Kindertagesstätten

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Dieser Anspruch wurde durch das am 01.07.2021 in Kraft getretene Kindertagesstättengesetz (KiTaG)konkretisiert und umfasst nun im Rahmen der Öffnungszeiten der Kita von montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden ohne Unterbrechung.

Für die Betreuung von Kindern stehen in den 80 Kindertagesstätten im Landkreis Trier-Saarburg rund 7.500 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Vorrangiges Ziel des Jugendamts ist es, gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der Kindertageseinrichtungen, den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertagesstätte bzw. in Kindertagespflege sicherzustellen. Neben der Erfüllung des Rechtsanspruchs sieht das Jugendamt in Abhängigkeit der familiären Situation auch weiterhin einen Betreuungsbedarf, der über den Rechtsanspruch hinausgeht. In sehr vielen Kitas sind die räumlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, dass alle Betreuungsplätze dem Rechtsanspruch genügen. In den übrigen Kitas sind Maßnahmen in Umsetzung bzw. Planung, so dass auch hier perspektivisch der Rechtsanspruch nach dem KiTaG erfüllt werden kann.

Downloads:

Informationen zu den Elternbeiträgen für Kinder unter 2 Jahren in Kindertagesstätten und zu den Elternbeiträgen für den Hort finden Sie unter dem nachfolgendem Link unter “Formulare” im Ordner “Kindertagesstätten”.

https://trier-saarburg.de/ihr-anliegen/download/