Ausländischer Führerschein

Ob ein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland Gültigkeit hat, hängt von dem Land ab, in dem er ausgestellt wurde. Führerscheine aus EU-Ländern sind grundsätzlich gültig.

Grundsätzlich darf auch mit ausländischen Führerscheinen im Urlaub in Deutschland Autogefahren werden. Wird der ordentliche Wohnsitz nach Deutschland verlagert, muss in einigen Fällen ein deutscher Führerschein beantragt werden.

Menschen mit ausländischen Führerscheinen und Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg können sich an das Bürgerbüro wenden.

Kontakt – Bürgerbüro

  • Bürgerbüro
  • 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
  • (0651) 715-444
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