Fleischbeschau

Der gesundheitliche Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass nur gesunde tierische Lebensmittel in den Verkauf gelangen und damit von Verbrauchern verzehrt werden. Beim Fleisch ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) eine wichtige Aufgabe des Kreisveterinäramtes. Sie erfolgt durch amtliche Kontrollen der Fleischproduktion vor, während und nach der Schlachtung.

Die Fleischbeschaugebührensatzung und die Kalkulationen finden sich im Folgenden:

Weitere Formulare und Informationen finden Sie auf der Unterseite “Formulare- Veterinäramt-Tierische Nebenprodukte” unter folgendem Link: Formulare – Landkreis Trier-Saarburg

Zuständige Personen:

Frau Elisabeth Görgen 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 5Tel. (0651) 715-582
Herr Günther Thull 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6 Raum: 6Tel. (0651) 715-208
Frau Dr. Carolina Timme 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 9Tel. (0651) 715-590
E-Mail:veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de