Wohnraumförderung

Die im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung verfügbaren Darlehen helfen Familien, den lang gehegten Wunsch nach einem Leben in den eigenen vier Wänden dennoch zu verwirklichen. Mit Hilfe der Förderdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) kann dieser Wunsch auch bei geringem oder auch fehlendem Eigenkapital in Erfüllung gehen. Zielgruppe des Darlehensangebots sind insbesondere Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, die ein eigenes Haus bauen, eine bestehende Immobilie kaufen oder modernisieren möchten.

Von den ausgesprochen niedrigen Zinssätzen können Haushalte profitieren, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Bewilligung eines ISB-Darlehens Wohneigentum ist die Bewilligung eines Tilgungszuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss, verbunden. Schwerpunkte des ebenso angebotenen Modernisierungsdarlehens der ISB sind die energetische Sanierung und Finanzierung baulicher Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit eines bestehenden Wohnraums.

Die Darlehen werden über die bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg angesiedelte Förderstelle beantragt. Diese prüft, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist und die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Sie unterstützt die Bürger bei der Zusammenstellung der notwendigen Antragsunterlagen und berät insgesamt über das Darlehensangebot sowie die aktuell gültigen Konditionen. Auf der Grundlage der von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg auszustellenden Förderbestätigung werden die Darlehen von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vergeben. Der Landkreis Trier-Saarburg liegt bei der Bewilligung von Förderdarlehen landesweit an der Spitze.

Wer eine Wohnung zur künftigen Vermietung bauen oder modernisieren möchte, kann ebenfalls auf Hilfe durch Darlehen aus einem zu diesem Zweck angebotenen Mietwohnungsbauprogramm zählen. Hierbei ist entscheidend, dass eine bestimmte Mietobergrenze eingehalten wird. Auch dieses Darlehensangebot ist mit nicht zurück zahlbaren Tilgungszuschüssen verbunden. Entsprechende Beratung und Unterstützung erhalten Sie ebenfalls bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Weitere Informationen sind im Internet unter www.isb.rlp.de bereit gestellt.

Unterstützung bei Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit

Die Stufen vor der Haustür, das Schlafzimmer im 2. Stock oder eine Badewanne – für ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigung können diese alltäglichen Begleiter in den eigenen vier Wänden zum Problem werden. Die Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen sind dabei oft sehr kostspielig. Aus diesem Grund hat der Landkreis Trier-Saarburg als erster Landkreis in Reinland-Pfalz bereits im Jahr 2013 ein Förderprogramm aufgelegt, um private Baumaßnahmen, die ein alten- beziehungsweise behindertengerechtes Wohnen ermöglichen bzw. nachhaltig erleichtern, finanziell zu unterstützen.

Das vom Kreis aufgelegte Zuschussprogramm ermöglicht es den Betroffenen, länger eigenständig in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Oft reichen kleine Umbaumaßnahmen wie etwa der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche aus, damit der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht notwendig wird.

Wichtig zu beachten ist, dass vor Durchführung der Arbeiten die Bewilligung des Zuschusses von Seiten der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abzuwarten ist. In besonders dringenden Fällen kann hier ebenfalls die Einwilligung in den vorzeitigen Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Entsprechende Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sowie bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen angefordert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind ebenfalls wichtige Ansprechpartner bei der Antragstellung.  Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bietet ebenfalls Beratung und Hilfe im Hinblick auf die Finanzierbarkeit der notwendigen Baumaßnahmen an und informiert über andere Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der ISB Rheinland-Pfalz: