Der Begriff Tierseuchen umfasst alle von Krankheitserregern hervorgerufene Erkrankungen von Tieren, die von einem Tier auf ein anderes entweder durch unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt übertragen werden können.
In diesem Bereich werden allgemeine Informationen sowie Hinweise zur Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen bereitgestellt.
Amerikanische Faulbrut bei Bienen Stand: 16.04.2024
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 16.04.2024
In einem Bienenstand in der Gemarkung Trier-Irsch wurde am 10.04.2024 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (AFB) amtlich festgestellt. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg erlässt aus diesem Grund folgende tierseuchenrechtliche Verfügung:
Amerikanische Faulbrut-Trier-Irsch-Allgemeinverfügung_2024-04-16
Rheinland-Pfalz ist anerkannt frei von BVD
Das ganze Land Rheinland-Pfalz hat die Anerkennung des Status „BVD seuchenfrei“ in der Rinderpopulation von der EU-Kommission erhalten.
Zur Aufrechterhaltung der BVD-Seuchenfreiheit für Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt mit Datum vom 25.02.2022 eine tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen.
Hiernach ist die Impfung von Rindern gegen das BVD-Virus im gesamten Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz verboten. Ausnahmen können durch die örtlichen Veterinärämter im Benehmen mit dem Landesuntersuchungsamt befristet zugelassen werden für Rinderhaltungen, bei denen aufgrund eines BVD-Ausbruchs eine Impfung fachlich geboten ist. Des Weiteren dürfen in die Rinderbestände in Rheinland-Pfalz nur noch Rinder eingestellt werden, die nicht gegen eine BVD-Infektion geimpft sind.
Die tierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 25.02.2022 kann auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes eingesehen werden. Die nachstehende Karte gibt einen Überblick über die derzeit BVD-freien Gebiete sowie die Gebiete, die einem BVD-Tilgungsprogramm unterliegen.
Karte mit BVD-freien Gebieten und Gebieten mit BVD-Tilgungsprogramm in Deutschland.
Das neue EU-Recht unterscheidet zwischen freien Mitgliedstaaten bzw. Zonen (das können z.B. Bundesländer oder Landkreise sein) und freien Betrieben (diese können auch in nicht-freien Gebieten liegen).
Es wird empfohlen, innerdeutsch nur Rinder aus anerkannt freien Betrieben zuzukaufen. Die Rinder aus diesen freien Betrieben dürfen nicht gegen das BVD-Virus geimpft sein, ansonsten würde der zukaufende Betrieb seinen freien Status verlieren. Geimpfte Tiere, die aktuell noch in rheinland-pfälzischen Betrieben stehen, dürfen dort verbleiben, jedoch dürfen sie nicht in andere Betriebe in freien Gebieten (also z.B. innerhalb Rheinland-Pfalz) verbracht werden.
In der EU haben aktuell nur die Mitgliedstaaten Österreich, Finnland, Schweden und Teile Deutschlands den Status frei von BVD. Aus freien Betrieben dieser freien Mitgliedstaaten ist das Verbringen nach Rheinland-Pfalz bezüglich der BVD unter den Bedingungen der Artikel 10 und 11 Absatz 3 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2020/688 relativ einfach möglich. Aus nicht freien Betrieben bzw. nicht freien Mitgliedstaaten sind die Vorgaben der Artikel 10 und 11 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2020/688 zu beachten. Danach müssen die Rinder vor der Verbringung in BVD-freie Gebiete in der Regel in Quarantäne und auf das BVD-Virus untersucht werden.
Vermehrt Füchse mit Räude gesichtet
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Füchse mit Räudesymptomen in der Verbandsgemeinde Ruwer gesichtet. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat eine Pressemitteilung herausgegeben zu den Ursachen dieser Erkrankung, den Erkennungszeichen der Fuchsräude, den möglichen Gefahren für Haustiere oder Menschen und den Verhaltensregeln, wenn man einen toten Fuchs mit Räude findet oder einem kranken Fuchs begegnet.
Pressemitteilung des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 28.07.2021
Informationen zur Beseitigung von Fallwild des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz
Zuständige Personen:
Frau Dr. Ute Marx | 54292 Trier, Wasserweg 7-9 | Raum: 1422 | Tel. (0651) 715-585 |
Herr Nicolas Kirch (TA) | 54292 Trier, Wasserweg 7-9 | Raum: 1420 | Tel. (0651) 715-584 |
Frau Kerstin Hauprich | 54292 Trier, Wasserweg 7-9 | Raum: 1424 | Tel. (0651) 715-574 |
E-Mail: | veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de |