Hilfen zum Lebensunterhalt

Aufgabe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist es, ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, auch wenn das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreicht.

Die Zuständigkeit für die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im Landkreis Trier-Saarburg an die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz, Ruwer, Saarburg-Kell, Schweich und Trier-Land delegiert. Informationen erhalten sie daher auch bei dem jeweiligen Sozialamt, der für Ihren Wohnsitz zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

Erhält jemand Eingliederungshilfe, also Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), und hat zusätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ist seit dem 01.01.2020 die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zuständig.

Zu folgenden Leistungen können Sie Anträge stellen beziehungsweise beraten werden:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII,
  • Bestattungskosten,
  • Förderung der Wohlfahrtsverbände,
  • Bildung und Teilhabe zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft,

Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Frau Iris Winckler-Jost (Buchstaben A – J)
Frau Kimberley Platt (Buchstaben K – Q)
Frau Ulrike Willems-Karls (Buchstaben R – Z)
E-Mail:           soziales [at] trier-saarburg [dot] de

Bildung und Teilhabe
Frau Christiane Voll (Buchstaben A – K)
Frau Isabel Hau (Buchstaben L – Z)
E-Mail:           bildungspaket [at] trier-saarburg [dot] de
Merkblatt zu Bildung und Teilhabe

Bestattungskosten
Frau Kimberley Platt
E-Mail:           soziales [at] trier-saarburg [dot] de

Förderung der Wohlfahrtsverbände
Frau Stefania Squillace
E-Mail:           soziales [at] trier-saarburg [dot] de