Tagesaktuelle Informationen zur Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes.
Das Veterinäramt in der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Pflichten, die alle Geflügelhalter beachten müssen (zum Beispiel die Anzeige von vermehrten Krankheits- oder Todesfällen) grundsätzlich, unabhängig von einer Aufstallungspflicht, einzuhalten sind. Weitere Infos gibt das Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (Homepage des FLI).
Aktuelle Pressemitteilung: Vogelgrippe kursiert weiterhin (6. Februar 2026)
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Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Gültig ab 13. Februar)
Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ist der Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen aktuell als hoch eingestuft: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00069469/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2026-01-12.pdf
Weitere Informationen:
Kontakt:
| Telefon: | 0651-715-16193 |
| E-Mail: | gefluegelpest [at] trier-saarburg [dot] de |



