Umwelt und Naturschutz

Heute ist es wichtiger denn je, diese Natur zu schützen und zu erhalten, um auch nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensraum zu gestalten. Aufgabe des Naturschutzes ist es daher, Natur und Landschaft in unseren Siedlungen und in der freien Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage für den Menschen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, damit sie dauerhaft gesichert sind und wir nachfolgenden Generationen noch eine intakte, lebenswerte Natur hinterlassen.

Neben dem Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume (Arten- und Biotopschutz) ist der Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft ein zentrales Thema des Naturschutzes. Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so geschützt, gepflegt und entwickelt und (soweit erforderlich) wiederhergestellt werden, dass

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • die Regenerationsfähigkeit und Nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Die Untere Naturschutzbehörde setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) formuliert sind. Aufgabe der Naturschutzbehörde ist es, die Erfüllung der sich aus den naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen zu überwachen. Grundlegende Rechtsinstrumente zur fach- und verfahrensrechtlichen Regelung und Durchsetzung der oben genannten Anforderungen und Ziele sind die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß §§ 14–17 BNatSchG sowie die artenschutzrechtlichen Schutz- und Verbotsbestimmungen in § 39 sowie § 44 BNatSchG.

Weitere Fachinformationen zu rechtlichen Grundlagen, geschützten Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz: www.naturschutz.rlp.de


Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung:

  • Verbandsgemeinden Schweich / Ruwer: Michael Biewer
  • Verbandsgemeinden Trier-Land / ehemalige VG Saarburg: Heike Ulrich
  • Verbandsgemeinde Hermeskeil / ehemalige VG Kell am See: Andreas Schäfer
  • Verbandsgemeinde Konz: Luca Wüstefeld
  • Artenschutz (Zucht / Handel / Haltung): Bernadette Moseler
  • Ökologie & Artenschutz (keine Bestandsmeldungen): Florian Molitor
  • Streuobstwiesen-Projekt: Dr. Cornelia Pfabel
  • Baumkataster: Jasmin Weinberger
  • Naturschutzverfahren entlang von Gewässerrandstreifen: Dr. Thomas Iserloh & Luca Wüstefeld

Kontakt – Untere Naturschutzbehörde