Tagesaktuelle Informationen zur Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes.
Das Veterinäramt in der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Pflichten, die alle Geflügelhalter beachten müssen (zum Beispiel die Anzeige von vermehrten Krankheits- oder Todesfällen) grundsätzlich, unabhängig von einer Aufstallungspflicht, einzuhalten sind. Weitere Infos gibt das Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (Homepage des FLI).
Aktuelle Pressemitteilung: Vogelgrippe kursiert weiterhin (6. Februar 2026)
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Die Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2026 wurde nicht mehr verlängert und ist zum 20. März 2026 abgelaufen.
Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Gültig vom 13. Februar bis zum 20. März 2026)
Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ist der Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen aktuell als hoch eingestuft: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00069469/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2026-01-12.pdf



