Das Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg ist nur für Personen zuständig, die auf dem Gebiet des Landkreises wohnen. Bewohner der Stadt Trier wenden sich bitte an das städtische Jugendamt. Die Aufgaben des Jugendamtes sind unter anderem:
- Durchführung des SGB VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Vermittlung von Leistungen nach dem
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG
- Unterhaltsvorschussgesetz
Das Jugendamt ist über die zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung 0651 715-0 oder die Behördenrufnummer 115 erreichbar.