Verdacht auf Gefährdung von Kindern umfassend klären

Fachtag des Netzwerkes Kinderschutz der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Erstmals seit 2019 konnte der seit mehr als zehn Jahren fest etablierte Fachtag zum Kinderschutz in Schulen wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden. Dabei erhielten Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen umfassende und konkrete Hinweise, wie mit einer solchen Krise umzugehen ist, bei der das Wohl des Kindes oberste Priorität hat.

Auf Einladung der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Trier-Saarburg erfuhren rund 30 Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter im Rathaussaal in Trier anhand eines Handleitfadens, was bei dem Verfahren zum Kinderschutz im Detail zu beachten ist. Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) war durch Schulreferentin Julia Koch vertreten. Sie benannte das zentrale Anliegen: „Kinder sind immer die Verletzlichsten und bedürfen eines besonderen Schutzes. Deshalb ist es wichtig, dass Schulen ihrem ganz konkreten und gesetzlichen verankerten Schutzauftrag nachkommen.“

Neben Koch und den Kinderschutz-Netzwerkkoordinatorinnen Elke Burchert (Stadtverwaltung) und Lena Loch (Landkreis) kümmerten sich die sogenannten „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (InsoFa), Beate Walgenbach-Anheier (Kinderschutzbund) und Annebärbel Neurohr-Marquenie (Caritas-Beratungsstelle), um die Organisation und Vorbereitung des Fachtags. Zudem standen die Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter, Volker Werner (Kreisverwaltung) und Stefan Zawar-Schlegel (Stadt), als Experten den Teilnehmenden Rede und Antwort.

Rechtliche Fragen

Bei der Erläuterung des Verfahrens ging es vor allem um die Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die InsoFa sowie rechtliche Fragen. Beate Walgenbach-Anheier, die durch ihre Tätigkeit beim Kinderschutzbund über viel Erfahrung verfügt, ging vor allem auf die Besonderheiten beim Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ein. Annebaerbel Neurohr-Marquenie gab den Teilnehmenden viel Raum, eigene Beispiele für Verdachtsmomente einzubringen, um in der Gruppe zu diskutieren, wann welches Vorgehen erforderlich ist. Lara Jakobs und Christina Flink brachten die Perspektive des Allgemeinen Sozialen Dienstes für eine Kooperation mit den Schulen ein.

Nicht nur Lehrkräfte, sondern alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz einen Anspruch auf eine InsoFa-Beratung. Anlaufpunkte sind der Kinderschutzbund Trier, die Lebensberatungen Trier, Saarburg und Hermeskeil, die Sucht- Ehe- Familien und Lebensberatung des Diakonischen Werkes Trier und Simmern-Trabach, die Ehe-, Familien- und Lebensberatungen des Bürgerhauses Trier-Nord und der Trierer Caritas, der Sozialdienst Katholischer Frauen sowie die Caritas-Sozialberatung in Konz. Neben einer fachkundigen Beratung zur Einschätzung einer möglichen Kindesgefährdung finden Familien hier Unterstützung. Im Kreis bieten zudem die Sozialraumzentren Begleitung, Unterstützung und Beratung an.

Vertrauliche Gespräche

In dem besonderen Fall eines Verdachts des sexuellen Missbrauchs können sich Fachkräfte neben der Beratung durch InsoFa zusätzlich durch den Kinderschutzbund als Fachstelle unterstützen lassen. Erfahrene Mitarbeitende können in Schulen oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen kommen, um mit betroffenen Kindern vertrauliche Gespräche zu führen. Der anfängliche Verdacht der Lehrkräfte kann über die vertrauensvolle Arbeit der Fachkräfte mit den Kindern entkräftet oder bestätigt werden. Erhärtet sich die schreckliche Vermutung, bietet die Fachstelle eine emotionale Begleitung für das Kind an, da die Offenbarung des Missbrauchs immense Belastungen zur Folge hat. Der Handlungsleitfaden steht auf der Seite der ADD zur Verfügung: https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/schulorganisation/kinderschutz

Verdacht auf Gefährdung von Kindern umfassend klären