Gleichstellungsbeauftragte

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So heißt es wörtlich in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in § 2 Abs.9 der rheinlandpfälzischen Landkreisordnung steht:

„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages bei der Aufgabenwahrnehmung erfolgt.“

Eine Übersicht über die Frauenarbeit in der Region bietet die neue Broschüre des Netzwerkes Frauen in Bewegung. Die digitale Version findet sich hier.

Die Broschüre zur Gleichstellungsarbeit in der Region findet sich hier.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstellen gehören insbesondere:

  • Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, welche die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Institutionen des Landes, der anderen Bundesländer und des Bundes
  • Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen des Landkreises

Besonderer Handlungsbedarf besteht für folgende Themen:

  • Aufwertung so genannter „Frauenberufe“
  • Förderung eines existenzsichernden Einkommens und somit die Vermeidung von Altersarmut 
  • Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen und in der Kommunalpolitik 
  • Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern 
  • Aufgreifen und Benennen von Tabuthemen, wie sexuelle Belästigung, Gewalt und Mobbing;

Hierzu initiiert die Gleichstellungsbeauftragte Veranstaltungen und Aktionen um aufzuklären, Benachteiligungen zu benennen und Bewusstseinsveränderungen in Gang zu setzen. Beispiele sind der Aktionstag „Nein! zu Gewalt an Frauen“ und die Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag.

Zudem bietet das Büro der Gleichstellungsstelle zahlreiche Informationen und Broschüren, die den Lebensalltag und die Belange von Frauen betreffen und versteht sich als Anlaufstelle für Ratsuchende. Durch den direkten Kontakt mit den Menschen erhält sie wichtige Informationen über Strukturen, Herausforderungen und Problemlagen, die in die Kreisgremien eingebracht werden können.

100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – Meilensteine der Geschichte

1918 wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt – aus diesem Anlass hat die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Trier-Saarburg in Kooperation mit den Kolleginnen aus den Verbandsgemeinden eine Wanderausstellung konzipiert.

Die Ausstellung zeigt auf fünfzehn Rollups historische Momente und politische Repräsentantinnen, die für die Gleichberechtigung von Frauen stehen. Sie schildert anschaulich den schwierigen und langen Weg von 1918 bis zum heutigen Tag.

Ergänzend zur Ausstellung wurde ein Katalog und ein Frauenquiz erstellt.  

Die Ausstellung wird gefördert durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!”.

Downloads

Hier finden Sie wissenswerte Information im Bezug zur Entwicklung der Frauengeschichte und der Rechte für Frauen sowie Broschüren für besondere Lebenslagen.

 Links

Hier finden Sie vielfältige und wertvolle Informationen von Ministerien, Frauenverbänden und Hilfs- und Beratungsstellen, die im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen stehen.