Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Die erste Fahrerlaubnis (außer AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn an einem Aufbauseminar teilnehmen werden muss.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Ansprechpartner ist die Führerscheinstelle des Landkreises Trier-Saarburg, die sich im Bürgerbüro befindet. Dort muss ein Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- für Klasse AM, A, A1, A2, L, T, B, BE eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (min. 9 Unterrichtseinheiten)
- für Klasse C1, C1E, C und CE, D, D1E, D und DE zusätzlich:
- ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
- Meldebescheinigung