(Update: 05.08.2024)
Erste Virusnachweise auch im Landkreis Trier-Saarburg!!!
Seit dem 26.07.2024 sind im Rahmen von Handelsuntersuchungen bei zwei Rinderbetrieben im Landkreis Trier-Saarburg das Virus der Blauzungenkrankheit BTV-3 nachgewiesen worden. Inzwischen wurden in 11 Landkreisen in Rheinland-Pfalz Virusnachweise gemeldet.
Die Rinder zeigten folgende Symptome: Apathie, Fressunlust, schwere Atmung und Nasenausfluss über mehrere Tage.
Sollten Sie Symptome bei Ihren Tieren feststellen, melden Sie dies dem Veterinäramt und veranlassen Sie eine Probennahme bei ihrem Tierarzt.
Außer der bereits gültigen BTV-3-spezifischen Verbringungsbeschränkungen, d.h. dass aus dem Ausbruchsbetrieb für 30 Tage ab Feststellung des Ausbruchs keine Zucht-, Nutz- oder Schlachttiere innergemeinschaftlich und in BTV-3 freie Bundesländer verbracht werden dürfen, erfolgen keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen.
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Rheinland-Pfalz ist seit 08.05.2024 Sperrzone in Bezug auf das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3)
Hessen gehört seit 17.07.2024 zur Sperrzone in Bezug auf BTV-3. Aufgrund der Dynamik des Seuchengeschehens kann sich die Sperrzone jederzeit vergrößern, eine aktuelle Karte finden Sie unter folgenden Link…
Blauzungenkrankheit | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
Seit 07.06.2024 gibt es Impfstoffe gegen das BTV-3 Virus!!!
Deutschland (BMEL) hat nun 3 Impfstoffe gegen das BTV-3 Virus gestattet (2. Änderung der BTV-3 Impfgestattungsverordnung vom 07.Juni 2024).
- Folgende BTV-3 Impfstoffe wurden zur Anwendung gestattet:
BulTaVo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.und
Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. in Deutschland über Virbac Tierarzneimittel GmbH erhältlich
- Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, aktuell noch nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.
- Aufgrund der länger dauernden Zulassungsverfahren, wurde nun die Anwendung der o.g. Impfstoffe auch in Deutschland gestattet, um die Tiere noch frühzeitig mit Beginn der Gnitzensaison vor großem Tierleid zu schützen können, insbesondere vor dem Hintergrund der schweren Symptomatik und der hohen Mortalität durch den BTV-3 Serotyp bei Schafen. Aber auch bei Rindern werden Symptome wie Leistungsverlust, Fieber und Aborte beobachtet.
- Das MKUEM empfiehlt den Tierhaltern, ihre Tiere durch die Impfung zu schützen.
- Die Eintragung der Impfungen in die HI-Tier Datenbank sind erforderlich:
Die Impftierärzte müssen die Impfungen in die HI-Tier Datenbank eintragen, um die Beihilfe durch das Land erhalten zu können. Da der Beginn der Immunität noch nicht abschließend von den Impfstoffherstellern belegt ist, erhalten Rinder im weiteren Verlauf mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den Status “IM2” (BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz)), jedoch bis auf Weiteres nicht den Status “GRU” (Grundimmunisierung wirksam).
- Nach derzeitigen Stand entstehen daher auch keine Vorteile für Verbringungen in BTV-3 freie Gebiete und Mitgliedstaaten durch eine Impfung mit einem der gestatteten BTV-3 Impfstoffe nach EU-Recht, da die Impfstoffe noch keine Immunitätsdauer spezifizieren.
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Die STIKO empfiehlt die Impfung mit den 3 zur Verfügung stehenden Impfstoffen, die kurz vor Ihrer Zulassung stehen!
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Aktualisierung/ Ergänzung: (Stand: 23.07.2024)
Aufgrund dessen, dass die Impfstoffe noch im Zulassungsverfahren sich befinden ist es wichtig, dass Auffälligkeiten und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Impfung dem PEI (online oder per Mail) gemeldet werden!
- Online-Meldeportal: https://www.vet-uaw.de/
- Direkt per E-Mail: vetmittelsicherheit [at] pei [dot] de
- Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Meldungen von BTV-3 positiven Fällen an das Veterinäramt folgende Angaben mitteilen:
- Wurden die BTV-3 positiv getesteten Tiere auch geimpft?
- Wenn ja, mit welchen der drei gestatteten Impfstoffe erfolgte die Impfung?
- Wenn ja, wann wurden die Tiere geimpft und wann traten die Symptome auf?
- War der gesamte Bestand zum Zeitpunkt der Impfung klinisch gesund?
- Wieviele Tiere wurden insgesamt geimpft?
Um eine ganzjährige Übersicht über das Vorhandensein des Virus in der Population zu erhalten, ist es notwendig eine passive Untersuchung durchzuführen.
Dazu gehören:
a) die durchzuführenden Handelsuntersuchungen
b) die passive klinische Überwachung
Bezüglich der passiven klinischen Überwachung wird darum gebeten, die Tierhalter (nochmals) über
- die Symptome der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen Tierarten und
- das Einsenden von Proben bei vorhandener Symptomatik zur BT-Abklärung ans LUA zu informieren.
