Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ausgebrochen:
Nachdem in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg am 12.12.2018 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt worden war ist nun auch in einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wird nun das gesamte Land Rheinland-Pfalz als Sperrgebiet erklärt.
Die derzeitigen Regelungen zur Verbringung von empfänglichen Tieren sowie weitere Informationen finden Sie in der folgenden Pressemitteilung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.
Die verschiedenen Vordrucke für Tierhaltererklärungen stehen nachfolgend bereit:
- Tierhaltererklärung Verbringung im Sperrgebiet
- Tierhaltererklärung innerstaatliche Verbringung Schlachttiere aus Sperrgebiet in freie Gebiete
- Tierhaltererklärung Schafe und Ziegen
- Tierhaltererklärung Niederlande
- Tierhaltererklärung für das
- Tierhaltererklärung für das Verbringen von Kälbern bis 90 Tage in freie Gebiete in Deutschland
- Tierhaltererklärung für das Verbringen von Schaf- und Ziegenlämmern in freie Gebiete in Deutschland
Weitere Informationen stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:
Landesuntersuchungsamt
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Paul-Ehrlich-Institut – Impfstoffe
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Personen:
Frau Dr. Ute Marx | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 8 | Tel. (0651) 715-585 |
Herr Dr. Dirk Lühnenschloß | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 10 | Tel. (0651) 715-584 |
Frau Astrid Keil | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 7 | Tel. (0651) 715-587 |
E-Mail: | veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de |