Der gesundheitliche Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass nur gesunde tierische Lebensmittel in den Verkauf gelangen und damit von Verbrauchern verzehrt werden. Beim Fleisch ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) eine wichtige Aufgabe des Kreisveterinäramtes. Sie erfolgt durch amtliche Kontrollen der Fleischproduktion vor, während und nach der Schlachtung.
Die Fleischbeschaugebührensatzung und die Kalkulationen finden sich im Folgenden:
Weitere Formulare und Informationen:
- Antrag Beauftragung Entnahme Trichinenproben
- Informationsblatt Beauftragung Entnahme Trichinenproben
- Wildursprungsschein
- Antrag Berechtigung zum Bezug von Wildursprungsmarken
Zuständige Personen:
Frau Elisabeth Görgen | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 5 | Tel. (0651) 715-582 |
Herr Günther Thull | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 6 | Tel. (0651) 715-208 |
Frau Dr. Carolina Timme | 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 | Raum: 9 | Tel. (0651) 715-590 |
E-Mail: | veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de |