Kinderschutz / Vorsorgeuntersuchung

Allgemeines zur Vorsorgeuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil zur Einschätzung der gesundheitlichen Entwicklung im Kindesalter. Bei dieser auch U-Untersuchung genannten Vorsorge wird bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt regelmäßig dieser Entwicklungsstand untersucht und ggf. weitere Untersuchungen oder frühzeitig eine angepasste Unterstützung des Kindes eingeleitet. So können eventuelle Defizite rechtzeitig erkannt und Erkrankungen im Anfangsstadium behandelt werden.

Die Eltern werden rechtzeitig ab der U4 vom Zentrum für Kindervorsorge Homburg daran erinnert, einen Termin zu den Früherkennungsuntersuchungen mit ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt zu vereinbaren.

Sollten die kindlichen Vorsorgeuntersuchungen gar nicht oder nur sehr unzuverlässig von den Eltern/Sorgeberechtigten wahrgenommen werden, ist dies auch der Grund, warum das Gesundheitsamt in diesem Fall aktiv wird. (§ 8 LKindSchuG)

Was geschieht, wenn das Kind nicht an der
Früherkennungsuntersuchung teilnimmt?

Wenn Eltern/Sorgeberechtigte den Untersuchungstermin verpassen oder nicht wahrnehmen, nimmt das Gesundheitsamt den Kontakt zu den Eltern/Sorgeberechtigten auf und erinnert diese erneut an die Untersuchung.

Sollte nach Ablauf einer im Erinnerungsschreiben angegebenen Frist keine Rückmeldung (E-Mail oder telefonisch) von den Eltern/Sorgeberechtigten erfolgt sein, wird ein beratendes Gespräch durch die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes vor Ort durchgeführt.

Dieser Hausbesuch dient unter anderem dazu, um zu überprüfen, ob die Familie überhaupt noch unter der von Ihnen angegebenen Adresse wohnt oder ob sie evtl. verzogen sind. Sollte ein Elternteil/Sorgeberechtigter angetroffen werden, wird über die Vorteile und die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen aufgeklärt.

Links und Downloads

Informationen zur U-Untersuchung

Informationen zur U-Untersuchung in weiteren Sprachen finden Sie unten auf der Internetseite Deutsche Liga für das Kind.

Informationen zum Landeskinderschutzgesetzes

Flyer zum Wohl des Kindes

Anschrift:

Gesundheitsamt der Kreisverwaltung

Trier-Saarburg

Paulinstraße 60

54292 Trier

Kontakt:

Telefonnummer: 0651 715500

E-Mail: kindeswohl [at] trier-saarburg [dot] de