Zur Wahrnehmung der Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen, werden Beauftragte des Landkreises vom Kreistag gewählt und vom Landrat ernannt.
Aktuell sind dies
- der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen
- die Beauftragte für Gleichstellung
- die Beauftragte für Migration und Integration