegenheiten sicher zu stellen.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der Haushaltspläne der Kommunen und Zweckverbände, die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden bei Anträgen auf Gewährung von Bundes-, Landes- und Kreiszuwendungen, die Bearbeitung von Rechts- und Aufsichtsbeschwerden und das Hinwirken auf die Ausräumung von rechtlich relevanten Prüfungsbeanstandungen des Rechnungshofs und des Gemeindeprüfungsamtes.

Finanzen

Zur Abteilung gehört auch die Finanzabteilung der Kreisverwaltung – früher Kämmerei genannt. Zu den Aufgaben gehören die mehrjährige Finanzplanung des Landkreises, die jährliche Vorbereitung des Kreishaushaltes, der nach Verabschiedung im Kreistag den finanziellen Rahmen für die von der Kreisverwaltung angebotenen Dienstleistungen bildet.

Teil der Abteilung ist die Kreiskasse, die sämtliche Buchungsvorgänge und Kassengeschäfte abwickelt sowie die Vollstreckung offener Forderungen des Landkreises vollzieht.