Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Im Alter von 3-14 Jahren können Kinder zudem ergänzend zur Betreuung in Kindergarten oder Schule auch in Kindertagespflege betreut werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern ein Betreuungsbedarf besteht, der über die von der Kindertagesstätte angebotenen Betreuungszeiten hinausgeht.
Bereits seit 2010 galt in Rheinland-Pfalz ein landesgesetzlicher Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, seit dem 1. August 2013 haben nun Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Aufgrund dessen wurden 2013 weitere bedarfsgerechte Plätze für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bereitgestellt. Im Landkreis Trier-Saarburg handelte es sich damals um Betreuungsplätze für rund 1200 Kinder. Da zunehmend Kinder bereits ab dem ersten Lebensjahr in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege betreut werde, haben der Kreis und die Kommunen seither weiter in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert.
Für die Betreuung in Kindertagesstätten stehen im Landkreis Trier-Saarburg für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung adäquate Betreuungsplätze zur Verfügung. Im Jahr 2020 waren dies rund 7600 Plätze in 78 Kindertagesstätten, davon sind über 2000 Plätze für unter Dreijährige vorhanden. Rund 4700 Plätze innerhalb der verschiedenen Betreuungsformen werden als Ganztagsplätze angeboten.
Das Kreisjugendamt gewährleistet durch den Ausbau der Kapazitäten grundsätzlich ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Bei den Drei- bis Sechsjährigen stehen ohnehin für alle Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung, rund 98 Prozent dieser Altersgruppe besuchen im Jahr 2020 eine Kita. Bei den unter Dreijährigen kann es örtlich zu Verzögerungen kommen, wenn beispielsweise durch ein Neubaugebiet zusätzliche Kita-Plätze benötigt und neuerliche Baumaßnahmen erforderlich werden.
Kindertagespflege
Seit mehreren Jahren sind auch Kindertagespflegepersonen ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsangebot des Landkreises Trier-Saarburg. Kindertagespflege bietet eine familiennahe und zeitlich flexible Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-14 Jahren. In Kleingruppen von bis zu 5 Kindern können bereits sehr junge Kinder bis zum Eintritt in die Kindertagesstätte betreut werden. Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit, die Kindertagespflege ergänzend zu Kindergarten oder Schule zu besuchen – so können häufig auch Betreuungsbedarfe erfüllt werden, die durch die Arbeitszeiten der Eltern entstehen und nicht von Kindertageseinrichtung oder Schule abgedeckt werden können. Das Kreisjugendamt vermittelt geeignete Kindertagespflegepersonen, die eine pädagogische Ausbildung absolviert oder einen entsprechenden Qualifizierungskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Dabei ist das Kreisjugendamt nicht nur Ansprechpartner für Eltern, die eine Betreuung suchen, sondern auch für Interessierte an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
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