21.02.2024
Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll durch MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ erleichtert werden. Damit schaffen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein gemeinsames Online-Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.
Das Bürgerportal ermöglicht den Menschen selbständig ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar. Es ist möglich, Veränderungen direkt zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.
Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung auf den gleichen Datensatz zu. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürger:innen und ihrer Behörde.
Überblick zu geschützten Arten
Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dies erleichtert es ihr den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.
Informationsveranstaltungen geplant
Bürger:innen, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können den Zugang zu MelBA-online unter
https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/ einrichten.
Des Weiteren sind zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online am 21. Feburar und am 9. April von jeweils 18 bis 20 Uhr statt. Um eine Anmeldung unter https://um.baden-wuerttemberg.de/melba wird gebeten.