Der gesundheitliche Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass nur gesunde tierische Lebensmittel in den Verkauf gelangen und damit von Verbrauchern verzehrt werden. Beim Fleisch ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) eine wichtige Aufgabe des Kreisveterinäramtes. Sie erfolgt durch amtliche Kontrollen der Fleischproduktion vor, während und nach der Schlachtung.
Die Fleischbeschaugebührensatzung und die Kalkulationen finden sich im Folgenden:
Weitere Formulare und Informationen finden Sie auf der Unterseite “Formulare – Lebensmittelüberwachung und Trichinenuntersuchung” unter folgendem Link: Formulare – Landkreis Trier-Saarburg



