Elterngeld

Dokumente zum Download

  • Den Antrag auf Elterngeld können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.familienportal.de) herunterladen.
  • Der Antrag wird auch im Krankenhaus ausgehändigt oder von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zugesandt.
  • Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag online erstellen. Im Anschluss muss der Antrag gedruckt werden. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben.
  • Der Elterngeldantrag kann erst nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.
  • Elterngeld wird drei Monate rückwirkend gewährt.

Elterngeld für Kinder geboren ab 01.09.2021. Sofern Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde, bitte wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.


Höhe des Elterngelds

  • Das Elterngeld beträgt 65 % des in den letzten12 Monaten vor Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter 1.200,00 € erhöht sich diese Prozentzahl.
  • Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300,00 € monatlich (Basiselterngeld) gezahlt, auch wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Der Elterngeldhöchstbetrag beträgt monatlich 1.800,00 € (Basiselterngeld).

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und Dienstbezüge werden für die Zeit der Mutterschutzfrist nach Geburt des Kindes auf das Elterngeld angerechnet. Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten als verbrauchte Basiselterngeldmonate.

Geschwisterbonus

Das Elterngeld erhöht sich um den Geschwisterbonus, wenn im Haushalt

  • zwei Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • drei oder mehr Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • ein behindertes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % vom Elterngeld, mindestens aber 75,00 €.

Basiselterngeld (Elterngeld)

Das Basiselterngeld ist das bisherige Elterngeld ohne Möglichkeit der verlängerten Auszahlung.
Ein Elternteil muss mindestens für 2 und kann höchstens für 12 Lebensmonate des Kindes Basiselterngeld beziehen.

Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 14 Lebensmonate Basiselterngeld, wenn für mindestens zwei Lebensmonate bei einem Elternteil eine Einkommensminderung vorliegt. Zum Beispiel: Mutter beantragt 12 Lebensmonate und der Vater 2 Lebensmonate Elterngeld (die so genannten Partnermonate, nicht zu verwechseln mit dem Partnerschaftsbonus).

Das Basiselterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.

Elterngeld Plus

Beim Elterngeld Plus werden statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zwei Lebensmonate Elterngeld Plus gewährt.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes Plus ist die Hälfte des Basiselterngeldes (ohne Einkünfte im Elterngeldbezugszeitraum).

Elterngeld Plus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, sofern es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Ab dem 15. Lebensmonat darf es keine Unterbrechung im Elterngeldbezug geben.

Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges

Eine Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges ist bis zu 32 Stunden wöchentlich zulässig. (Ausnahme Berufsausbildung)

Jegliches Erwerbseinkommen (auch Einkünfte aus einem Mini-Job) während des Elterngeldbezuges sind auf das Elterngeld anzurechnen.

Bei Anrechnung von Erwerbseinkommen während des Elterngeldbezuges ergeben sich Unterschiede in der Berechnung des Basiselterngeldes und des Elterngeld Plus. Hierzu möchten wir auf die Berechnungsbeispiele der Broschüre „Elterngeld Plus“ und den Elterngeldrechner unter www.familienportal.de vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend verweisen.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus sind bis zu vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate für beide Elternteile. Die Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gleichzeitig nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats des Kindes erwerbstätig sind. Dies kann es auch für Alleinerziehende geben.

Beratungen

Persönliche Beratungen sind derzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht möglich. Ausführliche Beratungen sowie allgemeine Rückfragen zum Elterngeld erfolgen derzeit leider nur telefonisch. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.


Die Bearbeitung erfolgt nach dem Familiennamen des Kindes.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Fr. Anne-Catherine Meyer: Buchstabe A-K  
Fr. Karin Zingerling: Buchstabe L-Z