Streuobstwiesen prägen seit Mitte des 19. Jahrhunderts unsere Kulturlandschaften. Alleine im Landkreis Trier-Saarburg existieren über 1200 größere Streuobstwiesen mit über 3000 Quadratmetern in privater und gemeindlicher Hand, die unsere Landschaft prägen. Sie bieten Lebensräume – sogenannte Biotope – für zahlreiche Vögel, Reptilien und Insekten. Dabei tragen sie zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei und dienen dem Erhalt der genetischen Vielfalt durch alte Obstsorten.
Insbesondere vor dem Hintergrund von Klimaveränderungen bieten Streuobstwiesen viele Vorteile: als Grünpflanzen sorgen sie mit ihrer Photosynthese dafür, CO2 zu reduzieren und gleichzeitig Sauerstoff zu produzieren. Außerdem fördern ihre Wurzeln die Durchlüftung des Bodens, der dadurch besser vor Erosion geschützt ist und mehr Regenwasser aufnehmen kann. Auch aus diesen Gründen hat die UNESCO Streuobstwiesen in diesem Jahr in das Immaterielle Kulturerbe Deutschlands aufgenommen.
Leider sind sie durch nachlassendes Nutzungsinteresse zunehmend gefährdet, so dass immer mehr alte Streuobstbestände drohen dauerhaft verloren zu gehen. Daher hat die Stiftung “Zukunft in Trier-Saarburg” in Kooperation mit dem Landkreis Trier-Saarburg das Projekt „Wer trotzt Wind und Wetter, reduziert das CO2 und bietet Tieren ein Zuhause? Die Streuobstwiese – ein schützenswertes Biotop!“ ins Leben gerufen. Das Förderprojekt ist in 2 Fünfjahresprojekte aufgeteilt:
1. Förderperiode: 2021-2026; insg. 150 000 Euro
2. Förderperiode: 2022-2027: insg. 100 000 Euro
Die Bewerbungsphase für die zweite Förderperiode beginnt am 1. März 2022 und endet am 31. März 2022. Bewerbungen sollen möglichst als PDF eingereicht werden.
Vordruck zum Projektantrag:
Ziel des Projektes
- Revitalisierung von Streuobstbeständen durch eine naturgemäße, nachhaltige Bewirtschaftung
Wer kann Anträge stellen?
- Verbandsgemeinden
- Ortsgemeinden
- Privatpersonen
- Vereine, Verbände, Interessensgemeinschaften
- öffentliche Einrichtungen
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Antrag?
- Fläche von mindestens 3000 m² oder mindestens 5 Bäume in einer Reihe (Linienelement)
- auf der Fläche dürfen sein: Streuobst-, Brennobst- oder Wildobstbäume, Walnuss- oder Kastanienbäume; bei Linienelementen müssen jedoch mind. 5 Streuobstbäume vorhanden sein
- geschnitten werden Bäume der Arten Apfel, Birne, Pfirsich, Mirabellen, Reneclauden, Pflaumen mit einer Stammhöhe von mind. 1,80 m – sog. Hochstammbäume
- ortsnahe Flächen
- keine anderweitige Förderung der Fläche und der Streuobstbestände; es darf kein Förderantrag (wie z. B. ein Agrarförderantrag oder Leaderantrag) gestellt worden sein und/oder bereits naturschutzrechtliche Verpflichtungen wie z. B. eine Kompensationsmaßnahme auf der Fläche liegen; dieses gilt für den gesamten Projektzeitraum
- Bereitschaft in dem Projektzeitraum die Bewirtschaftung der Streuobstbestände nach den Vorgaben des Biolandbaus vorzunehmen
Was braucht man für einen Antrag?
- vollständig ausgefülltes Formular
- mind. 1 aussagekräftiges Foto der Streuobstfläche
- Lageplan
- Anzahl vorhandener Hochstammbäume und – falls bekannt – die Baumarten/-sorten
Wie läuft das Verfahren für die 2. Förderperiode (2022-2027) ab?
- Die Anträge können in der Zeit vom 01. bis 31. März 2022 an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Untere Naturschutzbehörde gesendet werden – möglichst per E-Mail.
- Mit Einreichung des Antrags verpflichten sich alle Teilnehmenden ihre Streuobstbestände über fünf Jahre zu pflegen und zu erhalten sowie abgängige Bäume an die Untere Naturschutzbehörde selbstständig zu melden.
- Die Anträge werden nach den unter dem Punkt „Voraussetzungen“ beschriebenen Kriterien hin überprüft.
- Um möglichst vielen Bewerbern/-innen die Möglichkeit der Teilnahme am Projekt zu geben, lost die Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ einzelne Flächen aus (keine Anträge!); nebeneinanderliegende Flurstücke werden hierbei als eine Fläche gewertet.
- Anfang Juli 2022 wird die Entscheidung über die teilnehmenden Streuobstwiesen/-reihen durch das Kuratorium der Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ bekanntgegeben.
Was passiert dann?
- Teilnehmende Streuobstwiesen/-reihen werden durch die Untere Naturschutzbehörde bei einem gemeinsamen Termin mit den Teilnehmenden im Hinblick auf Nachpflanzungen und mögliche Biotop- und Artenschutzmaßnahmen wie z. B. Totholzhaufen oder gekappte Kronen abgängiger Bäume als Insektenhotel begutachtet.
- Sind Neupflanzungen (max. 1 Hochstammobstbaum pro Fläche) zu Beginn des Projekts notwendig, werden die Kosten für den Baum von der Stiftung „Zukunft in Trier Saarburg” bezahlt; die Pflanzung sowie Nachfolgekosten werden von dem/der Antragsteller/in übernommen.
- Es ist angedacht einen Pomologen einzuladen, damit die Teilnehmenden mehr über ihre wertvollen Bäume in Erfahrung bringen können; Termine werden den Teilnehmenden frühzeitig bekannt gegeben.
- Die Kosten für den Erstschnitt der teilnehmenden Streuobstwiesen/-reihen werden von der Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ übernommen; für die Durchführung der Schnittmaßnahmen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl (siehe Antrag):
- Untere Naturschutzbehörde organisiert fachkundige Firmen für die Teilnehmenden
- Teilnehmende bekommen pro Baum einen Festbetrag von 10 € – vorausgesetzt, dass gute Schnittkenntnisse von Streuobstbäumen nachgewiesen werden können (Zertifikat bzw. gemeinsame Begehung bereits geschnittener Obstbaumflächen mit der Unteren Naturschutzbehörde); die Überweisung des Betrags erfolgt erst nach Abnahme der Schnittmaßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde
- Zwei Jahren nach dem Erstschnitt erfolgt selbstständig der Zweitschnitt; zur Vorbereitung wird eine Schulung unter fachkundiger Anleitung angeboten, wobei die Kosten von der Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ übernommen werden.
- Nach 5 Jahren (November 2027) senden alle Teilnehmenden einen kurzen Bericht (max. 1 DIN A4 Seite) mit einem aussagekräftigen Foto an die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.
Was passiert nach 5 Jahren?
Bei Fragen und Anregungen steht die Untere Naturschutzbehörde weiterhin zur Verfügung. Über das Projekt soll ein Netzwerk entstehen, welches als Kontaktbörse und dem fachlichen Austausch dienen soll.
Bitte beachten Sie, dass pro Person nur ein Antrag mit max. 10 Flächen eingereicht werden kann.
Ansprechpartnerin:
Dr. Cornelia Pfabel
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Untere Naturschutzbehörde
Tel: (0651) 715-16676