Durch die Straßenverkehrsbehörde werden alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen bearbeitet. Dazu gehören die Erteilung, die Erweiterung, die Verlängerung sowie der Ersatz oder der Umtausch der Fahrerlaubnisse, sowie die Bearbeitung von Konfliktfällen wie Entziehung, Versagung oder Neuerteilung. Außerdem werden Auflagen oder Beschränkungen festgesetzt. Die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus, LKW, etc.) gehört ebenso zum Aufgabengebiet der Fahrerlaubnisbehörde wie die Erteilung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen.
Darüber hinaus sorgen wir durch das Erstellen der entsprechenden Verkehrsbehördlichen Anordnungen für angepasste Verkehrsregeln bei Arbeiten im Straßenraum und öffentlichen Veranstaltungen, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben.
Auch die Koordination und Genehmigungen im Bereich des Schwerlastverkehrs obliegt der Straßenverkehrsbehörde.