Führerschein

Im Bürgerbüro der Kreisverwaltung können Führerscheine beantragt, umgemeldet und erneuert werden. Außerdem werden Fahrerkarten ausgestellt.

Hinweis:

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die alten (Papier-)Führerscheine im Rahmen der Umsetzung zwingender EU-Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG bis zum Jahr 2033 in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren spätestens am 19.01.2033 ihre Gültigkeit als Nachweisdokument. Das betrifft vor allem die in rosa und grauem Format ausgestellten Führerscheine, aber auch vor diesem Datum ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat. Sie können jederzeit Ihren alten Führerschein in einen sogenannten EU-Führerschein umtauschen. Beachten Sie das der neu ausgestellte Führerschein nicht mehr auf Lebenszeit gültig ist, sondern auf die Dauer von 15 Jahren ausgestellt wird. Bei Rückfragen helfen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bürgeramtes.

Zwecks Entzerrung des Umtauschprozesses und Verringerung der Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger ist folgender Stufenplan vorgesehen:

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Papierführerscheine in grau und rosa, die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:

  • Jahrgänge 1953 – 1958: bis 19.01.2022
  • Jahrgänge 1959 – 1964: bis 19.01.2023
  • Jahrgänge 1965 – 1970: bis 19.01.2024
  • Jahrgänge 1971 oder später: bis 19.01.2025
  • Jahrgänge vor 1953: bis 01.01.2033

Für die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Alter des Dokuments gestaffelt:

  • Ausstellungsjahre 1999 – 2001: bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahre 2002 – 2004: bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahre 2005 – 2007: bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: bis 19.01.2032
  • Ausstellungsdatum bis 18.1.2013: bis 19.01.2033

Ziel des Stufenplans ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab 2028 auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen.

Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich die EU-Umtauschpflicht nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht und die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche unbefristet gilt. Beim Umtausch erfolgt daher keine neue inhaltliche Prüfung. Für den Umtausch sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
  • Kosten: 25,00 EUR

Die Anträge können auch über die jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen eingereicht werden.

Kontakt – Bürgerbüro

  • Bürgerbüro
  • 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
  • (0651) 715-444
  • E-Mail