„ Aufgrund der Dynamik des Geschehens mit einer großen Zahl von Neuausbrüchen besteht die Gefahr, dass auch deutsche Betriebe betroffen sein können. Deshalb sollten insbesondere kleine Wiederkäuer und Rinder mit BTV-typischen klinischen Symptomen auf das Vorliegen einer entsprechenden Infektion untersucht werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf Symptome aufmerksam machen, die in den Niederlanden bei Infektionen mit BTV-§ beobachtet wurden:
Schafe:
hohes Fieber (bis 42°C), geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundes Verhalten. Im weiteren Verlauf wurden auch Läsionen im Maul und an der Zunge berichtet sowie Todesfälle.
Mortalität bis 25-30 %
Rinder:
ist die Mortalität deutlich niedriger. Neben ulzerativen Schleimhautveränderungen kommt es aber bei beiden Tierarten zu Veränderungen im Bereich des Kronsaumes, was mit erheblichen Lahmheiten einhergehen kann.
Bei hochleistenden, laktierenden Rindern kommt es zu einem deutlichen Einbruch der Milchleistung, der über mehrere Monate andauern kann.
Andere Tierarten, wie z.B. Ziegen und Neuweltkamele, sind weniger betroffen.
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Allgemeine Angaben
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue – BT) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt.
Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Von der Blauzungenkrankheit (BT) sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen und Wildwiederkäuer betroffen.
Die Blauzungenkrankheit trat im Jahr 2006 erstmals bei Rindern und kleinen Wiederkäuern in Mitteleuropa auf und breitete sich auch in Deutschland sehr rasch flächendeckend aus. Durch die schnelle Einführung einer verpflichtenden Impfung mit inaktivierten Impfstoffen gelang es, die Seuche zu tilgen. Mit Wirkung vom 15.02.2012 hatte sich Deutschland als frei von Blauzungenkrankheit erklärt.
2019 wurde u.a. auch im Landkreis Trier-Saarburg wieder der Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV-Serotyp 8) amtlich festgestellt.
Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission am 21.04.2021 ist eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Das bedeutet, dass die Blauzungenkrankheit eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 ist, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet. Deutschland hatte entschieden, ein Tilgungsprogramm für die Blauzungenkrankheit zu erstellen, um wieder amtlich seuchenfrei zu werden. Dies ist auch gelungen, sodass seit dem 01.06.2023 ganz Deutschland wieder amtlich anerkannt frei von dem BTV-8 Virus geworden ist.
Nun ist im September 2023 zuerst in den Niederlanden und im Oktober auch in Belgien, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erneut das Virus (BTV Serotyp 3) in mehreren Beständen, überwiegend bei Schafen festgestellt worden. Damit wurde der Status „frei von der BT“ für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wieder ausgesetzt.
Am 08.05.2024 wurde in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei einer Kuh die Blauzungenkrankheit (BTV-3) festgestellt. Somit verliert auch Rheinland-Pfalz den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“. Daher beachten Sie bitte ab sofort die weiter unten näher beschriebenen Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen.
Eine vorbeugende Behandlung der Tiere mit Insektenschutz (Repellentien) wird zudem zum Schutz vor einer Infektion empfohlen.
Das restliche Bundesgebiet, somit auch Rheinland-Pfalz gelten weiterhin als BT-frei.
- Nähere und aktuelle Informationen zum Ausbruchsgeschehen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Paul-Ehrlich-Institut – Impfstoffe
Verbringungsregelungen
Die Verbringung von empfänglichen Tieren aus den vier betroffenen Bundesländern (auch Rheinland-Pfalz) sowie den Niederlanden und Belgien in die anerkannt BT-freien Bundesländer und in freie Gebiete innerhalb der Europäischen Union wurde an tiergesundheitliche Bedingungen geknüpft, um die Verbreitung der Seuche über empfängliche Tiere zu verhindern. Es handelt sich hier unter anderem um die rechtzeitige Durchführung von Behandlungen mit Insektiziden oder Repellentien, Laboruntersuchungen mit negativem Befund und die Freiheit von klinischen Anzeichen der Krankheit. Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie alle Informationen über die aktuellen Verbringungsregelungen, die Rechtsgrundlagen sowie die Tierhaltererklärungen, die für Tiere aus der Sperrzone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands vom Tierhalter auszustellen sind.
Wenn Sie empfängliche Tiere verkaufen möchten, müssen Sie ab sofort wieder die Tierhaltererklärungen ausstellen und dem Käufer oder Viehhändler mitgeben. Jeder Tierhalter in der Sperrzone sollte nur Tiere verkaufen, wenn er keine klinischen Symptome, die auf BTV-3 hindeuten könnten, in seinem Bestand festgestellt hat.
Die Details zu den Verbringungsregelungen finden Sie unter folgenden Link:
BTV-3 Verbringungsregeln_2024-05
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der EU:
Die verschiedenen Vordrucke für Tierhaltererklärungen stehen nachfolgend bereit:
- Tierhaltererklärung; innerstaatliche Verbringung Schlachttiere aus Sperrgebiet in freie Gebiete
- Tierhaltererklärung; innerstaatliche Verbringung Zucht- und Nutztieren aus Sperrgebiet in freie Gebiete
- Tierhaltererklärung; Bestätigung der durchgeführten Repellentbehandlung für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten
Zuständige Personen:
Frau Dr. Ute Marx | 54292 Trier, Wasserweg 7-9 | Raum: 1422 | Tel. (0651) 715-585 |
Herr Nicolas Kirch (TA) | 54292 Trier, Wasserweg 7-9 | Raum: 1420 | Tel. (0651) 715-584 |
E-Mail: | veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de |